Nach der Anmeldung und Zahlung der Gebühr von 120 € zzgl. 19% MWSt. erhalten Sie per E-Mail von uns ein Skript mit einem Umfang von in der Regel ca. 30-40 Seiten zum Durcharbeiten.
Gleichzeitig erhalten Sie Zugang zu einem dazugehörenden Multiple-Choice-Test mit Lösungsblatt und den Vordruck einer anwaltlichen Versicherung zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer zum Ausdrucken.
Der Test beinhaltet Fragen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, wobei nur eine Antwort richtig ist.
Sie füllen den Test online auf dem Lösungsblatt aus, hierfür klicken Sie die richtige Antwort an, die ausgewählte Nummer wird angezeigt. Pro Frage ist nur eine Antwort möglich und richtig.
Wenn Sie den Test fertig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf „Antworten verbindlich abschicken”.
Der Test ist bei richtiger Beantwortung von mindestens 75 % der Fragen bestanden.
Die Korrektur und Auswertung des Testes erfolgt durch uns. Wenn Sie den Test bestanden haben, übermitteln wir Ihnen zeitnah eine Bescheinigung gem. § 15 FAO über die erfolgreiche Teilnahme und die Musterlösung.
Bei Nichtbestehen können Sie den Test gegen Gebühr von jeweils 15 € zzgl. MWSt. zweimal wiederholen.
Die Teilnahmebescheinigung reichen Sie dann zusammen mit der ausgefüllten anwaltlichen Versicherung, mit der Musterlösung und Ihrer eigenen Lösung bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer zum Nachweis von 5 Stunden Pflichtfortbildung nach § 15 FAO ein. Den Vordruck der anwaltlichen Versicherung erhalten Sie zusammen mit dem Skript und dem Test.
Die Anerkennung bleibt den jeweiligen Kammern im Einzelfall vorbehalten.
Sehr geehrte Seminarteilnehmer-/innen,
unsere Online-Seminare werden gut „besucht“. Um auch Ihnen die Scheu vor der „Technik“ zu nehmen, stellen wir nachfolgend die häufigsten Fragen und Antworten zur Teilnahme an unseren Online-Seminaren dar:
Ist eine Software-Installation notwendig?
Wir bieten unsere Online-Seminare über die Plattform „Edudip“ an. Diese Online-Lösung ist browserbasiert und ohne vorherige Installation sofort einsatzbereit, d.h. für die Teilnahme an einem Online-Seminar müssen Sie keine Software installieren, sondern folgen dem Link, der Ihnen spätestens einen Tag vor Seminarbeginn per E-Mail zugeschickt wird.
Muss ich technisch versiert sein, um das Online-Format „Edudip“nutzen zu können?
Die von uns genutzte Plattform für Online- Angebote ist selbsterklärend. Sie werden nach Ihrer Anmeldung und spätestens einen Tag vor Seminarbeginn eine E-Mail mit einem Link erhalten. Über diesen Link können Sie den virtuellen Seminarraum unkompliziert betreten.
Die Tools, wie Handzeichen geben oder die Chatfunktion nutzen, sind spielend leicht zu handhaben. Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung eine detaillierte, mit Fotos versehene Teilnehmeranleitung zur Handhabung der von uns verwendeten Online-Plattform „Edudip“. Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren und Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch klären.
Was sind die technischen Voraussetzungen?
Sie sollten über einen aktuellen Browser und eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite verfügen. Vorzugsweise verwenden Sie einen PC/Laptop, da diese häufig bereits mit einer Kamera und einem Mikrofon ausgestattet sind. Sie benötigen jedoch KEINE Kamera und nur dann ein Mikrofon, wenn Sie mündlich eine Frage stellen möchten. Ansonsten können Sie Ihre Fragen im Chatroom schriftlich stellen.
Ab 2021 werden wir unser Seminarprogramm um Live-Online-Seminare erweitern, d.h. zahlreiche Präsenzveranstaltungen werden zusätzlich per Video-Live-Stream als Online-Seminar übertragen und für Sie wahlweise als Präsenzseminar oder als Online-Seminar buchbar sein. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Live-Online-Seminar entsprechen denen der reinen Online-Seminare: Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop sowie eine stabile Internetverbindung.
Während der Online-Seminare haben Sie die Möglichkeit, per Chat Fragen an den Dozenten zu stellen. Sofern Sie die Onlinevariante wählen, erhalten Sie die Zugangsdaten zu dem virtuellen Seminarraum zeitnah vor dem Seminar übermittelt. Ihr Skript erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls auf dem elektronischen Weg.
Bei Live-Online-Seminaren handelt es sich um Präsenzveranstaltungen, die während der Präsenzveranstaltung in Echtzeit über das Internet mitverfolgt werden können, indem sich die Online-Teilnehmer per Link in das Präsenzseminar einwählen.
Dabei werden:
Bildlich werden die Präsenzteilnehmer nicht erfasst und die Online-Teilnehmer nur, wenn Sie einer bildlichen Übertragung ihrer Person in jedem Einzelfall ausdrücklich zustimmen, indem sie ihre Kamera selbst freischalten.
Mit Buchung und Teilnahme an Präsenzveranstaltungen oder Online-Veranstaltungen der rak seminare GmbH Celle und Oldenburg stimmt der/die Teilnehmer*in der oben dargestellten Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
Hinweise zum Newsletterservice:
Bitte geben Sie unbedingt auch Ihren Namen und die Kanzleianschrift an, um Verwechslungen zu vermeiden.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und Vertreter folgende Fachanwaltsordnung, in der der Begriff Rechtsanwalt neutral als Berufsbezeichnung verwendet ist:
§ 1 | Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen |
§ 2 | Besondere Kenntnisse und Erfahrungen |
§ 3 | Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit |
§ 4 | Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse |
§ 4a | Schriftliche Leistungskontrollen |
§ 5 | Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen |
§ 6 | Nachweise durch Unterlagen |
§ 7 | Fachgespräch |
§ 8 | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verwaltungsrecht |
§ 9 | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Steuerrecht |
§ 10 | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht |
§ 11 | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht |
§ 12 | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht |
§ 13 | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht |
§ 14 | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenzrecht |
§ 14a | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht |
§ 14b | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht |
§ 14c | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
§ 14d | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht |
§ 14e | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht |
§ 14f | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht |
§ 14g | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht |
§ 14h | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz |
§ 14i | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht |
§ 14j | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht |
§ 14k | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht |
§ 14l | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht |
§ 14m | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Agrarrecht |
§ 14n | Nachzuweisende besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht |
§ 15 | Fortbildung |
§ 16 | Übergangsregelung |
§ 17 | Zusammensetzung der Ausschüsse |
§ 18 | Gemeinsame Ausschüsse |
§ 19 | Bestellung der Ausschussmitglieder |
§ 20 | Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss |
§ 21 | Entschädigung |
§ 22 | Antragstellung |
§ 23 | Mitwirkungsverbote |
§ 24 | Weiteres Verfahren |
§ 25 | Rücknahme und Widerruf |
§ 26 | In-Kraft-Treten und Ausfertigung |
Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht, das Transport- und Speditionsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Agrarrecht sowie das Internationale Wirtschaftsrecht verliehen werden.
