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Aktuelles Miet- und WEG-Recht 2024

Donnerstag 30.05.2024 (09:00 - 17:30 Uhr)
Freitag 31.05.2024 (09:00 - 17:30 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Miet- und WEG-Recht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Mängel in der Gewerberaummiete und alles rund um die Kündigung ( Dr. Leo, 30.05.24, 09.00 -.13.00 Uhr)
Inhaltsbeschreibung folgt!

Aktuelle Rechtsprechung und Neuigkeiten im WEG Recht ( Dr. Löffler, 30.05.24, 13.30 – 18.00 Uhr)
Inhaltsbeschreibung folgt!

Aktuelle Streitfragen rund um die Ferienhausmiete im In- und Ausland ( Prof. Dr. Staudinger, 31.05.24, 09.00 – 13.00 Uhr)
Die Ferienhausmiete boomt. Doch welches Recht gilt eigentlich, wenn über Online-Portale ein Ferienhaus in Spanien oder Italien vermittelt wird? Wann liegt eine Pauschalreise vor? Was gilt eigentlich bei einer „gewillkürten“ Pauschalreise, wenn sich ein Ferienhausanbieter teils den §§ 651a ff. BGB in seinem Kleingedruckten unterwirft? Wie sieht es beim Gerichtsstand nach der Brüssel Ia-VO aus. Ist bei einem angemieteten Feriendomizil im Freizeitpark in Holland der ausschließliche Gerichtstand einschlägig oder doch der Verbraucherschutzgerichtsstand nach der Brüssel Ia-VO? Der Dozent geht insofern auf aktuelle Vorlageverfahren vor dem EuGH ein

Das selbständige Beweisverfahren im Mietrecht ( Prof. Ulrich, 31.05.24, 13.30 -17.30 Uhr)
Den Parteien des Mietvertrages ergibt sich im Falle des Auftretens widerstreitender Interessen, den Wohnungseigentümern in einem entstandenen streitigen Verhältnis zueinander bzw. zur Gemein-schaft wie auch nach außen hin vielfach die akute Notwendigkeit, bestimmte Zustände der Woh-nung / des Gebäudes bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt derart zu sichern, dass diese Gegeben-heiten etwa in einem nachfolgenden gerichtlichen Rechtsstreit, in dem es z.B. um Schadensersatz bzw. Zurechnung geht, präsentiert und hinreichend geprüft werden können. Indes kommt, insbe-sondere wegen der kaum (ab-) kürzbaren Dauer von Gerichtsprozessen, durchweg nicht in Betracht, diesen bestimmten tatsächlichen Zustand dauerhaft so zu konservieren, dass er in dem Rechtsstreit bis dahin unbearbeitet vor Ort dargestellt und insbesondere richterlich / sachverständig besichtigt werden kann. Zum einen ist dies bisweilen technisch deshalb nicht zu bewerkstelligen, weil belasse-ne Zustände sich allein durch Zeitablauf verändern können; zum anderen kann das längere Aufbe-wahren eines bestimmten Zustandes unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht rele-vant werden, will heißen: z.B. das Nicht-Zurückgeben der Wohnung / die Nicht-Neuvermietung der Wohnung bis zum schlussendlichen Abwarten der bisweilen erst Jahre später stattfindenden gericht-lichen Entscheidung können dem nicht für die Gegebenheiten, aber doch für die Verzögerung Ver-antwortlichen gegebenenfalls als schuldhaftes Mitverschulden angelastet werden. Dieses Dilemma lässt sich prima auflösen mit dem Einsatz des Selbständigen Beweisverfahrens. Der Verfasser erör-tert die im Mietrecht per selbständigem
Beweisverfahren zulässigen - auch Gegen- - Fragen; er grenzt das selbständige Beweisverfahren insbesondere ab zum Privatgutachten.
Die Teilnehmer erhalten ein tagesaktuelles Skript.


Referent / Referentin

Dr. Ulrich Leo
Rechtsanwalt, Essen

Dr. Matthias Löffler
Richter am Amtsgericht Hannover

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld

Prof. Jürgen Ulrich
Vors. Richter am Landgericht Dortmund a.D.,


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