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Aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Gesellschaftsdarlehen

Freitag 24.03.2023 (09:00 - 14:45 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Die Themen:

- Vom Eigenkapitalersatzrecht zum neuen Recht der Gesellschafterfinanzierungsleistungen: Ein kurzer systematischer Abriss
- Legitimationsgrundlagen des neuen Rechts
- Behandlung der Anfechtung sämtlicher Gesellschafterfinanzierungsleistungen
- Verhältnis der einzelnen Anfechtungstatbestände zueinander
- Rangrücktritt: Praktische Bedeutung, rechtliche Einordnung

Ihr Programm im Überblick

• Grundstrukturen des neuen Rechts: Darstellung der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO, der zentrale Vorschriften des Gesellschafterdarlehensrechts. Sie regeln in ihrem Zusammenwirken die Voraussetzungen der Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen.
• Sachlicher Anwendungsbereich: Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen. Fälle der Gleichstellung von Drittforderungen infolge Stundung und Stehenlassen.
• Persönlicher Anwendungsbereich: Es wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden.
• Gesellschaftersicherheiten: Dabei geht es einmal um die Sicherung von Darlehen der Gesellschaf-ter (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und das Verhältnis dieser Vorschrift zu § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
• Zum anderen sind von dem Gesellschafter gewährte Sicherungen von Drittdarlehen anfechtbar, die eine Gesellschaft etwa bei ihrer Bank aufnimmt (§ 135 Abs. 2 InsO).
• Nutzungsüberlassungen: Sie bildeten einen Kernbereich des alten Eigenkapitalersatzrechts. Hier hat § 135 Abs. 3 InsO eine Neuregelung getroffen. Die hierzu ergangene Grundsatzentscheidung wird eingehend erläutert.

Selbstverständlich wird die hochbedeutsame neueste Rechtsprechung zu den Gesellschafterfinan-zierungsleistungen berücksichtigt.

Ziel des Seminars

Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung und bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Die Teilnehmer werden mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der für die Praxis bedeutsamen Tatbestände des § 135 Abs. 1 bis 3 InsO in leicht verständlicher Form vertraut gemacht. Auf dieser Grundlage können Anfechtungsrisiken zuverlässig eingeschätzt werden.


Referent / Referentin

Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am BGH, Honorarprofessor an der Uni Mannheim


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