(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
(3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
(1) Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Im Fachgebiet Steuerrecht kommen für Buchhaltung und Bilanzwesen 40 Zeitstunden hinzu. Im Fachgebiet Insolvenzrecht kommen für betriebswirtschaftliche Grundlagen 60 Zeitstunden hinzu.
(2) Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.
(3) Außerhalb eines Lehrgangs erworbene besondere theoretische Kenntnisse müssen dem im jeweiligen Fachlehrgang zu vermittelnden Wissen entsprechen. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
(1) Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
(2) Eine Leistungskontrolle muss mindestens eine Zeitstunde ausfüllen und darf fünf Zeitstunden nicht überschreiten. Die Gesamtdauer der bestandenen Leistungskontrollen darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
a) Verwaltungsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf drei verschiedene Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. Von den drei Bereichen muss einer zu den in § 8 Nr. 2 aufgeführten Bereichen gehören.
b) Steuerrecht: 50 Fälle aus allen in § 9 genannten Bereichen. Dabei müssen mit jeweils mindestens 5 Fällen alle in § 9 Nr. 3 genannte Steuerarten erfasst sein. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) sein.
c) Arbeitsrecht: 100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.
d) Sozialrecht: 60 Fälle aus mindestens drei der in § 11 Nr. 2 bestimmten Gebiete, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren.
e) Familienrecht: 120 Fälle. Mindestens 60 der Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein; dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt.
f) Strafrecht: 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht.
g) Insolvenzrecht:
1. Mindestens 5 eröffnete Verfahren aus dem ersten bis sechsten Teil der InsO als Insolvenzverwalter; in zwei Verfahren muss der Schuldner bei Eröffnung mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen;
2. 60 Fälle aus mindestens sieben der in § 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Gebiete.
3. Die in Nr. 1 bezeichneten Verfahren können wie folgt ersetzt werden:
a) Jedes Verfahren mit mehr als fünf Arbeitnehmern durch drei Verfahren als Sachwalter nach § 270 InsO, als vorläufiger Insolvenzverwalter oder als Vertreter des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.
b) Jedes andere Verfahren durch zwei der in Buchstabe a) genannten Verfahren.
4. Außerdem sind für jedes zu ersetzende Verfahren weitere acht Fälle aus den in§ 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Gebieten nachzuweisen.
Verwalter in Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren stehen dem Insolvenzverwalter gleich.
h) Versicherungsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14a beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
i) Medizinrecht: 60 Fälle, davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren (davon mindestens 12 gerichtliche Verfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14b Nr. 1 bis 8 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle.
j) Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf die in § 14c Nr. 1 bis 3 bestimmten Bereiche beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
k) Verkehrsrecht: 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
l) Bau- und Architektenrecht: 80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren (davon mindestens 6 selbstständige Beweisverfahren). Mindestens jeweils 5 Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14e Nr. 1 und 2 beziehen.
m) Erbrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Fälle müssen sich auf alle in § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen, dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle.
n) Transport- und Speditionsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren. Die Fälle müssen sich auf den in § 14g Nr. 1 bestimmten Bereich und mindestens zwei weitere Bereiche der Nr. 2 bis 8 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle.
o) Gewerblicher Rechtsschutz: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5, dabei aus jedem dieser drei Bereiche jeweils mindestens 5 Fälle. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.
p) Handels- und Gesellschaftsrecht: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Gebieten der Bereiche des § 14i Nr. 1 und 2, davon mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben.
q) Urheber- und Medienrecht: 80 Fälle aus allen Bereichen des § 14j Nr. 1 bis 6. Von diesen Fällen müssen sich mindestens je 5 auf die in § 14j Nr. 1 bis 3 genannten Bereiche beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein.
r) Informationstechnologierecht (IT-Recht): 50 Fälle aus den in § 14k genannten Bereichen. Die Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14k Nr. 1 und 2 sowie auf einen weiteren Bereich des § 14k beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein. Ebensolche Verfahren vor internationalen Stellen werden angerechnet.
s) Bank- und Kapitalmarktrecht: 60 Fälle, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des in § 14l Nr. 1 bis 9 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereichen mindestens 5 Fälle.
t) Agrarrecht: 80 Fälle. Von diesen Fällen müssen sich mindestens jeweils 10 Fälle auf die in § 14m Nr. 1 und 2 benannten Bereiche beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechts-behelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein.
u) Internationales Wirtschaftsrecht: 50 Fälle aus den in § 14n genannten Bereichen, davon mindestens 5 rechtsförmliche Verfahren vor deutschen oder ausländischen (einschließlich EU) Gerichten und Behörden. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14n beziehen, dabei mindestens 15 Fälle aus den Bereichen des § 14n Nr. 3, 4 oder 5.
(2) Als Fälle im Sinne von Abs. 1 gelten auch solche, die der Rechtsanwalt als Anwaltsnotar bearbeitet hat, sofern sie auch von einem Rechtsanwalt, der nicht Notar ist, hätten bearbeitet werden können.
(3) Der Zeitraum des § 5 Abs. 1 verlängert sich
a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den Mutterschutzvorschriften;
b) um Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit;
c) um Zeiten, in denen der Antragsteller wegen besonderer Härte in seiner anwaltlichen Tätigkeit eingeschränkt war. Härtefälle sind auf Antrag und bei entsprechendem Nachweis zu berücksichtigen.
Eine Verlängerung ist auf 36 Monate beschränkt.
(4) Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle können zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen.
(1) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 sind Zeugnisse, Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen vorzulegen.
(2) Soweit besondere theoretische Kenntnisse durch eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (§ 4 Abs. 1, § 4a) dargelegt werden sollen, hat der Antragsteller Zeugnisse des Lehrgangsveranstalters vorzulegen, die zusammen folgende Nachweise umfassen müssen:
a) dass die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1 und 4a erfüllt sind,
b) dass, wann und von wem im Lehrgang alle das Fachgebiet in § 2 Abs. 3, §§ 8 bis 14m betreffenden Bereiche unterrichtet worden sind,
c) die Aufsichtsarbeiten und ihre Bewertungen.
(3) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 5 sind Falllisten vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand des Verfahrens. Ferner sind auf Verlangen des Fachausschusses anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen.
(1) Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen führt der Ausschuss ein Fachgespräch. Er kann jedoch davon absehen, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen auch ohne ein Fachgespräch abgeben kann.
(2) Bei der Ladung zum Fachgespräch sind Hinweise auf die Bereiche zu geben, die Gegenstand des Fachgespräches sein werden. Die Fragen sollen sich an in diesen Bereichen in der Praxis überwiegend vorkommenden Fällen ausrichten. Die auf den einzelnen Antragsteller entfallende Befragungszeit soll nicht weniger als 45 und nicht mehr als 60 Minuten betragen. Über das Fachgespräch ist ein Inhaltsprotokoll zu führen.
Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind nachzuweisen
1. besondere Kenntnisse in den Bereichen
a) allgemeines Verwaltungsrecht,
b) Verfahrensrecht,
c) Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.
2. besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muss:
a) öffentliches Baurecht,
b) Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,
c) Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),
d) Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht),
e) öffentliches Dienstrecht.
Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
4. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Individualarbeitsrecht
a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
b) Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht
a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
3. Verfahrensrecht.
Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
2. besonderes Sozialrecht
a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
b) Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
c) Recht des Familienlastenausgleichs,
d) Recht der Eingliederung Behinderter,
e) Sozialhilferecht,
f) Ausbildungsförderungsrecht.
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen
1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Für das Fachgebiet Insolvenzrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Materielles Insolvenzrecht
a) Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
b) Wirkungen der Verfahrenseröffnung
c) Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
d) Sicherung und Verwaltung der Masse
e) Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
f) Abwicklung der Vertragsverhältnisse
g) Insolvenzgläubiger
h) Insolvenzanfechtung
i) Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
j) Steuerrecht in der Insolvenz
k) Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
l) Insolvenzstrafrecht
m) Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts
2. Insolvenzverfahrensrecht
a) Insolvenzeröffnungsverfahren
b) Regelverfahren
c) Planverfahren
d) Verbraucherinsolvenz
e) Restschuldbefreiungsverfahren
f) Sonderinsolvenzen
3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen
a) Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
b) Rechnungslegung in der Insolvenz
c) Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung und der Liquidation.
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
2. Recht der Versicherungsaufsicht,
3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung,
b) strafrechtliche Haftung,
2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht,
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
8. Grundzüge des Apothekenrechts,
9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
3. Wohnungseigentumsrecht,
4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Bauvertragsrecht,
2. Recht der Architekten und Ingenieure,
3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
3. Recht des multimodalen Transports,
4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
5. Transportversicherungsrecht,
6. Lagerrecht,
7. Internationales Privatrecht,
8. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
9. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit. § 14h Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
2. Geschmacksmusterrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Materielles Handelsrecht
a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB),
b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.
4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht,
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
4. Rundfunkrecht,
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich eGovernment) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
4. sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6. Factoring/Leasing,
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Für das Fachgebiet Agrarrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. agrarspezifisches Zivilrecht
a) agrarspezifische Fragen des besonderen Schuldrechts (z. B. Landpachtrecht),
b) Produkthaftungsrecht i. V. m. Grundzügen des Lebensmittelrechts,
c) Jagd- und Jagdpachtrecht,
d) Besonderheiten des Erb- und Familienrechts,
e) Besonderheiten der Vertragsgestaltung und besondere Vertragstypen (z. B. landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge inkl. AGB, Gesellschaften, Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe),
f) Besonderheiten des Arbeitsrechts.
2. agrarspezifisches Verwaltungsrecht
a) Recht der Genehmigungsverfahren (z. B. BImSchG, BauGB, Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und agrarrechtliche Besonderheiten erneuerbarer Energien),
b) Grundzüge des Umweltrechts,
c) Natur- und Pflanzenschutzrecht,
d) Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht, Sortenschutzrecht,
e) Tierschutz-, -zucht und -seuchenrecht,
f) Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren,
g) Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht,
h) Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht,
i) landwirtschaftliches Steuerrecht,
j) Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts,
k) Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfenrecht, Cross-Compliance-Verpflichtungen.
3. agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
4. agrarspezifisches EU-Recht einschließlich seiner Umsetzung in nationales Recht
a) EG-Vertrag (Landwirtschaft, Umwelt),
b) EG-Wettbewerbsrecht, Kartellrecht,
c) EU-Verordnungen, Richtlinien,
5. agrarspezifisches Verfahrensrecht
a) Landwirtschaftsverfahrensrecht,
b) Grundzüge der EU-Gerichtsbarkeit.
Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
2. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
3. International vereinheitlichtes Handelsrecht,
4. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht,
5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
6. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
7. Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
8. Grundzüge der Rechtsvergleichung.
(1) Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus.
(2) Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.
(3) Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
(4) Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
(5) Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen unaufgefordert nachzuweisen. Fortbildung im Sinne des Absatzes 4 ist durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen nachzuweisen.
(1) Anträge sind nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht zu entscheiden, wenn dies für den Antragsteller günstiger ist. Die Fortbildungsregelung des § 4 Abs. 2 in der Fassung vom 3.4.2006 gilt ab
1.
1.2007. Die Fortbildungsregelungen des § 4 Abs. 2 in der Fassung vom 15.6.2009 und des § 4 Abs. 3 Satz 2 gelten ab dem
1.
1. des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres.
(2) Erfüllen ein Fachanwaltslehrgang oder Leistungskontrollen, die vor In-Kraft-Treten der Fachanwaltsordnung oder der Einführung neuer Fachanwaltsbezeichnungen absolviert worden sind, die Voraussetzungen dieser Fachanwaltsordnung nicht, kann der Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang mit vergleichbaren Leistungskontrollen oder durch nachträglich geleistete Aufsichtsarbeiten zu den durch Leistungskontrollen nicht belegten Gebieten geführt werden.
(3) Die Neufassung von § 15 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 in der Fassung vom 6.12.2013 wird am
1.
1. des auf das Inkrafttreten folgenden Jahres wirksam.
(1) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer bildet für jedes Fachgebiet mindestens einen Ausschuss und bestellt dessen Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder.
(2) Bilden mehrere Rechtsanwaltskammern gemeinsame Ausschüsse, so soll jede Rechtsanwaltskammer in jedem Ausschuss mit mindestens einem Mitglied vertreten sein.
(3) Jeder Ausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern und höchstens drei stellvertretenden Mitgliedern.
(4) Der Ausschuss wählt aus seinen Mitgliedern den Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftführer.
(5) Der Vorsitzende des Ausschusses stellt den Vertretungsfall fest.
(6) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die insbesondere das Verfahren zur Bestellung von Berichterstattern und das Abstimmungsverfahren regelt.
Wollen mehrere Rechtsanwaltskammern gemeinsame Ausschüsse bilden, so ist hierüber eine schriftliche, von den Präsidenten der Kammern zu unterzeichnende Vereinbarung zu treffen. Die Vereinbarung ist nach Maßgabe der Geschäftsordnung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zu veröffentlichen. In der Vereinbarung ist mindestens zu regeln:
a) Die Fachgebiete, für die gemeinsame Ausschüsse gebildet werden.
b) Die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse sowie deren Stellvertreter.
c) Die Zuständigkeit für die Bestimmung der Mitglieder, deren Stellvertreter und des Vorsitzenden.
d) Anstelle der gemeinsamen Bestellung der Ausschussmitglieder und der Vorsitzenden kann die Vereinbarung auch einer der vertragsschließenden Kammern die Zuständigkeit für die Bestellung der Mitglieder und des Vorsitzenden in alleiniger Verantwortung zuweisen.
e) Die Bezeichnung derjenigen Kammer, deren Geschäftsstelle die Geschäftsführung des Ausschusses übernimmt.
f) Bestimmungen über die Entschädigung der Ausschussmitglieder, soweit eine von § 103 Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung abweichende Regelung vorgesehen wird.
g) Bestimmungen über das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.
