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Beratung von Unternehmen in der Krise-Vermeidung von Haftungsrisiken für GF, Gesellschafter und Berater von Gesellschaften in der Krise und Insolvenz

Mittwoch 13.03.2024 (12:30 - 18:00 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Krisenfrüherkennung und Abgrenzung zwischen Krise und Insolvenzreife der Gesellschaft
Definition und Verlauf der Unternehmenskrise
Überschuldung erkennen und beseitigen - aktuelle Rechtsprechung und Zweifelsfragen
Zahlungsunfähigkeit erkennen und beseitigen - aktuelle Rechtsprechung und Zweifelsfragen
Drohende Zahlungsunfähigkeit

Haftungsgefahren für Geschäftsleiter in Krise und Insolvenz der Gesellschaft
Straftatbestände mit Relevanz in Krise und Insolvenz
Allgemeine Straftatbestände: u.a. Eingehungsbetrug, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Spezielle Insolvenzdelikte: u.a. Bankrott, Gläubigerbegünstigung
Insolvenzverursachungshaftung
Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement,
Wahlmöglichkeiten bei drohender Zahlungsunfähigkeit
Pflichtenverlagerung (sog. „shift of duties“) bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
Reorganisationsverschleppungs- und -durchführungshaftung
verbotene Zahlungen an Gesellschafter § 15b Abs. 5 InsO
Insolvenzverschleppungshaftung
„Verbotene“ Zahlungen an Gläubiger nach § 15b InsO mit den umfangreichen Änderungen durch das SanInsFoG
Insolvenz(antrags)verschleppung
Insolvenzanzeigeverschleppung
Sonstige „typische“ Haftungsgefahren
Sozialversicherungsbeiträge einschl. evtl. Änderungen durch SanInsFoG
Steuerhaftung einschl. Änderung durch SanInsFoG

D: Aktuelles zu Haftungsgefahren für Gesellschafter in Krise und Insolvenz der Gesellschaft
Aktuelle zu fehlerhafter Kapitalaufbringung und -erhaltung
Rückzahlungen von Stamm- und Kommanditkapital bei GmbH & Co. KG
Gesellschafterdarlehen und vergleichbare Finanzhilfen des Gesellschafters in der Insolvenz: Nachrang und Insolvenzanfechtung

E: Aktuelles zu Haftungsgefahren für Berater im Sanierungsprozess
Hinweispflichten bei Insolvenzreife
Einbeziehung Dritter in den Schutzzweck des Mandatsvertrages


Referent / Referentin

Dr. Joachim Bauer
Rechtsanwalt, Berlin


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