Erbschafts und Steuerrecht 2023 (§15 FAO 5 Stunden)
Fachgebiet: Erbrecht
Dr. Olaf Schermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 2. Halbjahr 2021
Dipl.-Finw. (FH) Mathias Grootens
Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 – Anwendung der Bewertungsverfahren nach den AEBewGrSt (Teil I)
Dipl.-Finw. (FH) Mathias Grootens
Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 – Anwendung der Bewertungsverfahren nach den AEBewGrSt – Teil II
Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Steuerberater
FG Baden-Württemberg: Anwendung der vom örtlichen Gutachterausschuss festgestellten Liegenschaftszinssätze nach § 188 Abs. 2 Satz 1 BewG nicht verfassungswidrig
Dr. Olaf Schermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2022
RiFG a.D. Franz Rothenberger
Grunderwerbsteuerpflicht zusätzlicher bzw. nachträglicher Leistungen
Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar
Grundstückszurechnung in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen – Aktuelle Entwicklungen der Finanz-Rspr. für Zwecke der Grunderwerbsteuer
Einleitung Selbststudium Homepage
Seit der Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen Anfang 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden FAO Fortbildungszeit nachweisen.
5 Stunden hiervon können seitdem im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.
Seit August 2016 bieten wir Ihnen diese Fortbildungsmöglichkeit in mehreren Fachanwaltschaften gegen eine Gebühr von 120,00 € zzgl. 19 % MwSt. an.
Wir stellen Ihnen ein kurzes Skript oder mehrere Artikel per Email aus Fachzeitschriften zur Verfügung, die Grundlage für die sogenannte Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Testes sind.
Frist zur Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist der 15.12. des laufenden Jahres, eine frühere Abgabe ist jederzeit möglich.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Anforderungen an die Lernerfolgskontrolle bequem mit der Lektüre dieser Texte erfüllen können.
Die näheren Einzelheiten zum Ablauf dieser Fortbildung finden Sie hier auf der Homepage unter Selbststudium § 15 FAO/Anleitung zum Selbststudium.
Dort sind auch die einzelnen Fachanwaltschaften aufgeführt, für die wir das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle anbieten. Wir sind bemüht, diese Liste im kommenden Jahr zu erweitern.
Bitte klicken Sie bei Interesse für eine Buchung die einzelnen Fachgebiete unter der Rubrik Selbststudium an.
Erbschafts und Steuerrecht 2023 (§15 FAO 5 Stunden)
Sollten Sie planen regelmäßig an unseren Seminaren teilzunehmen, so wäre es empfehlenswert ein Kundenkonto zu erstellen und sich dadrüber einzuloggen. Das Formular wird dann mit Ihren Daten vorausgefüllt.
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