Seminare für Rechts­anwäl­tinnen & Rechts­anwäl­te · Fachgebiet Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Rechtsschutzversicherung Teil 2:
Versicherungsfall und Obliegenheiten (2,5 Std. § 15 FAO)

Dienstag, 19.09.2023 | 09.00 - 11.45 Uhr
Referent:
Joachim Cornelius-Winkler, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin.
Der Referent war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Schadenleiter einer Rechtsschutzversicherung, ist (Ko-) Autor des Rechtsschutzkommentars „Harbauer“ , eines Grundrisses zur Rechtsschutzversicherung und weiterer Buch- und Zeitschriftenveröffentlichungen und ist als Lehrbeauftragter an den Universitäten Hamburg und Münster tätig. Sowohl in Fachkreisen als auch in Publikumszeitschriften (Capital, Focus) wird er immer wieder als „der“ anwaltliche Spezialist der Rechtsschutzsparte genannt.
Informationen zum Online-Seminar:

99 €, zzgl. USt.. Inklusive Tagungsunterlagen.

2,5 Std./§ 15 FAO für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht.
Allgemeine Informationen zum Seminar:

In der dreiteiligen Onlineseminarreihe erhalten die Teilnehmer eine gründliche Einführung in die Rechtsschutzversicherung, die sich mit allen für den anwaltlichen Praktiker wichtigen bzw. besonders häufig auftretenden Fragestellungen beschäftigt.
Eingegangen wird zwar auch auf wichtige aktuelle Rechtsprechung, aber besonderer Wert wird auf die systematische Herangehensweise, das Verständnis der ARB und eine intensive Beschäftigung mit der BGH- Rechtsprechung gelegt, anstatt auf Detailrechtsprechung, welche die Teilnehmer anschließend auch selbst recherchieren, finden und verstehen werden.
Ziel ist die sicherere und effektive Bearbeitung von Rechtsschutzschäden in einer schrittweisen Herangehensweise, bzw. die Vermittlung eines Prüfungsschemas anhand der Struktur der ARB und der wichtigsten Rechtsprechung, insbesondere natürlich der des BGH.

Teil 2: Versicherungsfall und Obliegenheiten

Hier wird es um die Regelungen zum Versicherungsfall und die einschlägige BGH- Rechtsprechung vor allem des letzten Jahres gehen, die den Großteil der bisherigen Rechtsprechung und Literatur zu Makulatur hat werden lassen und die teilweise noch nicht in der Kommentierung berücksichtigt werden konnte. Weiterer Schwerpunkte wird BGH Rechtsprechung zu den Schadenminderungsobliegenheiten sein.

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