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Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!

Arbeitsrecht zum Jahresende

Freitag 01.12.2023 (12:30 - 18:00 Uhr)
Samstag 02.12.2023 (09:00 - 14:45 Uhr)

Seminarart: Präsenz | Seminardauer: 10,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Arbeitsrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Das arbeitsrechtliche Mandat in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen
(Herr Mestwerdt, 01.12.23, 12.30-14.30 Uhr)

Die großen Kirchen beschäftigen einschließlich ihrer Organisationen ( Diakonie und Caritas) ca. 1,3 Millionen Mitarbeiter. Die Übernahme eines arbeitsrechtlichen Mandats in diesem Bereich setzt die Kenntnis der Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts voraus.
Behandelt werden im Einzelnen die Besonderheiten im Kündigungsrecht (Verstoß gegen Loyalitätspflichten), bei Einstellungen (Verstoß gegen Diskriminierungsverbote) und im Mitbestimmungsrecht, welches sich zum Teil grundlegend vom BetrVG unterscheidet. Der Referent vermittelt den aktuellen Stand der Rechtsprechung aller beteiligten Gerichtsbarkeiten. Als langjähriger Richter in der evangelischen Gerichtsbarkeit hat er die Entwicklung der kirchengerichtlichen Rechtsprechung mitgestaltet.


Keine Entspannung beim Urlaub:
Der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub im Spannungsfeld zwischen BAG und EuGH
(Herr Zimmermann, 01..12.23, 14.45-18.00 Uhr)
Der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub aus dem BUrlG wird maßgeblich durch das Unionsrecht geprägt. Bei der Auslegung und Anwendung des BUrlG sind die Vorgaben des EuGH zu beachten. Dessen Entscheidungen haben das BAG veranlasst, das deutsche Urlaubsrecht neu zu justieren. Das Seminar zeichnet diese Entwicklung nach und zeigt weitere, damit zusammenhängende Problemfelder auf. Behandelt werden insbesondere folgenden Schwerpunkte:
• Urlaubsbegriff, Entstehen des Urlaubsanspruchs
• Erfüllung des Urlaubsanspruchs (Tilgungsreihenfolge, urlaubsstörende Ereignisse wie zB Quarantäne)
• Berechnung der Urlaubshöhe
• Verfall des Urlaubsanspruchs
• Verjährung des Urlaubsanspruchs
• Verfall und Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Verhältnis von gesetzlichem und tariflichen Urlaub

Diverse arbeitsrechtliche Themen:
(Prof. Dr. Schrader, 02.12.23)
Die Auslegung von Willenserklärungen ist immer wieder ein spannendes Thema und Gegenstand eines jeglichen Verfahrens. Der Vortrag schlägt einen Bogen über die Vergangenheit, nämlich dahin, wohin eine zu freie extensive Auslegung führen kann, bis hin zu den Auslegungsgrundsätzen der heutigen Zeit. Anhand von zahlreichen Beispielsfällen wird deutlich gemacht, wie man die Auslegung als effektives Arbeitsmittel nutzen und gewinnen kann, um Verfahren erfolgreich zu gestalten. Die richtige Anwendung von Auslegungsgrundsätzen lege artis ist Bestandteil eines jeglichen Handwerkzeuges eines Rechtsanwaltes. Auch auf den ersten Blick hoffnungslose Fälle sind durch Auslegung zu gewinnen!

(Dr. Klagges, 02.12.23)
Die Betriebsratsvergütung steht seit Jahren im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Was darf der Arbeitgeber dem (freigestellten) Betriebsratsmitglied an Vergütung zahlen? Wo sind die Grenzen zur Strafbarkeit? Welches System kann der Arbeitgeber implementieren, um einigermaßen rechtssicher die Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder zu kalkulieren? All dies ist aktuell Gegenstand zahlreicher Verfahren vor den Arbeitsgerichten Hannover, Braunschweig und Emden, wie der Presse zu entnehmen. Das Thema hat höchste Relevanz für Arbeitgeber, aber auch für Betriebsratsmitglieder, die von eventuellen Rückforderungs- oder Kürzungsansprüchen des Arbeitgebers betroffen sind.

(Dr. Teubert, 02.12.23)
Warum werden Kündigungsschutzprozesse für Arbeitgeber so teuer und fallen Abfindungen oft so hoch aus? Nach Ablauf einer kurzen Kündigungsfrist steigt im Lauf eines langen Verfahrens durch mehrere Instanzen das Risiko immer weiter, Annahmeverzugslohn in beträchtlicher Höhe zahlen zu müssen. Eine dies verhindernde Prozessbeschäftigung scheidet in den allermeisten Fällen aus. Doch neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes erhöht hier die den Arbeitnehmer treffenden Obliegenheiten erheblich und erweitert die Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber. Muss der Arbeitnehmer sich zwischenzeitlich bewerben? Wie oft? Auf welche Stellen? Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit? All diesen Fragen geht der Vortrag gerade auch mit Blick auf die damit einhergehende Rollenverschiebung im Kündigungsschutzprozess nach


Referent / Referentin

Wilhelm Mestwerdt
Präsident LAG Nds., Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes

Ralf Zimmermann
Richter am BAG

Prof. Dr. Peter Schrader
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Honorarprofessor an der Leibniz Universität Hannover

Dr. Rhea Christina Klagges
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. René Teubert
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover


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