Baurecht
Donnerstag 09.10.2025 (12:30 - 18:00 Uhr)
Freitag 10.10.2025 (09:00 - 14:45 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 10,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Bau- und Architektenrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Rechtsprechungsupdate
(09.10.25, 12:30-14:30 Dr. Markus Wessel)
Das Bau- und Architektenrecht wird stark von der Rechtsprechung geprägt, die jedes Jahr „aktualisiert“ werden muss und sich mit den stets im Wandel befindlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen hat. Dieses Update soll im Seminar wieder vorgenommen werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt wieder auf den jüngsten Entscheidungen des BGH. Überdies wird die nahezu unübersehbare Fülle obergerichtlicher Entscheidungen systematisch durchgesehen und ausgewertet. Die Themen reichen von Abnahme über Mängel und Mängelrechte zu AGB, Sicherheiten, Abrechnung des Bauvertrags sowie des Architekten-/Ingenieurvertrag, Haftung, Schadensersatz, Verjährung bis hin zum Prozessrecht.
Bauinsolvenz
(09.10.25, 14:45-18:00 Prof. Dr. Andreas Koenen)
Die Insolvenzen im Bausektor sind „Spitzenreiter“ unter den Unternehmensinsolvenzen. Die Corona-Pandemie ist auch an der Baubranche nicht spurlos vorbeigegangen. Allein in den Jahren 2020 und 2021 waren im Baugewerbe insgesamt 4.923 Unternehmen von einer Insolvenz betroffen. Dies entsprach etwa einem Anteil von 15,7 % bzw. 17,3 % aller Unternehmensinsolvenzen in Deutschland. Dabei war das Insolvenzgeschehen dieser Jahre maßgeblich von gesetzlichen Sonderregelungen geprägt. Dementsprechend war bis zum Ende des Jahres 2020 die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Dass dieser „Schutz“ allerdings nicht von Dauer war, bestätigen die aktuellen Statistiken. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Regelinsolvenzen in Deutschland um 19.5 % angestiegen. Im August 2023 stieg die Anzahl der beantragten Regelinsolvenzen im Vergleich zum August 2022 um 13,8%. Das Baugewerbe hatte im Juli 2023 mit 7,1 Insolvenzfällen pro 10.000 Unternehmen zudem die zweithöchste Insolvenzrate.
Aktuelle Prognosen verdeutlichen, dass der Höhepunkt der Krise am Bau noch nicht erreicht ist. Insbesondere die anhaltende Inflation, die hohen Preissteigerungen und steigende Zinsen sowie gestörte Lieferketten und ein Investmentmarkt, der noch immer nahezu stillsteht, werden noch für einen beachtlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen sorgen. Statistisch bislang noch nicht relevante Faktoren sind zudem die fast vollständig abgebauten Auftragsbestände aus den Vorjahren. Insbesondere kleinere Bauunternehmen könnten aufgrund ihrer geringeren Widerstandsfähigkeit daher besonders von den kommenden Auftragsrückgängen betroffen sein. Zudem wurden die bis zum 31.12.2023 befristeten Regelungen des sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes (SanInsKG) nach derzeitigem Stand nicht verlängert.
Die Zahl der Insolvenzen im Handwerk stieg deshalb 2024 um 18,9 % auf insgesamt 4.350 Fälle. Dies ist der höchste Wert seit 2016. Besonders stark betroffen sind das Handwerk für den gewerblichen Bedarf (plus 38,9 Prozent) und das Ausbaugewerbe (plus 21,8 Prozent).
Dadurch häufen sich zunehmend wieder Baurechtsprozesse mit insolvenzrechtlichem Bezug. Das Bauinsolvenzrecht, bei dem es vorrangig um die (rechtlichen) Fragestellungen geht, die sich aus der Abwicklung und Fortführung von Bauverträgen ergeben, bei denen mindestens ein Vertragspartner materiell oder formell insolvent ist, hat sich – ungeachtet seiner geringen praktischen Relevanz im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts – zwischenzeitlich als ein Spezialgebiet etabliert.
Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten bauinsolvenzrechtlichen Besonderheiten, die bei der anwaltlichen Arbeit zu berücksichtigen sind, und geht dabei auch auf die aktuellen bauinsolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen ein.
Bauzeitverlängerung und Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren
(10.10.25, 09:00-14:45 Matthias Hilka)
Teil 1: Ansprüche von Architekten und Ingenieuren bei Verlängerung der Planungs- und/oder Bauzeit
- Einführung in die Problemstellung
- Verschiebung, Unterbrechung oder Verlängerung der Planungs- und/oder Bauzeit
- HOAI und Bauzeit / Rechtliche Grundlagen
- Mögliche Anspruchsgrundlagen für Planer bei Verlängerung der Planungs- und/oder Bauzeit
- Vertragliche Regelungen als Anspruchsgrundlage
- Formulierungsbeispiele
- Verhandlungsklauseln
- Konkrete Zahlungsregelungen
- Formulierungsbeispiele
- Entschädigungsansprüche gem. § 642 BGB
- Mitwirkungsobliegenheiten des Bestellers
- Ausübung von Wahlmöglichkeiten
- Freigabe der Planung
- Unterzeichnung Bauantrag
- Beauftragung der Bauunternehmer
- Verzögerungen durch Bauunternehmer
- Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers
- Entschädigungsansprüche für die Dauer des Annahmeverzugs
- BGH, Versäumnisurteil vom 26.10.2017 – VII ZR 16/17
- BGH, Urt. v. 30.01.2020, VII ZR 33/19
- Umsatzsteuer bei Entschädigungsansprüchen (BGH, Urt. v. 24.01.2008, VII ZR 280/05)
- Vertragsbeendigung gem. § 643 BGB
- Verjährung von Ansprüchen gem. § 642 BGB
- Mitwirkungsobliegenheiten des Bestellers
- Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB
- Bauzeit als Geschäftsgrundlage
- Höhere Gewalt
- Rechtsfolgen beim Anspruch wg. Störung der Geschäftsgrundlage
- Honorarfortschreibung durch Dreisatzberechnung
- Fiktive Berechnung oder Hochrechnung zu bauzeitbedingtem Mehraufwand
- Berechnung des Mehraufwands über angefallenen Stundenaufwand
- Auswirkungen von Nachtragsvereinbarungen auf Ansprüche wg. Bauzeitverlängerung
- Darlegungs- und Beweislast
- Rechtsprechung zur Bauzeitverlängerung in Planerverträgen
- OLG Brandenburg, Urt. V. 16.12.1999, 12 U 34/99
- BGH, Urteil vom 30.09.2004, VII ZR 456/01
- OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006, I-5 U 100/02
- BGH, Urteil vom 10.05.2007, VII ZR 288/05
- KG Berlin, Urt. v. 31.03.2009, 21 U 165/06
- OLG Naumburg, Urt. v. 23.04.2015, 1 U 94/14
- OLG Dresden, Urt. v. 06.09.2018, 10 U 101/18 (BGH, Beschluss v. 29.07.2020, VII ZR 201/18, NZB zurückgewiesen)
- OLG Celle, Urt. v. 06.10.2021, 14 U 39/21
- OLG Köln, Urt. v. 15.01.2021, 19 U 15/20 (BGH, Beschluss v. 04.05.2022, VII ZR 87/21, NZB zurückgewiesen)
- OLG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021, 11 U 16/18
Teil 2: Die Zielfindungsphase
- Rechtliche Grundlagen
- Wesentliche Planungs- und Überwachungsziele
- Planungsgrundlage
- Kosteneinschätzung
- Sonderkündigungsrechte für AG und AN
- Honorarrisiken für Architekten und Ingenieure im Anwendungsbereich der Zielfindungsphase
- Bisherige Rechtsprechung:
- OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.5.2022 – 29 U 94/21
- BGH, Urt. v. 17.11.2022 – VII ZR 862/21
Referent / Referentin
Dr. Markus Wessel
Vors. Richter am OLG Celle, 14. Zivilsenat
Prof. Dr. Andreas Koenen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der EBZ Business School (FH), Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität in Marburg
Matthias Hilka
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, stellvertretender Vorsitzender im Schlichtungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 410,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Baurecht
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