Erbschafts und Steuerrecht 2024 (§15 FAO 5 Stunden)
Fachgebiet: Erbrecht
Raymond Halaczinsky, Rechtsanwalt
Freigebige Zuwendung durch Gewährung eines niedrig verzinslichen Darlehens und Berechnung des Jahreswerts
David Witzheller, Rechtsanwalt
Der digitale Nachlass – Praxisprobleme und Gestaltungsempfehlungen
WP/StB/FB IntStR/RA/FASt Dr. Michael Knittel
Bewirkung der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO durch eine Anzeige gem. § 30 ErbStG (FG Münster v. 24.11.2022 – 3 K 3384/20 Erb)
StB Dipl.-Finw. Justus Dedden, M.A. (Taxation) und StB Philipp Glatz, M.A. (Taxation)
Das erbschaftsteuerliche Familienheim: Blick auf die jüngere Rspr. zur „unverzüglichen Selbstnutzung“ und der Aufgabe aus „zwingenden Gründen“
RiFG a.D. Franz Rothenberger
Nds. FG: Ermittlung des Grundbesitzwerts im Vergleichswertverfahren bei Wohnungseigentum
RA/FAErbR Dr. Olaf Schermann
Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 2. Halbjahr 2022
RiFG a.D. Franz Rothenberger
Steuerbegünstigung für selbstgenutzten Wohnraum auch bei Bezug nach dreijähriger Renovierung möglich (Anm. zu FG Münster v. 30.6.2022 – 3 K 3184/17 Erb)
StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther
Unentgeltliche und teilentgeltliche Übertragung von Immobilien des Privatvermögens – Einkommensteuerliche Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten
RA/FAErbR Dr. Olaf Schermann
Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2023
Referent / Referentin:
- Raymond Halaczinsky, Rechtsanwalt
- David Witzheller, Rechtsanwalt
- WP/StB/FB IntStR/RA/FASt Dr. Michael Knittel
- StB Dipl.-Finw. Justus Dedden, M.A. (Taxation) und StB Philipp Glatz, M.A. (Taxation)
- RiFG a.D. Franz Rothenberger
- RA/FAErbR Dr. Olaf Schermann
- StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther
Einleitung Selbststudium Homepage
Seit der Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen Anfang 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden FAO Fortbildungszeit nachweisen.
5 Stunden hiervon können seitdem im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.
Seit August 2016 bieten wir Ihnen diese Fortbildungsmöglichkeit in mehreren Fachanwaltschaften gegen eine Gebühr von 120,00 € zzgl. 19 % MwSt. an.
Wir stellen Ihnen ein kurzes Skript oder mehrere Artikel per Email aus Fachzeitschriften zur Verfügung, die Grundlage für die sogenannte Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Testes sind.
Frist zur Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist der 15.12. des laufenden Jahres, eine frühere Abgabe ist jederzeit möglich.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Anforderungen an die Lernerfolgskontrolle bequem mit der Lektüre dieser Texte erfüllen können.
Die näheren Einzelheiten zum Ablauf dieser Fortbildung finden Sie hier auf der Homepage unter Selbststudium § 15 FAO/Anleitung zum Selbststudium.
Dort sind auch die einzelnen Fachanwaltschaften aufgeführt, für die wir das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle anbieten. Wir sind bemüht, diese Liste im kommenden Jahr zu erweitern.
Bitte klicken Sie bei Interesse für eine Buchung die einzelnen Fachgebiete unter der Rubrik Selbststudium an.
Erbschafts und Steuerrecht 2024 (§15 FAO 5 Stunden)
Sollten Sie planen regelmäßig an unseren Seminaren teilzunehmen, so wäre es empfehlenswert ein Kundenkonto zu erstellen und sich dadrüber einzuloggen. Das Formular wird dann mit Ihren Daten vorausgefüllt.
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