(1) Die §§ 65 bis 68 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung gelten entsprechend.
(2) Zum Mitglied oder stellvertretenden Mitglied eines Ausschusses soll in der Regel nur bestellt werden, wer berechtigt ist, die Fachanwaltsbezeichnung für das jeweilige Fachgebiet zu führen.
(3) Scheidet ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied vorzeitig aus, erfolgt eine Neubestellung für die restliche Dauer der Amtszeit des Ausgeschiedenen.
Ein Mitglied scheidet aus dem Ausschuss aus, wenn
1. das Mitglied nicht mehr Mitglied der Kammer ist;
2. gegen das Mitglied ein Berufs- oder Vertretungsverbot (§§ 150, 161a BRAO) verhängt worden ist;
3. das Mitglied seine Wählbarkeit aus den in den §§ 66 Nr. 2 und 3 BRAO angegebenen Gründen verloren hat;
4. das Mitglied das Amt niederlegt;
5. das Mitglied vom Vorstand der Kammer, für die es bestellt ist, abberufen wird.
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses können von ihrer Rechtsanwaltskammer eine Aufwandsentschädigung erhalten.
(1) Der Antrag, die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung zu gestatten, ist bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen, der der Antragsteller angehört.
(2) Dem Antrag sind die nach § 6 erforderlichen Unterlagen beizufügen.
(3) Die Rechtsanwaltskammer hat dem Antragsteller auf Antrag die Zusammensetzung des Ausschusses sowie deren Änderung schriftlich mitzuteilen.
(1) Für die Ausschließung und die Ablehnung eines Ausschussmitglieds durch den Antragsteller gelten die §§ 41 Nr. 2 und 3, 42 Abs. 1 und 2 Zivilprozessordnung entsprechend. Ein Ausschussmitglied ist darüber hinaus von der Mitwirkung ausgeschlossen, wenn es mit dem Antragsteller in Sozietät oder zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in sonstiger Weise oder zu einer Bürogemeinschaft verbunden ist oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung war. Ausgeschlossen ist auch, wer an Bewertungen nach § 6 Abs. 2 Buchstabe c beteiligt war.
(2) Ein Ablehnungsgesuch ist innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Zusammensetzung des Ausschusses geltend zu machen; im weiteren Verfahren unverzüglich nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes.
(3) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer oder die zuständige Abteilung entscheidet über das Ablehnungsgesuch sowie die Berechtigung einer Selbstablehnung nach Anhörung des Ausschussmitgliedes und des Antragstellers. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
(1) Der Vorsitzende prüft die Vollständigkeit der ihm von der Rechtsanwaltskammer zugegangenen Antragsunterlagen.
(2) Im schriftlichen Verfahren gibt der Berichterstatter nach formeller und inhaltlicher Prüfung der Nachweise eine begründete Stellungnahme darüber ab, ob der Antragsteller die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nachgewiesen hat, ob ein Fachgespräch entbehrlich ist oder ob er weitere Nachweise für erforderlich hält. Die Stellungnahme des Berichterstatters ist den anderen Ausschussmitgliedern und anschließend dem Vorsitzenden jeweils zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zuzuleiten; Abs. 4 gilt entsprechend.
(3) Bei mündlicher Beratung ist ein Inhaltsprotokoll zu führen, das die Voten der Ausschussmitglieder und deren wesentliche Begründung wiedergibt.
(4) Gewichtet der Ausschuss Fälle zu Ungunsten des Antragstellers, hat er dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, Fälle nachzumelden. Im Übrigen kann er dem Antragsteller zur ergänzenden Antragsbegründung Auflagen erteilen. Meldet der Antragsteller innerhalb einer angemessenen Ausschlussfrist keine Fälle nach oder erfüllt er die Auflagen nicht, kann der Ausschuss seine Stellungnahme nach Aktenlage abgeben. Auf diese Rechtsfolge ist der Antragsteller bei der Fristsetzung hinzuweisen.
(5) Der Vorsitzende lädt den Antragsteller unter Beachtung des § 7 Abs. 2 mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Fachgespräch.
(6) Das Fachgespräch ist nicht öffentlich. Mitglieder des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer und stellvertretende Ausschussmitglieder können am Fachgespräch und der Beratung als Zuhörer teilnehmen.
(7) Versäumt der Antragsteller zwei Termine für das Fachgespräch, zu dem ordnungsgemäß geladen ist, ohne ausreichende Entschuldigung, entscheidet der Ausschuss nach Lage der Akten.
(8) Der Ausschuss beschließt über seine abschließende Stellungnahme mit der Mehrheit seiner Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(9) Der Vorsitzende gibt die abschließende Stellungnahme des Ausschusses dem Vorstand der für den Antragsteller zuständigen Rechtsanwaltskammer schriftlich bekannt. Auf Aufforderung des Vorstandes hat der Vorsitzende oder sein Stellvertreter die Stellungnahme mündlich zu erläutern.
(10) Für das Verfahren wird eine Verwaltungsgebühr (§ 89 Abs. 2 Nr. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung) erhoben.
(1) Zuständig für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis ist der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, welcher der Rechtsanwalt im Zeitpunkt dieser Entscheidung angehört.
(2) Die Rücknahme und der Widerruf sind nur innerhalb eines Jahres seit Kenntnis des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer von den sie rechtfertigenden Tatsachen zulässig.
(3) Vor der Entscheidung ist der Rechtsanwalt zu hören. Der Bescheid ist mit Gründen zu versehen. Er ist dem Rechtsanwalt zuzustellen.
(1) Diese Fachanwaltsordnung tritt drei Monate nach Übermittlung an das Bundesministerium der Justiz in Kraft, so weit nicht das Bundesministerium der Justiz die Satzung oder Teile derselben aufhebt, frühestens jedoch mit dem ersten Tag des dritten Monats, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.
(2) Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ist in den BRAK-Mitteilungen bekannt zu machen.
(3) Die Fachanwaltsordnung ist durch den Vorsitzenden und den Schriftführer der Satzungsversammlung auszufertigen.
aus Mitteln des Bildungsministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.
Berufliche Fortbildung wird mit 50% der Kosten bis 500 € pro Jahr aus Mitteln des Bildungsministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Übernahme des Eigenanteils durch Arbeitgeber ist möglich.
Detaillierte Informationen und die Adressen der zuständigen Antragsstellen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info.
Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstrasse 5
29221 Celle
www.rakcelle.de
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg
www.rak-oldenburg.de
Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Bruchtorwall 12
38100 Braunschweig
www.rak-braunschweig.de
Hinweis
Wer bei der rak.seminare GmbH innerhalb eines Jahres an 15 kostenpflichtigen Fachanwaltsfortbildungsstunden eines Fachgebietes teilnimmt, erhält im darauffolgenden Jahr eine einmalige Gutschrift in Höhe von 60,00 € netto auf den Seminarpreis für das erste bei der rak.seminare GmbH im selben Fachgebiet gebuchte Seminar.
Bestehen mehrere Fachanwaltschaften, erfolgt die oben genannte Gutschrift für jedes weitere Fachgebiet gesondert, sofern im Vorjahr auch in den weiteren Fachgebieten jeweils 10 Stunden erreicht wurden.
Eine fachübergreifende Berücksichtigung der Seminarstunden findet nicht statt. Der Rabatt ist personengebunden und nicht übertragbar. Voraussetzung für die Gewährung des Nachlasses ist der entsprechende Hinweis des Teilnehmers bei der Anmeldung im Folgejahr.
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
das Angebot der rak.seminare GmbH richtet sich in erster Linie an die Anwaltschaft und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbstverständlich sind auch Juristinnen und Juristen aus anderen Berufssparten sowie Steuerberater/innen eingeladen, an unseren Seminaren teilzunehmen.
Wir bieten aktuelle Fortbildungen mit interessanten Referentinnen und Referenten zu vielen unterschiedlichen Themen an. Es ist uns besonders wichtig, regionale Aspekte zu berücksichtigen, weshalb wir regelmäßig Referentinnen und Referenten aus unseren Kammerbezirken unter Einbeziehung der Richterschaft engagieren.
Neben einem professionellen Management legen wir großen Wert auf die persönliche Betreuung unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Unser Seminarteam einschließlich der jeweiligen Seminarleitung steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Bis auf wenige Ausnahmen sind unsere Veranstaltungen teilnehmerbegrenzt, Massenseminare kommen für uns nicht in Frage. Um Ihnen die Anreise zu verkürzen, bieten wir regelmäßig Seminare an verschiedenen Standorten in unseren Kammerbezirken an. Wir freuen uns über Anregungen, Wünsche aber auch über Kritik. Unser Ziel sind zufriedene Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die gerne wieder kommen.
Auf Wiedersehen bei einem unserer nächsten Seminare.
Karin Schattenfroh |
Mit der rak.seminare GmbH bieten Ihnen die Rechtsanwaltskammer Celle und Oldenburg eine besondere Art der Fortbildung und erfüllen damit eine wichtige Aufgabe der Kammern, die dem Interesse aller Kammermitglieder, aber letztlich auch allen Mandanten dient.
Die ursprünglich von der Rechtsanwaltskammer Celle als Seminarservice gegründete, heutige rak.seminare GmbH hat von Anfang an preisgünstige Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die nicht nur für alte Hasen, sondern auch für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger konzipiert waren.
Im Jahre 2007 ist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitgesellschafterin geworden. Seither erschließen die GmbH weitere Veranstaltungsorte und kann Ihnen eine noch größere Auswahl an Seminaren mit noch mehr Referenten bieten.
Die rak.seminare GmbH ist für die Kammermitglieder der erste Ansprechpartner für Fortbildung. Sie schafft den Spagat, sich selber zu tragen und den Kammermitgliedern, aber auch anderen Zuhörern Fortbildung zu günstigen Bedingungen zu bieten. Dabei sind die Kreativität und der zahlenmäßige Umfang der Angebote stetig gewachsen.
Das kompetente Team um die Geschäftsführerin Frau Schattenfroh sorgt mit viel Erfahrung, Kompetenz und Engagement jedes Jahr aufs Neue für ein attraktives Kursprogramm, das bei Bedarf kurzfristig um zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen ergänzt wird.
Fortbildung ist schon nach der BRAO eine Verpflichtung für jede Anwältin und jeden Anwalt. Dieser Verpflichtung können Sie bei der rak.seminare GmbH mit einer Vielzahl interessanter Themen und einem ansprechenden Ambiente nachkommen. Nutzen Sie die langjährige Seminarerfahrung und besuchen die von der rak.seminare GmbH angebotenen Seminare!
Dr. Thomas Remmers
Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten des Berufsstandes. Sie dient der Qualitätssicherung der anwaltlichen Tätigkeiten. Angesichts der anhaltenden Flut von Gesetzesänderungen ist eine regelmäßige Fortbildung in der Anwaltschaft unabdingbar. Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger müssen auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen können. Auch der Trend zur Spezialisierung in der Anwaltschaft hält an, was durch den großen Zuwachs bei den Fachanwälten belegt wird.
Wegen der zunehmenden Bedeutung der Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg am 19.09.2007 der rak.seminare.gmbh Celle und Oldenburg beigetreten und Gesellschafter geworden. Damit wird das bereits bestehende Fortbildungsangebot im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg ergänzt. Gemeinsam bieten die Rechtsanwaltskammer Celle und Oldenburg nunmehr aktuelle und kostengünstige Fortbildungen mit interessanten Referentinnen und Referenten zu unterschiedlichen Themen an.
Gefördert wird auch die Mitarbeiterfortbildung in allen relevanten Bereichen. Gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Aushängeschild einer jeden Anwaltskanzlei.
Neben einem professionellen Management wird großer Wert auf die persönliche Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelegt. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Veranstaltungen teilnehmerbegrenzt. Massenseminare kommen im Interesse der Qualität nicht in Frage.
Wurden die Seminare der Seminarservice GmbH Celle bisher in der Regel im eigenen Seminargebäude in Celle durchgeführt, werden mit der Beteiligung der Rechtsanwaltskammer Oldenburg in deren Kammerbezirk weitere Veranstaltungsorte erschlossen.
Jan Kramer
Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
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Carmen Bornheber Geschäftsstelle | Claudia Schnug Geschäftsstelle |
Wir bieten Online- und Präsenzseminare für Fachanwälte, Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter/innen an. Interessierte Unternehmensjuristen weiterer Berufssparten sind bei uns ebenfalls herzlich willkommen. |
Die rak seminare GmbH bietet kombinierte Präsenz-Online-Seminare, sog. Live-Online-Seminare, über die Plattform „Edudip” an.
Bei Live-Online-Seminaren handelt es sich um Präsenzveranstaltungen, die während der Präsenzveranstaltung in Echtzeit über das Internet mitverfolgt werden können, indem sich die Onlineteilnehmer über die Plattform „Edudip“ in das Präsenzseminar einwählen.
Dabei werden:
Bildlich werden die Präsenzteilnehmer nicht erfasst und die Online-Teilnehmer nur, wenn Sie einer bildlichen Übertragung ihrer Person in jedem Einzelfall ausdrücklich zustimmen, indem sie ihre Kamera selbst freischalten.
