Bau- und Bauprozessrecht 2025 (§15 FAO 5 Stunden)
Fachgebiet: Bau- und Architektenrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Bau- und Bauprozessrecht
Dargestellt werden – in zeitlicher Reihenfolge – zehn im Jahr 2024 veröffentlichte Entscheidungen des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, die für das Bau- und Bauprozessrecht Bedeutung haben. An die Darstellung des Entscheidungsinhalts schließt sich jeweils eine kurze Anmerkung an:
Themen:
- In welcher Frist verjährt der Vergütungsanspruch des Bauträgers?
- Bemessung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung
- Vom Auftraggeber in einem Einheitspreisvertrag gestellte Vertragsstrafenklausel, die auf 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme begrenzt ist
- Anforderungen an den Vortrag bei behaupteter Überzahlung aus Globalpauschalpreisvertrag, wenn der Besteller keine Kenntnis von der Kalkulation hat
- Umsatzsteuerschuldner bei Bauleistungen: Ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger bei eingetretener Festsetzungsverjährung
- Minderung des Vergütungsanspruchs wegen eines Mangels und Kostenvorschussanspruch wegen dieses Mangels
- Wann liegt eine Anordnung nach § 2 Abs. 5 VOB/B vor?
- Fehler des Gerichts oder seiner Zustellungsorgane ohne Rechtsnachteile für den Kläger und Zustellungsbetreiber bei rechtzeitiger Klageeinreichung
- Widersprüchlicher Sachvortrag rechtfertigt nicht die Verweigerung einer Beweisaufnahme
- Taggenauer Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung
Referent / Referentin:
Hans Christian Schwenker
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Einleitung Selbststudium Homepage
Seit der Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen Anfang 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden FAO Fortbildungszeit nachweisen.
5 Stunden hiervon können seitdem im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.
Seit August 2016 bieten wir Ihnen diese Fortbildungsmöglichkeit in mehreren Fachanwaltschaften gegen eine Gebühr von 120,00 € zzgl. 19 % MwSt. an.
Wir stellen Ihnen ein kurzes Skript oder mehrere Artikel per Email aus Fachzeitschriften zur Verfügung, die Grundlage für die sogenannte Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Testes sind.
Frist zur Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist der 15.12. des laufenden Jahres, eine frühere Abgabe ist jederzeit möglich.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Anforderungen an die Lernerfolgskontrolle bequem mit der Lektüre dieser Texte erfüllen können.
Die näheren Einzelheiten zum Ablauf dieser Fortbildung finden Sie hier auf der Homepage unter Selbststudium § 15 FAO/Anleitung zum Selbststudium.
Dort sind auch die einzelnen Fachanwaltschaften aufgeführt, für die wir das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle anbieten. Wir sind bemüht, diese Liste im kommenden Jahr zu erweitern.
Bitte klicken Sie bei Interesse für eine Buchung die einzelnen Fachgebiete unter der Rubrik Selbststudium an.
Bau- und Bauprozessrecht 2025 (§15 FAO 5 Stunden)
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