Änderungen durch das Rückführungsverbesserungsgesetz

Mittwoch 11.06.2025 (12:30 - 15:15 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 2,50 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Migrationsrecht, Verwaltungsrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Das Rückführungsverbesserungsgesetz brachte an wesentlichen Änderungen im Asylrecht: 
– unionsrechtliche Anpassungen der Regelungen zum offensichtlich unbegründeten Asylantrag in § 30 AsylG und zum Asylfolgeantrag in § 71 AsylG sowie zum erweiterten Beschwerdeausschluss bei Eilanträgen gegen Abschiebungen in § 80 AsylG; 
– Neugestaltung der Prüfungskompetenz des Bundesamts bei Abschiebungsandrohungen in § 34 AsylG (Kindeswohl u.a.)
 Das Rückführungsverbesserungsgesetz brachte an wesentlichen Änderungen im Aufenthaltsrecht: 
– Auswirkungen der Neugestaltung der Prüfungskompetenz des Bundesamts bei Abschiebungsandrohungen in § 34 AsylG auf die Zuständigkeitsabgrenzung zu den Ausländerbehörden
– erleichterte Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber und Geduldete in § 61 AsylG und § 60a AufenthG
– die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung nach § 16g AufenthG neben der Ausbildungsduldung nach § 60c und der Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
– die Verschärfungen bei Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft u.a. in § 62 AufenthG
– die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für Anträge auf Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft
Daneben enthält das Gesetz noch weitere Änderungen z.B. zum Asylverfahren sowie zum Asylbewerberleistungsgesetz. 


Referent / Referentin

Prof. Dr. Andreas Dietz
Vorsitzender Richter am VG Augsburg, Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg


Informationen zum Online-Seminar:

Gebühr: 99,00 € (zzgl. MwSt.)

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Änderungen durch das Rückführungsverbesserungsgesetz

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