Massegenerierung durch Beraterhaftung: § 102 StaRUG und die aktuelle BGH-Rechtsprechung

Mittwoch 14.08.2024 (13:00 - 15:45 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 2,50 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Insolvenzrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung richtet sich an alle Insolvenzverwalter/-innen und Fachanwälte/ -innen für Insolvenzrecht, die in ihren Fällen eine verspätete Insolvenzantragstellung feststellen und deshalb Schadensersatzansprüche gegen den Jahresabschlussersteller zu prüfen haben.
Worum geht es?
Die Haftungsbedingungen im Bereich der Jahresabschlusserstellung sind durch § 102 StaRUG und die aktuelle BGH-Rechtsprechung erheblich verschärft worden. Dieser Bereich bietet im Rahmen der Insolvenzverwaltung ein erhebliches Potential zur Massegenerierung.
Was sind die Schwerpunkte?
Rückblick BGH-Rechtsprechung zu Warn- und Hinweispflichten des StB
Einordnung von § 102 StaRUG
Einzelne Voraussetzungen der Norm
Erforderliche Umsetzung durch StB
Drittschützende Wirkung der Norm
BGH-Urteil vom 29.06.2023, Az: IX ZR 56/22
Vorbereitungsmaßnahmen durch bilanzielle Überprüfungen ? Prozessuale Umsetzung


Referent / Referentin

Dr. Wolfgang Leibner
Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Mediator


Informationen zum Online-Seminar:

Gebühr: 99,00 € (zzgl. MwSt.)

Detailseite als PDF Datei

Anmeldung zum Online-Seminar

Massegenerierung durch Beraterhaftung: § 102 StaRUG und die aktuelle BGH-Rechtsprechung

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