Mit Buchung und Teilnahme an Präsenzveranstaltungen oder Onlineveranstaltungen der rak seminare GmbH stimmt der/die Teilnehmer*in der oben dargestellten Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Edudip” informieren.
Wir nutzen das Tool „Edudip”, um Online-Seminare durchzuführen. „Edudip” ist ein Service der Edudip GmbH, Jülicher Straße 306 in 52070 Aachen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung von Online-Seminaren steht, ist die rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg (Geschäftsführerin: Karin Schattenfroh, Bahnhofstr.6a, 29221 Celle)
Hinweis: Zur Nutzung der Internetseite von Edudip erhalten Sie von uns einen Link. Sobald Sie die Internetseite von „Edudip” aufrufen, ist der Anbieter von „Edudip” für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „Edudip” jedoch nur erforderlich, um die Software von „Edudip” zu nutzen.
Unsere Online Seminare werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet, Chatverläufe werden von uns vorübergehend als Download abgespeichert, um die durchgängige Teilnahme gegenüber den Rechtsanwaltskammern nachzuweisen. Die entsprechende Vorschrift lautet:
„Art. 15 Abs. 2 FAO:
Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.”
Bei der Nutzung von „Edudip” werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:
Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse
Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen, Browser
Bei Aufzeichnungen (optional): MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Seminar -Chats. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen ggf. auf der „Edudip”-Plattform angezeigt.
Bei Einwahl mit dem Telefon: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden.
Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben die Möglichkeit, in einem Online-Seminar die Chat- oder Fragefunktionen zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben, Fragen und Antworten sowie Umfragen und Chatinhalte verarbeitet, um diese im Online-Seminar anzuzeigen und zu protokollieren. Dies geschieht zur Überprüfung der durchgängigen Teilnahme der Teilnehmer gem. § 15 Abs. 2 FAO.
Um die Anzeige von Videos und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die „Edudip”-Applikationen abschalten bzw. stummstellen. Um an einem Online-Seminar teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum” zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrem Namen machen.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von Online-Seminaren ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Seminare im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von Online Seminaren.
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online Seminare” verarbeitet werden, werden mit Ausnahme der von „Edudip” benötigten Daten (s.o.) und soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Edudip” vorgesehen ist (dazu Ziff.6), grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online Seminaren” unter den Seminarteilnehmern/ mit dem Referenten kommuniziert werden und damit zur Weitergabe bestimmt sind.
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Stand: Juli 2020
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Die Verarbeitung der in Ziff. 2.4 aufgeführten Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und / oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben. Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber Auftragsverarbeitern offenbaren, diese dorthin übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies aufgrund Ihrer Einwilligung und auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 lit. A und lit. b DSGVO und ist zur Vertragserfüllung erforderlich. Grundlage der Verarbeitung durch Dritte ist eines zwischen uns und dem Dritten geschlossener sog. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, Art. 28 DSGVO.
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Das deutsche Recht sieht derzeit folgende Aufbewahrungsfristen vor: 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) und 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).
Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO haben Sie das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Gemäß Art. 15 DSGVO haben sie das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten.
Gemäß Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Gemäß Art. 17 DSGVO haben Sie das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ gemäß Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Gemäß Art. 20 DSGVO haben Sie das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Gemäß Art. 21 DSGVO können Sie jederzeit der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Gemäß Art. 77 DSGVO haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen.
Stand: Juni 2020
Die rak.seminare GmbH nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und betrachtet ihn als ein zentrales Anliegen.
Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet und geschützt und nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.
Mit dieser Erklärung wollen wir Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung Ihrer Daten aufklären. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
rak.seminare GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Schattenfroh
Bahnhofstraße 6a
29221 Celle
Tel.: 05141978013
E-Mail: info@rak-seminare.de
Im Rahmen der Buchung von Seminaren erheben wir Vor- und Nachnamen, die Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse von buchenden Teilnehmern zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses und der Seminare.
Bei der Buchung von Seminaren werden die Angaben und Daten des buchenden Teilnehmers zur beiderseitigen Erfüllung des Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrages bzw. nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zu Beweiszwecken erforderlich ist, werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist bzw. mit endgültiger Klärung des jeweiligen Vorfalls gelöscht.
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung als anfragende Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Wir verarbeiten eingegangene Anfragen ausschließlich zu deren Beantwortung und löschen eingegangene Anfragen, sobald deren weitere Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist, sofort. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Server in diesem Sinne sind unsere Web-, Content-, Applikations- und Datenbank-Server, die wir zum Betrieb der Webseite einsetzen.
Die IP-Adresse (von der aus Sie zugreifen), Dateien (auf die Sie zugreifen), Datum und Uhrzeit Ihres Zugriffs erheben wir automatisiert, um Fehler der Webseite, d.h. technische und funktionale Defizite aufzufinden und anschließend zu beheben.
Wir speichern pseudonymisierte Serverlogfiles aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 60 Tagen und löschen sie anschließend. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, werden erst nach endgültiger Klärung des jeweiligen Vorfalls gelöscht.
Wir versenden Newsletter nur mit der Einwilligung der Empfänger oder im Rahmen eines gesetzlichen Erlaubnistatbestands. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Erhalt eines Newsletters dessen Inhalte konkret beschrieben werden, sind diese für die Einwilligung der Empfänger maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Leistungen und/oder uns.
Die Anmeldung zum Erhalt unserer Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren, d.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der wir Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung bitten. Diese Bestätigung ist notwendig um sicherzustellen, dass sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Erhalt unserer Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess rechtskonform nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts und der IP-Adresse. Auch die Änderungen Ihrer beim Versanddienstleister gespeicherten Daten werden protokolliert.
Für die Anmeldung zum Erhalt unserer Newsletter genügt es, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Optional können Sie im Anmeldeprozess einen Namen anzugeben, z.B. zur persönlichen Ansprache im Newsletter.
Der Versand unserer Newsletters und die mit ihm verbundene Erfolgsmessung erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung der Empfänger gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG bzw. auf Grundlage der gesetzlichen Erlaubnis gem. § 7 Abs. 3 UWG.
Die Protokollierung des Anmeldeverfahrens erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das unseren geschäftlichen Interessen dient, den Erwartungen der Nutzer entspricht und uns den Nachweis erteilter Einwilligungen ermöglicht.
Sie sind jederzeit berechtigt, Ihre Einwilligung zum Erhalt unseres Newsletters für die Zukunft zu widerrufen. Hierfür steht Ihnen am Ende eines jeden, erhaltenen Newsletters ein klickbarer, sogenannter „Unsubscribe“- oder Widerrufs-Button zur Verfügung.
Wir sind berechtigt, E-Mailadressen nach erfolgtem Widerruf zum Erhalt unserer Newsletter bis zu drei Jahre auf Grundlage unserer berechtigten Interessen zu speichern, bevor wir sie schließlich löschen. Diese Speicherung ermöglicht uns den Nachweis einer vormals gegebenen Einwilligung. Die weitere Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Abwehr möglicher Ansprüche aufgrund einer vermeintlich nicht oder in nicht ausreichendem Umfang oder in nicht ausreichender Art erteilter Einwilligung. Eine sofortige Löschung ist möglich, sofern zeitgleich mit dem entsprechenden Antrag die vormalig erteilte Einwilligung bestätigt wird.
