Die E-Rechnung kommt!!

Stichtag 1. Januar 2025 - Die elektronische Rechnung (E- Rechnung) wird Pflicht. Strukturieren Sie den Umstellungsprozess auf die E- Rechnung rechtzeitig!

 

Die neue E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich ab 1. Januar 2025.

Auch wenn Übergangsfristen gelten – schon ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen. Der Empfang der E-Rechnung ist von allen Unternehmen einzurichten!

Buchen Sie hier 👉 https://rak-seminare.de/seminarprogramm/seminare-fuer-rechtsanwaeltinnen-rechtsanwaelte/anwalt-in-eigener-sache


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Streifzug durch aktuelle Handels- und gesellschaftsrechtliche Neuerungen und Problemfelder - ein Kaleidoskop
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Der Anfängerfehler bei Mietvertragsabschluss - ein scharfes Schwert

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