Bau- und Architektenrecht
Angebote zum Selbststudium
Unser Angebot zum Selbststudium aus der Fachanwaltschaft Bau- und Architektenrecht.
Seit der Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen Anfang 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden FAO Fortbildungszeit nachweisen.
5 Stunden hiervon können seitdem im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.
Weitere Angebote zum Selbststudium finden Sie hier.