Der Anfängerfehler bei Mietvertragsabschluss - ein scharfes Schwert

Donnerstag 14.11.2024 (09:00 - 11:45 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 2,50 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Miet- und WEG-Recht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Zahlreiche Streitigkeiten aus dem Bereich des Mietrechts sind darauf zurückzuführen, dass bereits beim Mietvertragsabschluss schlecht gearbeitet wurde. Dies erlebt man als Praktiker immer wieder.

Nach der Lektüre der Vertragsurkunde ist selbst der Expertin nicht klar, wer mit wem den Vertrag geschlossen hat, erst recht nicht, wer unterfertigt hat.

Auch erlebt man immer wieder, dass Vertragsformulare genutzt wurden, die längst überholte Regelungen enthalten.

Selbst heute noch erlebt die Fachanwältin oder der Fachanwalt, dass in neu abgeschlossenen Verträgen starre Schönheitsreparaturklauseln vereinbart sind; Vermieter den Mietern vorgeben, mit welcher Farbe bei der Schönheitsreparatur die Wohnung zu streichen ist; dass grundsätzliche Verbote zur Haltung von Wellensittichen usw. enthalten sind.

Andererseits trifft man immer wieder auf neu erdachte Vertragsregelungen, die dem Mieter eine Art Leibeigenenstatus zuerkennen.

Der wohl größte Teil der Mietrechtsstreitigkeiten, die in der Praxis geführt werden, ist darauf zurückzuführen, dass Vermieter versuchen, die gesetzlich vorgesehene Risikoverteilung (der Vermieter stellt die Mietsache zur Verfügung und erhält sie, der Mieter zahlt Geld) auf den Kopf zu stellen.

Hier setzt das Seminar an.

Der Teilnehmer soll daran erinnert werden, wie sinnvoll es ist, gelegentlich einmal an die Prinzipien des Mietrechts zurückzudenken und sich dazu mit den Grundzügen der Vertragsgestaltung zu befassen.

Dies ist nicht nur für den Anwalt, der als Kautelarjurist Verträge formuliert, zwingend erforderlich. Es gilt auch für die forensisch tätige Beraterin, die einen Anspruch, der unberechtigt erscheint, abwehren will.

Es kann durchaus einmal Spaß machen, einem „netten“ Kollegen im Prozess zu erklären, dass er möglicherweise den Falschen verklagt hat oder dass der reklamierte Anspruch an unwirksamen Geschäftsbedingungen scheitert.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und anhand praktischer Beispiele werden im Vortrag die Fallstricke aufgezeigt, die in der anwaltlichen Beratung lauern und wie man damit umgeht. Der Dozent erläutert Ansätze zur Vermeidung von eigenen Fehlern, aber auch, wie man aus Fehlern der Gegenseite Gewinn ziehen kann.

Die Teilnehmerin und der Teilnehmer werden erkennen, dass man Anfängerfehler beim Mietvertragsschluss vermeidet oder noch besser – sie den anderen überlässt!

Denn für den, der auf der richtigen Seite steht, sind Anfängerfehler ein scharfes Schwert!


Referent / Referentin

Andreas Reschke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht, Langjährige Dozententätigkeit im Rahmen der Fortbildung von Rechtsanwälten sowie Hausverwaltern und des Bundesverbands freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.


Informationen zum Online-Seminar:

Gebühr: 99,00 € (zzgl. MwSt.)

Detailseite als PDF Datei

Anmeldung zum Online-Seminar

Der Anfängerfehler bei Mietvertragsabschluss - ein scharfes Schwert

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