Arbeitsrecht 2023 (§15 FAO 5 Stunden)

Fachgebiet: Arbeitsrecht

RA FAArbR Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M., Wiss. Mitarbeiterin Maria Osmakova
Neue Herausforderungen für die Gestaltung von Verträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern durch die Mandatspause

DirArbG Dr. Jens Tiedemann
Anscheinsbeweis bei Übersendung einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben – Aktuelle Entwicklungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Zugang von Kündigungsschreiben

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm
Aktuelle Herausforderungen im Umgang mit §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Schwerpunkt: IT-Updates und Interimslösungen für die Dauer des Mitbestimmungsverfahrens

RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich
Die Zurückweisung einer Kündigung – Was ist in der Arbeitgeberberatung zu beachten und was bei der Beratung von Arbeitnehmern?

RA FAArbR Prof. Dr. Martin Reufels, LL. M., WissMAin Laura Soltysiak
Die neuen Mindestarbeitsbedingungen – Zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie und deren Folgen für die Arbeitsrechtspraxis

DirArbG Dr. Jens Tiedemann
Der elektronische Rechtsverkehr in der Praxis – Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung zum Einsatz von beA & Co.

RAin FAinArbR Dr. Jeannine Anton-Dyck
Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch – Prozessstrategien für Arbeitgeber zur Abwehr von Annahmeverzugslohnansprüchen

RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich
Der Nachteilsausgleichsanspruch aus § 113 Abs. 3 BetrVG – Wann ist ein Interessenausgleich versucht? Und wann gilt eine geplante Betriebsänderung als durchgeführt?

Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink
Die allgemeine Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 1.1.2023

RAin FAArbR Dr. Nathalie Oberthür
Der neue Hinweisgeberschutz – Gesetzgebung in der Zielgeraden


Einleitung Selbststudium Homepage

Seit der Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen Anfang 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden FAO Fortbildungszeit nachweisen.
5 Stunden hiervon können seitdem im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.

Seit August 2016 bieten wir Ihnen diese Fortbildungsmöglichkeit in mehreren Fachanwaltschaften gegen eine Gebühr von 120,00 € zzgl. 19 % MwSt. an.

Wir stellen Ihnen ein kurzes Skript oder mehrere Artikel per Email aus Fachzeitschriften zur Verfügung, die Grundlage für die sogenannte Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Testes sind.

Frist zur Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist der 15.12. des laufenden Jahres, eine frühere Abgabe ist jederzeit möglich.

Wir gehen davon aus, dass Sie die Anforderungen an die Lernerfolgskontrolle bequem mit der Lektüre dieser Texte erfüllen können.

Die näheren Einzelheiten zum Ablauf dieser Fortbildung finden Sie hier auf der Homepage unter Selbststudium § 15 FAO/Anleitung zum Selbststudium.

Dort sind auch die einzelnen Fachanwaltschaften aufgeführt, für die wir das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle anbieten. Wir sind bemüht, diese Liste im kommenden Jahr zu erweitern.

Bitte klicken Sie bei Interesse für eine Buchung die einzelnen Fachgebiete unter der Rubrik Selbststudium an.

Detailseite als PDF Datei

Arbeitsrecht 2023 (§15 FAO 5 Stunden)

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