Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!
Änderungen durch das Rückführungsverbesserungsgesetz
Donnerstag 18.09.2025 (09:00 - 11:45 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 2,50 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Migrationsrecht, Verwaltungsrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Das Rückführungsverbesserungsgesetz brachte an wesentlichen Änderungen im Asylrecht:
– unionsrechtliche Anpassungen der Regelungen zum offensichtlich unbegründeten Asylantrag in § 30 AsylG und zum Asylfolgeantrag in § 71 AsylG sowie zum erweiterten Beschwerdeausschluss bei Eilanträgen gegen Abschiebungen in § 80 AsylG;
– Neugestaltung der Prüfungskompetenz des Bundesamts bei Abschiebungsandrohungen in § 34 AsylG (Kindeswohl u.a.)
Das Rückführungsverbesserungsgesetz brachte an wesentlichen Änderungen im Aufenthaltsrecht:
– Auswirkungen der Neugestaltung der Prüfungskompetenz des Bundesamts bei Abschiebungsandrohungen in § 34 AsylG auf die Zuständigkeitsabgrenzung zu den Ausländerbehörden
– erleichterte Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber und Geduldete in § 61 AsylG und § 60a AufenthG
– die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung nach § 16g AufenthG neben der Ausbildungsduldung nach § 60c und der Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
– die Verschärfungen bei Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft u.a. in § 62 AufenthG
– die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für Anträge auf Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft
Daneben enthält das Gesetz noch weitere Änderungen z.B. zum Asylverfahren sowie zum Asylbewerberleistungsgesetz.
Referent / Referentin
Prof. Dr. Andreas Dietz
Vorsitzender Richter am VG Augsburg, Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg
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