Aktuelles Bau- und Architektenrecht 2024
Donnerstag 14.03.2024 (12:30 - 18:00 Uhr)
Freitag 15.03.2024 (12:30 - 18:00 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 10,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Bau- und Architektenrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Schadensschätzung (14.03.2023, 12.30 – 18.00 Uhr, Dr. Wessel)
Probleme der Schadensschätzung (§ 287 ZPO) stellen sich auch beim Schmerzensgeld. Hier stellen sich aktuell vor allem Fragen bei der Abgrenzung von Schockschäden (s. BGH – VI ZR 168/21) zum sog. Hinterbliebenengeld (vgl. insb. BGH – VI ZR 3/21, BGH - VI ZR 73/21, OLG Celle – 14 U 22/22). Auch die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bedarf einer näheren Betrachtung (mit OLG Celle – 14 U 148/21), desgleichen andere psychische Störungen (OLG Schleswig – 7 U 134/16). Überdies ist die vollständige Erfassung der sog. Anknüpfungstatsachen und deren zusammenfassende Bewertung zu diskutieren. Nachdem der BGH mit Urteil vom 15.02.2022 (VI ZR 937/20) die „taggenaue Berechnung“ verworfen hat, stellt sich weiterhin und verstärkt die Frage, welcher Betrag insgesamt zum Ausgleich und zur Genugtuung als immaterieller Ausgleich angemessen ist. Dabei sind sowohl kurze und heftige Leidensverläufe (vgl. beispielhaft OLG Celle – 14 U 81/20) als auch lange Schadensausläufe mit dauerhaftem Verlust an Lebensqualität in den Blick zu nehmen, insbesondere im Vergleich zu Bagatellbeeinträchtigungen. Zu betrachten ist auch ein potentieller Rechtsübergang auf Erben oder die Möglichkeit, zunächst nur ein Teilschmerzensgeld geltend zu machen.
Die Bedeutung der Abnahme im Baurecht ( Prof. Ulrich 15.03.2023 09.00 – 14.45 Uhr)
Bezeichnenderweise teilt Jurgeleit in Kniffka/Koeble Kompendium des Baurechts 5. Aufl. 2020, 3. Teil Rdn. 2 dies mit: „Zur erfolgreichen Prozessführung in Bausachen sind Kenntnisse des Abnahmerechts unabdingbar.“ - Eben dieses notwendige Fach-wissen soll den Teilnehmern vermittelt werden. Der Referent, der über Jahrzehnte mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in Bausachen hauptberuflich befasst war und aktuell diese Tätigkeit u.a. mit seiner Leitung von Bauschlichtungsstellen aktiv fortsetzt, liefert vorweg die rechtlichen Grundlagen zum Begriff der Abnahme, zur Abnahmepflicht und zu den Wirkungen der Abnahme; dabei wird auch auf die diversen Abnahmeformen, die Teilabnahme/n und die Abnahme unter Vorbehalt ein-gegangen. Im zweiten Teil der Ausführungen werden die diversen aktuellen Gerich-tentscheidungen - auch kritisch - vorgestellt. Hier wird vertiefend eingegangen u.a. auf die Rechtsprechung zum Spannungsfeld zwischen der Abnahme und den Allge-meinen Geschäftsbedingungen, auf die Probleme der Abnahme beim Wohnungsei-gentum, auf die Besonderheiten der Abnahme in dem Dreiecks-Verhältnis Besteller - Nachunternehmer - Hauptunternehmer, die Schwierigkeiten bei Abnahme der bzw. durch Architektenleistung sowie die diversen Varianten der konkludenten Abnahme und auch die in der Rechtsprechung mittlerweile verstärkt behandelten speziellen Fälle der Entbehrlichkeit der Abnahme.
Die Teilnehmer erhalten ein tagesaktuelles Skript.
Referent / Referentin
Dr. Markus Wessel
Vors. Richter am OLG Celle, 14. Zivilsenat
Prof. Jürgen Ulrich
Vors. Richter am Landgericht Dortmund a.D.,
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 380,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Aktuelles Bau- und Architektenrecht 2024
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