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Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!

Am Puls des Bank- und Kapitalmarktrechts - aktuelle Praxisschwerpunkte im Querschnitt

Dienstag 09.04.2024 (12:30 - 18:00 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Bank- und Kapitalmarktrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Dr. Bernhard Dietrich ist seit 2001 Richter in Berlin mit Ausrichtung auf zivilrechtliche Spezialgebiete des Wirtschaftsrechts, v.a. Bank- und Finanzgeschäfte, Kapitalmarktrecht und Privatversicherungsrecht. Langjährige Tätigkeit in verschiedenen Spruchkörpern für Bank- und Finanzgeschäfte, seit Ende 2019 Einsatz in einem Senat für Handels-, Gesellschafts- und Kartellrecht. Richterfortbildungen und Colloquien, u a. bei dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) und den Gerichten. Aus- und Fortbildung von Rechts- und Fachanwälten im In- und Ausland. Seminare, Vorträge und legal opinions im Bank- und Finanzrecht für die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ). Tagungs- und Schrifttumsbeiträge zu aktuellen Themen des Bank- und Kapitalmarktrechts

Inhalt des Seminares:
Die wichtigsten aktuellen Problemschwerpunkte des Bank- und Kapitalmarktrechts in fünf Zeitstunden, systematisch eingeordnet und praktisch bewertet.

Die Bankrechtspraxis hätte die Zinswende eigentlich nicht gebraucht, um das Recht der Kapitalüberlassung spannend zu halten. Denn die Brandherde der vom Bundesgerichtshof verworfenen Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderungen glimmen weiter, die Folgen unwirksamer Zinsklauseln bei Sparverträgen sind weiter offen und der Kampf um Negativzinsen und Verwahrentgelte ist bislang nur in einem kleinen Teilbereich entschieden.

Mit Spannung erwartet wird zudem das anstehende Votum des Europäischen Gerichtshofs zu Rechtsmissbrauch und Verwirkung des Verbraucherkreditwiderrufs – etwa beim finanzierten Erwerb von Gebrauchsgütern („Abgasskandal“, verbundene Geschäfte). Angesichts der dramatischen Entwicklung der Kreditzinsen wird allerdings auch vermehrt Rechtsrat zu Prolongationen und Anschlusszinsvereinbarungen nachgefragt werden. Ein Blick auf diese klassisch mandatsrelevanten Themen ist daher ebenso vorgesehen wie auf den Widerruf von Sicherungsgeschäften.

Schließlich gehören die Mittel der Rechtsdurchsetzung und ihre Abwehr in den Werkzeugkasten jedes Bank- und Kapitalmarkrechtlers. Das im Juli 2023 verabschiedete Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) führt nicht nur die neue EU-Abhilfeklage ein und verortet die Musterfeststellungsklage neu, sondern bietet auch weiter bedeutsame Änderungen im Recht des kollektiven Rechtsschutzes. Auch über das Ende 2023 eigentlich auslaufende Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird zu sprechen sein.

Aktuelle Entwicklungen werden aufgenommen, Änderungen bei Themen und Schwerpunktsetzung müssen daher vorbehalten bleiben.“


Referent / Referentin

Dr. Bernhard Dietrich
Richter am Kammergericht


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