Wir verwenden weder Cookies, Pixel noch betreiben wir Direktwerbung.
Soweit nicht abweichend in dieser Datenschutzerklärung dargestellt, findet eine Weitergabe von Daten an Dritte nicht statt.
Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ergänzend gelten die ausdrücklich in dieser Datenschutzerklärung genannten, weiteren Rechtsgrundlagen.
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. Auftragsverarbeitungsvertrages beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Wir benutzen keine Dienste und Inhalte Dritter.
Wir löschen die von uns verarbeiteten Daten gemäß Art. 17 und 18 DSGVO oder schränken deren Verarbeitung ein. Sofern nicht abweichend in dieser Datenschutzerklärung geregelt, löschen wir die bei uns gespeicherten Daten, sobald sie für den Verarbeitungszweck nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt, d.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt insbesondere für handels- oder steuerrechtlich aufbewahrungspflichtige Daten.
Das deutsche Recht sieht derzeit folgende Aufbewahrungsfristen vor: 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) und 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).
Sie haben das Recht:
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@rak-seminare.de
Die Datenschutzerklärung ist aktuell und hat den Stand: Juni 2020
(1) „AGB” meint die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen der rak.seminare GmbH mit Stand Juli 2020.
(2) „Seminar” meint sämtliche Veranstaltungen, insbesondere Seminare, Fachanwaltsfortbildungen im Sinne des § 15 FAO und sonstige Fortbildungsveranstaltungen der rak.seminare GmbH unter Einschluss von Online- und Live-Online-Seminaren.
(3) „Teilnehmer” meint Teilnehmerinnen und Teilnehmer solcher Veranstaltungen i.S.v. § 1 Abs. 3 dieser AGB.
(4) „Veranstalterin” ist die rak.seminare GmbH.
(5) „Live-Online-Seminare” sind Präsenzseminare, die in Echtzeit, also live, über das Internet mitverfolgt werden können.
(6) Die Seminar- und Fortbildungsprogramme der rak.seminare GmbH richten sich an Rechtsanwälte/-innen, Rechtsassessoren/-innen, Berufseinsteiger/-innen, Existenzgründer/-innen, Rechtsreferendare/-innen, geprüfte Rechtsfachwirte/-innen, Rechtsanwaltsfachangestellte/-innen und Auszubildende, insbesondere aus dem Zuständigkeitsbereich der Rechtanwaltskammern Celle und Oldenburg.
(7) Der Inhalt der einzelnen Seminare und die Leistungen, die in deren Rahmen erbracht werden, sind der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen. Begleitende Seminarunterlagen werden an Teilnehmer in Papierform ausgegeben und / oder in elektronischer Form übersandt, sofern sich dies ausdrücklich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung ergibt. Werden Seminarunterlagen ausgegeben und / oder übersandt, so erfolgt dies in der Regel vor oder bei Beginn des Seminars.
(8) Sofern und soweit sich dies ausdrücklich aus der Seminarbeschreibung ergibt, erhält der Teilnehmer nach seiner Teilnahme am Seminar ein Teilnahmezertifikat. Bei Fachanwaltsfortbildungsveranstaltungen ist diese Urkunde grundsätzlich als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet; die verbindliche Entscheidung über die Geeignetheit und Anerkennung des erteilten Pflichtfortbildungsnachweises trifft die Rechtsanwaltskammer, die für den Teilnehmer als zugelassenem Rechtsanwalt bzw. als zugelassene Rechtsanwältin zuständig ist. Die Veranstalterin kann diesbezüglich keine rechtsverbindliche Erklärung abgeben.
(1) Ihr Angebot auf Abschluss eines Seminarvertrages können Sie schriftlich, über unsere Homepage, per Telefax oder per E-Mail richten an die
rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg
Bahnhofstraße 6 A
29221 Celle
Telefax: 05141/978017
E-Mail: info@rak-seminare.de
(2) Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot auf Abschluss des Vertrages ausdrücklich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gegenüber dem Antragenden annehmen. Vertragspartner der rak.seminare GmbH ist der angemeldete Teilnehmer.
(1) Unsere Teilnehmerbeiträge verstehen sich - soweit nicht anders ausgewiesen- zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Gemeinsam mit der Annahme des Antrags auf Abschluss eines Vertrages („Anmeldebestätigung”) erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
(3) Der darin ausgewiesene Rechnungsbetrag wird spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
An einzelnen Seminaren kann zu einem ermäßigten Preis teilgenommen werden, sofern die Download-Option für die Seminarunterlagen gewählt wird. Veranstaltungen, bei denen dies der Fall ist, sind entsprechend gekennzeichnet.
(1) Allen Teilnehmern gewähren wir bis spätestens eine Woche vor Beginn die Möglichkeit, von dem abgeschlossenen Vertrag über ein Seminar zurückzutreten. Wir berechnen in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR zzgl. USt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass der Veranstalterin tatsächlich ein geringerer Aufwand aus der Bearbeitung entstanden ist.
(2) Der Rücktritt ist schriftlich, per Telefax oder Email zu erklären, § 126 BGB. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts kommt es auf den rechtzeitigen Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg unter der in § 2 dieser Anmelde- und Teilnahmebedingung benannten Anschrift an.
(3) Sonstige Rücktritts- und Widerrufsrechte bzw. die Kündigung des Seminarvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für den Teilnehmer ausgeschlossen, sofern der Teilnehmer Unternehmer ist. Verbrauchern stehen alle gesetzlichen Rechte – insbesondere ein ihnen gewährtes gesetzliches Widerrufsrecht – uneingeschränkt zu.
(1) Unsere Veranstaltungen finden bei einer Anmeldezahl von mindestens 15 Teilnehmern (Durchführungsgarantie) statt. Bei geringerer Teilnehmerzahl behalten wir uns bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor, das Seminar abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet.
(2) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behalten wir uns vor, die Veranstaltung mit Ersatzreferenten oder zu einem anderen Termin durchzuführen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(4) Wir behalten uns die Änderung der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge der Seminareinheiten sowie eine Anpassung der Seminarinhalte vor.
(5) Eine kurzfristige Änderung der mitgeteilten Tagungsstätte ist möglich. Aus der Änderung der Tagungsstätte können keine Ansprüche hergeleitet werden.
Wer bei der rak.seminare GmbH innerhalb eines Jahres an 15 kostenpflichtigen Fachanwaltsfortbildungsstunden eines Fachgebietes teilnimmt, erhält im darauffolgenden Jahr eine einmalige Gutschrift in Höhe von 60,00 € netto auf den Seminarpreis für das erste bei der rak.seminare GmbH im selben Fachgebiet gebuchte Seminar.
