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Aktuelles Agrarrecht 2024

Freitag 09.02.2024 (09:00 - 17:30 Uhr)
Samstag 10.02.2024 (09:00 - 17:30 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Agrarrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Tierhalterhaftung im In- und Ausland mit versicherungsrechtlichen Bezügen (09.02., 9.00 – 13.00 Uhr, Prof. Dr. Staudinger)
Der Dozent geht auf aktuelle Entscheidungen zur Tierhalterhaftung ein. Dies betrifft nicht nur Luxustiere, sondern auch solche Tiere, die erwerbswirtschaftlich genutzt werden. Gegenstand sind ferner Haftungsprivilegierungen etwas im Verhältnis zu Ehepartnern oder Kindern bis hin zum stillschweigenden Haftungsausschluss und Mitverschulden. Auch neueste Entscheidungen zum Schadenseratz mit Blick auf Behandlungskosten von Hunden oder Pferden werden analysiert. Neben der haftungsrechtlichen Seite werden Streitfragen des Versicherungsrechts, insbesondere der Tierhalterhaftpfichtsparte behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der grenzüberschreitende Sachverhalt. Welches Recht gilt für Geschädigte und Angehörige bei einem tödlichen Unfall mit einem Tier dem Halter gegenüber? Welcher Gerichtsstand ist einschlägig, auch bei einer etwaigen Direktklage gegen einen ausländischen Haftpflichtversicherer?

Ehepartner in der Landwirtschaft (09.02., 13.30 – 17.30 Uhr Frau Hähn)
Landwirtschaftliche Betriebe sind rechtlich in vielerlei Hinsicht mit einem Sonderstatus versehen. Neben dem rechtlichen Sonderstatus haben familienrechtliche Betriebe aber auch in der alltäglichen Lebenswirklichkeit oft andere Strukturen, als gewerbliche Unternehmen. Aus diesen Unterschieden ergeben sich besondere Notwendigkeiten für die Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, aber auch für die Absicherung von Ehegatten im Alter und für den Erbfall.

Das Seminar beleuchtet diese Sonderthematiken. Es werden einerseits die Grundlagen des landwirtschaftlichen Familien- und Erbrechts sowie die aktuelle Rechtsprechung zu diesen besonderen Schnittstellen thematisiert.

EEG für Landwirte (10.02., 9.00 – 13.0 Uhr, Herr Wernsmann)
Das Seminar soll einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und die aktuellen gesetzlichen Änderungen für die Errichtung und den Betrieb von EEG-Anlagen, insbesondere von Biogasanlagen und Solaranlagen, geben. Für die Berater landwirtschaftlicher Betriebe ist die Kenntnis des rechtlichen Rahmens erforderlich, wenn landwirtschaftliche Betriebe solche Anlagen errichten und betreiben. Kenntnisse des EEG-Rechts und des Genehmigungs- und Planungsrechts sind aber auch erforderlich, wenn es um die Verhandlung von Nutzungsverträgen für die Bereitstellung von Flächen für Projektierer von Solarfreiflächen- und Windenergieanlagen geht.

Das Seminar bietet im ersten Teil zunächst einen Überblick über die Regelungen des EEG 2023 und die aktuellen Änderungen. Nach einer Übersicht zu den Rechten und Pflichten für Anlagen- und Netzbetreiber folgt ein Überblick zur Stromvermarktung und zum Ausschreibungsverfahren. Neben dem EEG als Förderrecht erfordert das allgemeine Energiewirtschaftsrecht von den Anlagenbetreibern immer mehr Beachtung.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die rechtlichen Voraussetzungen des EEG für Solar-Freiflächenanlagen sowie für Biomasseanlagen. Schließlich wird die Beteiligungsmöglichkeit für Bürger und Kommunen, die inzwischen zur Akzeptanzsicherung ebenfalls im EEG verankert sind, dargestellt.

Im zweiten Teil geht es um die aktuellen gesetzlichen Änderungen im Genehmigungs- und Planungsrecht. Zur kurzfristigen Erhöhung der Stromproduktion aus Windenergie- und Biogasanlagen sind im BImSchG und im Natur- und Artenschutzrecht bisher nicht für möglich gehaltene Änderungen und temporäre Anpassungen bisheriger Vorgaben erfolgt. Die neuen bauplanungsrechtlichen Regelungen werden ebenfalls im Überblick vorgestellt.

Abschließend soll ein Überblick über die erforderlichen vertraglichen Regelungen in Nutzungsvertragen für Solarfreiflächen- und Windenergieanlagen.

Sondererbrecht in der Landwirtschaft (10.02., 13.30 – 17.30 Uhr Christiane Graß)
Im Rahmen ihres Vortrages wird die Referentin einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie die klassischen Problemfelder im landwirtschaftlichen Sondererbrecht geben. Des Weiteren erfolgt ein aktueller Überblick zum Thema des Wegfalls der Einheitswerte und den Konsequenzen für das landwirtschaftliche Sondererbrecht sowie die jüngst diskutierten Lösungsansätzen

Einzeltagsbuchungen möglich!


Referent / Referentin

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld

Monika B. Hähn
Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Notarin, Lübbecke

Philipp Wernsmann
Fachanwalt für Agrarrecht, Ibbenbüren

Christiane Graß wollte zumindest in 2025 nicht
Fachanwältin für Agrarrecht, Bonn


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