Baurecht zum Jahresanfang

Donnerstag 20.03.2025 (12:30 - 18:00 Uhr)
Freitag 21.03.2025 (09:00 - 14:45 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 10,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Beschreibung (12:30-14:30 Alexander Schwehr)

Das Gutachten spielt in der Versteigerung eine wesentliche Rolle. Den Seminarteilnehmern wird insoweit erläutert, welche Grundsätze bei der Bewertung einer Immobilie zu beachten sind.
Überblick Verkehrswertermittlung:
Legaldefinition des Verkehrswertes
Aufbau des Verkehrswertgutachtens
Wertermittlungsverfahren (normierte und nicht normierte Verfahren der Verkehrswertermittlung)
Schema der einzelnen normierten Wertermittlungsverfahren
Mögliche Fehlerquellen von Verkehrswertgutachten
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Erbrecht" oder "Familienrecht" oder "Bau- und Architektenrecht"
FÜR ERBRECHT UND FAMR 3 Stunden FAO neben den Baurechtlern


Bauinsolvenz (14:45-18:00 Prof. Dr.Andreas Koenen)

Die Insolvenzen im Bausektor sind „Spitzenreiter“ unter den Unternehmensinsolvenzen. Die Corona-Pandemie ist auch an der Baubranche nicht spurlos vorbeigegangen. Allein in den Jahren 2020 und 2021 waren im Baugewerbe insgesamt 4923 Unternehmen von einer Insolvenz betroffen. Dies entsprach etwa einem Anteil von 15,7?% bzw. 17,3?% aller Unternehmensinsolvenzen in Deutschland. Dabei war das Insolvenzgeschehen dieser Jahre maßgeblich von gesetzlichen Sonderregelungen geprägt. Dementsprechend war bis zum Ende des Jahres 2020 die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt.

Dass dieser „Schutz“ allerdings nicht von Dauer war, bestätigen die aktuellen Statistiken. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Regelinsolvenzen in Deutschland um 19.5?% angestiegen. Im August 2023 stieg die Anzahl der beantragten Regelinsolvenzen im Vergleich zum August 2022 um 13,8%. Das Baugewerbe hatte im Juli 2023 mit 7,1 Insolvenzfällen pro 10.000 Unternehmen zudem die zweithöchste Insolvenzrate.

Aktuelle Prognosen kündigen bereits an, dass der Höhepunkt der Krise am Bau noch nicht erreicht ist. Insbesondere die anhaltende Inflation, die hohen Preissteigerungen und steigende Zinsen sowie gestörte Lieferketten und ein Investmentmarkt, der nahezu stillsteht, werden noch für einen beachtlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen sorgen. Statistisch bislang noch nicht relevante Faktoren sind zudem die fast vollständig abgebauten Auftragsbestände aus den Vorjahren. Insbesondere kleinere Bauunternehmen könnten aufgrund ihrer geringeren Widerstandsfähigkeit daher besonders von den kommenden Auftragsrückgängen betroffen sein. Zudem werden die bis zum 31.12.2023 befristeten Regelungen des sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) nach derzeitigem Stand nicht verlängert.

Für 2024 wird in Deutschland ein Anstieg der Insolvenzen um voraussichtlich weitere 6% erwartet.. Dass der prognostizierte Anstieg im europäischen Vergleich dabei noch moderat ausfällt, wird an den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen liegen, welche das krisenbedingte Insolvenzgeschehen – zumindest vorübergehend - aufgefangen haben dürften. Nachbarländer wie Frankreich oder Großbritannien, in denen es keine vergleichsweise weitreichenden Unterstützungsmaßnahmen gegeben hat, verzeichnen im Jahr 2023 dementsprechend bereits einen Anstieg der Insolvenzen von 41,5 % bzw. 17 %.

Dadurch häufen sich zunehmend wieder Baurechtsprozesse mit insolvenzrechtlichem Bezug. Das Bauinsolvenzrecht, bei dem es vorrangig um die (rechtlichen) Fragestellungen geht, die sich aus der Abwicklung und Fortführung von Bauverträgen ergeben, bei denen mindestens ein Vertragspartner materiell oder formell insolvent ist, hat sich – ungeachtet seiner geringen praktischen Relevanz im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts – als ein absolutes Spezialgebiet entwickelt.

Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten bauinsolvenzrechtlichen Besonderheiten, die bei der anwaltlichen Arbeit zu berücksichtigen sind, und geht dabei auch auf die aktuellen bauinsolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen ein.
Prof. Dr. Andreas Koenen, Gründer und Inhaber einer auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei mit Standorten in Hannover, Bielefeld, Münster und Essen, ist seit dem Jahre 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und bildet seitdem angehende Fachanwälte an der Deutschen AnwaltAkademie im Bereich Bauinsolvenzrecht aus. Er ist u.a. Autor des Beitrags Bauinsolvenzrecht in Kuffer/Wirth, Handbuch Bau- und Architektenrecht, Werner Verlag, 7. Auflage. 2023. Im kommenden Jahr (aller Voraussicht im Frühjahr 2025) wird von ihm das „Handbuch Bauinsolvenz“ erscheinen.


Rechtsprechungsupdate (21.03.2025 09:00-14:45, Dr. Markus Wessel)

Das Bau- und Architektenrecht wird stark von der Rechtsprechung geprägt, die jedes Jahr „aktualisiert“ wird und sich mit den stets im Wandel befindlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen hat. Diese Aktualisierung soll im Seminar wieder vorgenommen werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den jüngsten Entscheidungen des EuGH und des BGH. Thematisch stehen dabei der Bauvertrag sowie dessen Abrechnung und der Architektenvertrag samt Vergütung (HOAI) im Vordergrund, aber auch aktuelles Prozessrecht kommt in den Blick.


Referent / Referentin

Alexander Schwehr
Dipl.-Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke

Prof. Dr. Andreas Koenen
Inhaber einer auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei mit Standorten in Hannover, Bielefeld, Münster und Essen

Dr. Markus Wessel
Vors. Richter am OLG Celle, 14. Zivilsenat


Informationen zum Online-Seminar:

Gebühr: 410,00 € (zzgl. MwSt.)

Detailseite als PDF Datei

Anmeldung zum Online-Seminar

Baurecht zum Jahresanfang

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