Bestehen mehrere Fachanwaltschaften, erfolgt die oben genannte Gutschrift für jedes weitere Fachgebiet gesondert, sofern im Vorjahr auch in den weiteren Fachgebieten jeweils 10 Stunden erreicht wurden.
Eine fachübergreifende Berücksichtigung der Seminarstunden findet nicht statt. Der Rabatt ist personengebunden und nicht übertragbar. Voraussetzung für die Gewährung des Nachlasses ist der entsprechende Hinweis des Teilnehmers bei der Anmeldung im Folgejahr.
(1) Die Arbeitsunterlagen des Veranstalters werden in den Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen verteilt und in den Online-Fortbildungsveranstaltungen digital zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Download-Option setzt die vollständige Bezahlung der Seminargebühr voraus. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer 3 Tage vor Seminarbeginn einen persönlichen Zugangs-Code, mit dem die Skripten heruntergeladen werden können.
(2) Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
(3) Soweit Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen) zur Verfügung gestellt werden (z.B. durch E-Mail-Versand oder Download), erhalten Sie nur ein persönliches Nutzungsrecht, d.h. Sie erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe der Online-Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.
(1) Für Online-Seminare gelten alle Regelungen dieser AGB, sofern § 9 nachfolgend keine abweichenden Regelungen enthält. § 8 dieser AGBs wird abbedungen.
(2) Die rak.seminare GmbH bietet neben reinen Online-Seminaren sog. Live-Online-Seminare an, die in Echtzeit, also live, über das Internet mitverfolgt werden können. In seltenen Einzelfällen können Wortmeldungen der Präsenzteilnehmer den Online-Teilnehmern auf diese Weise akustisch zur Verfügung gestellt werden. Bildlich werden die Präsenzteilnehmer nicht erfasst. Die Aufzeichnungsfunktion ist bei allen Online-Seminaren deaktiviert. Die Tatsache der Nicht-Aufzeichnung kann jederzeit in den Einstellungen überprüft werden.
(3) Die Teilnehmer sind für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Ob der PC die Mindestvoraussetzungen erfüllt, kann vorab auf unserer Website getestet werden. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.
(4) Der Teilnehmer muss während der Veranstaltung sowohl visuell als auch per Audioverbindung verbunden sein. Ist eine dieser beiden Verbindungen nicht hergestellt, ohne dass der Veranstalter dies zu vertreten hat, wird kein Zertifikat ausgestellt. Ein Rückzahlungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
(5) Die Zugangslinks zu den Online-Seminaren dürfen weder an Dritte weitergegeben noch öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Zugang ist personalisiert, so dass ein Rückschluss auf den Verletzer dieser Regel möglich ist. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Online-Seminar mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht dem Veranstalter Schadensersatz zu.
(6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Online-Seminar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen.
(7) Die Inhalte der Online-Seminare sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des Online-Seminars Screenshots oder Video-Captures anzufertigen.
(8) Die Chatverläufe werden vorübergehend per Download gesichert, um die durchgängige Teilnahme nachzuweisen. Chatinhalte und sonstige personenbezogene Daten der Teilnehmer werden nicht weitergegeben.
(9) Unsere Veranstaltungen finden bei einer Anmeldezahl von mindestens 10 Teilnehmern (Durchführungsgarantie) sicher statt. Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behalten wir uns bis zu 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung vor, das Seminar abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet.
(10) Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behalten wir uns vor, die Veranstaltung mit Ersatzreferenten oder zu einem anderen Termin durchzuführen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(1) Für Selbststudium-Seminare gelten alle Regelungen dieser AGB, sofern § 11 nachfolgend keine abweichenden Regelungen enthält. § 9 dieser AGBs wird abbedungen.
(2) Die Selbststudium-Seminare bestehen aus einem Download Skript und einer Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests.
(3) Die Zugangslinks zu den Selbststudium-Seminaren dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Zugang ist personalisiert, so dass ein Rückschluss auf den Verletzer dieser Regel möglich ist. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Selbststudium-Seminar von mehreren Personen unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz zu.
(4) Die Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests kann bei Nichtbestehen maximal zweimal wiederholt werden.
(5) Die Selbststudium-Seminare sind nach Erhalt des Zugangslinks nicht mehr stornierbar.
(1) Sie haben das Recht, den mit uns abgeschlossenen Seminarvertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: rak.seminare GmbH, Bahnhofstraße 6a, 29221 Celle, Fax: 05141-97 80 17, E-Mail: info@rak-seminare.de.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen). herauszugeben. Kann ein Verbraucher die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Verbraucher uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Teilnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung, für das Fortbildungsinstitut mit deren Empfang.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Teilnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Bzgl. des Datenschutzes wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung der rak.seminare GmbH verwiesen.
(1) Nach kompletter Absolvierung eines Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, welches als Nachweis für die zuständige Rechtsanwaltskammer dient.
(1) Die rak.seminare GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Arglist sowie im Umfang einer vom der rak.seminare GmbH übernommenen Garantie.
(2) Verletzt die rak.seminare GmbH eine wesentliche Pflicht leicht fahrlässig, so ist die Haftung der rak.seminare GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vertragstypischen und für die rak.seminare GmbH vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut.
(3) Im Übrigen ist jegliche Schadensersatzhaftung der rak.seminare GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Organe und Vertreter der rak.seminare GmbH.
(1) Soweit Teilnehmer eines Seminars Kaufleute sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover.
(2) Gegenüber Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Herausgeber:
rak.seminare GmbH
Celle und Oldenburg
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Telefax | 05141-9780-17 |
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Hinweis für Präsenzseminare
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unsere Präsenzseminare werden nach wie vor gut besucht und nachgefragt. Wir werden diesen Teil unseres Angebots also mit Freude und unter Beachtung unseres bewährten Hygienekonzepts aufrechterhalten - seit Beginn der Coronakrise hatten wir keinen Coronafall nachzuverfolgen. Wir hoffen natürlich sehr, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und den Anregungen und Wünschen vieler Kollegen/innen folgend, haben wir uns insbesondere auch vor dem Hintergrund von sogenannten Durchbruchsinfektionen entschieden, unsere Präsenzseminare bis auf weiteres unter 1G Bedingung (tagesaktueller Antigen-Schnelltest erforderlich) stattfinden zu lassen. Wir möchten weder Sie noch unsere Referenten vermeidbaren Gesundheitsrisiken aussetzen - wohlwissend, dass es keinen 100%-igen Schutz geben kann.
Dies bedeutet, dass ab sofort nur noch tagesaktuell getestete Personen (Test nicht älter als 24 Stunden) an unseren Präsenzveranstaltungen teilnehmen können (unabhängig vom Impfstatus).
Bitte führen Sie den entsprechenden Nachweis mit sich. Wir werden die Einhaltung der Regel zu Beginn der Fortbildung überprüfen.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und interessantes Seminar und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Karin Schattenfroh
Geschäftsführerin/Fachanwältin für Arbeitsrecht/Mediatorin
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