Aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Gesellschafterdarlehen

Mittwoch 26.03.2025 (12:30 - 18:00 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Die Behandlung von Darlehen eines Gesellschafters in der Insolvenz - insbesondere der Insolvenz einer GmbH - wirft schwierige Rechtsfragen auf, mit denen Rechtsprechung und Wissenschaft seit langem konfrontiert sind. Zur Regelung dieser Materie hat die Rechtsprechung auf der Grundlage von §§ 30,31 GmbHG das sog. Eigenkapitalersatzrecht entwickelt. Im Rahmen der GmbH-Reform des Jahres 2008 (MoMiG) wurde das verästelte und überaus komplizierte Eigenkapitalersatzrecht beseitigt, das Recht der Gesellschafterdarlehen sowie wirtschaftlich entsprechender Finanzierungshilfen neu geordnet und in das Insolvenzanfechtungsrecht verlagert.

Dieses Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der neuesten BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung bis hin zum geltenden Rechtszustand auf und verdeutlicht die weiterhin bestehenden Verbindungslinien, wenn in bestimmten Konstellationen ‚altes Recht’ im ‚neuen Recht’ Anwendung findet. Auch wird die Anwendbarkeit von Alt- und Neurecht untersucht.


Die Themen

- Vom Eigenkapitalersatzrecht zum neuen Recht der Gesellschafterfinanzierungsleistungen: Ein kurzer systematischer Abriss
- Legitimationsgrundlagen des neuen Rechts
- Behandlung der Anfechtung sämtlicher Gesellschafterfinanzierungsleistungen
- Verhältnis der einzelnen Anfechtungstatbestände zueinander
- Rangrücktritt: Praktische Bedeutung, rechtliche Einordnung


Ihr Programm im Überblick

Grundstrukturen des neuen Rechts: Darstellung der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO, der zentrale Vorschriften des Gesellschafterdarlehensrechts. Sie regeln in ihrem Zusammenwirken die Voraussetzungen der Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen.
Sachlicher Anwendungsbereich: Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen. Fälle der Gleichstellung von Drittforderungen infolge Stundung und Stehenlassen.
Persönlicher Anwendungsbereich: Es wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden.
Gesellschaftersicherheiten: Dabei geht es einmal um die Sicherung von Darlehen der Gesellschafter (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und das Verhältnis dieser Vorschrift zu § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
Zum anderen sind von dem Gesellschafter gewährte Sicherungen von Drittdarlehen anfechtbar, die eine Gesellschaft etwa bei ihrer Bank aufnimmt (§ 135 Abs. 2 InsO).
Nutzungsüberlassungen: Sie bildeten einen Kernbereich des alten Eigenkapitalersatzrechts. Hier hat § 135 Abs. 3 InsO eine Neuregelung getroffen. Die hierzu ergangene Grundsatzentscheidung wird eingehend erläutert.

Selbstverständlich wird die hochbedeutsame neueste Rechtsprechung zu den Gesellschafterfinanzierungsleistungen berücksichtigt.

Ziel des Seminars

Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung und bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Die Teilnehmer werden mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der für die Praxis bedeutsamen Tatbestände des § 135 Abs. 1 bis 3 InsO in leicht verständlicher Form vertraut gemacht. Auf dieser Grundlage können Anfechtungsrisiken zuverlässig eingeschätzt werden.

Ihr Referent: Dr. Markus Gehrlein ist Richter am BGH a.D. und gehörte dem für Insolvenzrecht und Insolvenzanfechtung zuständigen IX. Zivilsenat des BGH an. Der Referent ist Honorarprofessor der Universität Mannheim und ist durch vielfältige Publikationen – auch zum hier behandelten Fragenkreis – der Fachöffentlichkeit bekannt.


Referent / Referentin

Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am BGH, Honorarprofessor an der Uni Mannheim


Informationen zum Online-Seminar:

Gebühr: 230,00 € (zzgl. MwSt.)

Detailseite als PDF Datei

Anmeldung zum Online-Seminar

Aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Gesellschafterdarlehen

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