1. Der Streit um den Mietmangel 2. Die Vermieterkündigung und andere Beendigungstatbestände

Mittwoch 12.11.2025 (12:30 - 18:00 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Miet- und WEG-Recht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Der Vortrag „Der Streit um den Mietmangel – ein Dauerbrenner“ wendet sich sowohl an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als auch an Juristen mit Schwerpunkt im Mietrecht.

Es gibt in der mietrechtlichen Praxis mehrere Schwerpunkte, die Experten und Expertinnen immer wieder beschäftigen.

Neben den Themen Kündigung, Nebenkostenstreitigkeit und Mieterhöhung gehört dazu besonders auch das Thema Mietmangel.

Die Auseinandersetzung über den Mietmangel wird in der Regel von beiden Seiten sehr emotional geführt. Wenn man nur an den „beliebten“ Schimmelstreit denkt, steht die Problematik jedem Mietrechtler deutlich vor Augen:

Zumeist erscheint in der Kanzlei ein Mieter und beklagt, dass er in der nassen, verschimmelten Wohnung krank werde, seine Kinder schon Asthma hätten, man kurz vor dem Ableben sei usw.

Auf Vermieterseite wird damit gekontert, dass man feststellt, die Wohnung sei immer trocken gewesen. Erst seit die neuen Mieter darin lebten, gebe es die Probleme. Offensichtlich sei doch, dass die Mieter nicht richtig lüften und heizen und das ganze Haus, in dem die Wohnung liege, abgerissen werden müsse, wenn man dem Vandalentum nicht bald einen Riegel vorschiebe.

Als Rechtsberater oder Rechtsberaterin hat man hier die Aufgabe, den Mandanten „einzufangen“. Die Auseinandersetzung ist auf den Tatsachenkern zurückzuführen.

Der vorliegende Vortrag soll dabei helfen.

Er versucht, mittels einer dogmatischen Annäherung an die Thematik Emotionen auszublenden. Es soll eine Lösung gefunden werden, die sich sachlich mit der Frage nach Mängeln auseinandersetzt.

Zunächst einmal soll dazu erörtert werden, welche Grundzüge des Mietrechts eigentlich zu betrachten sind, wenn es um die Frage geht, ob die Mietsache mangelhaft ist oder nicht.

Also geht es im ersten Kapitel darum, wie ein Mietvertrag zustande kommt. Es wird diskutiert, welche Informationen er enthalten muss bzw. sollte. Dabei wird das vertragliche Synallagma, also das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, ausführlich betrachtet.

Im zweiten Kapitel geht es um Mängel im Allgemeinen; hier wird besprochen, wie der Begriff „Mangel“ definiert wird; es geht also darum, wann eine negative Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vorliegt.

Dabei wird auch hinterfragt, wie man an Informationen zur Sollbeschaffenheit kommt, wobei die Thematik anhand von einzelnen Fallbeispielen untersucht wird.

Im Anschluss wird gefragt, welche Folgen sich aus der negativen Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit ergeben können. Es geht dabei um Mieterrechte wie den Anspruch auf Mangelbeseitigung und natürlich die Minderung.

Im folgenden Kapitel wird die Minderungshöhe betrachtet, wobei erläutert wird, auf welchen Aspekt sich diese bezieht. Dabei wird anhand von Einzelbeispielen deutlich gemacht, wie man sich der Frage nach der Minderungshöhe nähern kann.

Die Problematik wird aus Sicht des Vermietervertreters, aber auch aus Sicht des Mietervertreters beleuchtet.

Im letzten Abschnitt wird die Frage behandelt, wie man mit der Thematik im Rechtsstreit erfolgreich umgeht. Hier sollen Denkanstöße für die außergerichtliche Auseinandersetzung mit der Minderung, aber auch Überlegungen für den gerichtlichen Umgang mit der Thematik gezeigt werden.

Mit dem Vortrag soll dazu angeregt werden, sich sachlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Man wird angehalten, sich mit den Grundlagen auseinanderzusetzen. Ziel ist es, eine Lösung zu erarbeiten, die zum Rechtsfrieden beiträgt.


„Das ist das Ende – Die Vermieterkündigung und andere Beendigungstatbestände“

Das Seminar befasst sich mit den wesentlichen Beendigungstatbeständen im Mietrecht.

Es beginnt zunächst mit einer Wiederholung der Grundlagen des Mietvertragsrechts. Dabei wird gezeigt, was in einem „sauber“ formulierten Mietvertrag stehen muss, damit rechtssicher damit gearbeitet werden kann. Zugleich werden dem Anwalt und der Anwältin die Punkte dargestellt, an denen man ansetzen kann, um einen Vertag „aufzubrechen“. Von früher steht aus dem Gewerberaummietrecht die Herangehensweise zur Kündigung eines befristeten Vertrages noch deutlich vor Augen. Man suchte schlicht nach Schriftformfehlern.

Der Vortrag beschreibt die Grundzüge der Beendigung des Mietverhältnisses. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Thema „Kündigung“. Andere Beendigungstatbestände wie die auflösende Bedingung, Anfechtung und auch das (Rand-) Thema Kollusion werden allerdings ebenfalls diskutiert.

Im Anschluss wird besonderes Augenmerk auf die Kündigung im Besonderen gelegt. Dazu wird definiert, was man unter einer Kündigung versteht welche Formalitäten zu beachten sind. Auch Fragen der Stellvertretung werden behandelt.
Diskutiert wird, wann eine Kündigung zulässig ist und ob sie möglicherweise ausgeschlossen ist.

Im Anschluss setzt sich der Vortrag mit der materiellen Berechtigung auseinander. Erörtert werden die Gründe, die eine Kündigung ermöglichen.

Hier wird das Thema ordentliche Kündigung behandelt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Eigenbedarfskündigung.

Dann soll erläutert werden, wodurch eine außerordentliche Kündigung berechtigt sein kann.

Die Problematik „Kündigung“ wird sowohl aus Mietersicht aus auch aus Sicht des Vermieters beleuchtet. So geht es aus Sicht des Mietervertreters darum, wie er einer ordentlichen Kündigung mit sozialen Argumenten entgegentreten kann.

Im Seminar erfolgt eine dogmatische Auseinandersetzung mit der Thematik. Es werden Lösungsmöglichkeiten anhand praktischer Beispiele und anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte aufgezeigt.

Dem Teilnehmer soll die Gelegenheit geboten werden, sich wieder einmal intensiv mit der Thematik Beendigung des Mietverhältnisses auseinander zu setzen. Ihm sollen auch Ansätze zur Argumentation und Verfahrensstrategien aufgezeigt werden.


Referent / Referentin

Andreas Reschke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht, Langjährige Dozententätigkeit im Rahmen der Fortbildung von Rechtsanwälten.


Informationen zum Online-Seminar:

Gebühr: 230,00 € (zzgl. MwSt.)

Detailseite als PDF Datei

Anmeldung zum Online-Seminar

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