Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!
Der Verfahrensbeistand -Es stehen große Reformen im Kindschaftsrecht an
Dienstag 10.12.2024 (12:30 - 18:00 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Familienrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Das Bundesministerium für Justiz hat in diesem und im vergangenen Jahr viele Veränderungen im Kindschaftsrecht auf den Weg gebracht. Am 25. August 2023 wurden die Eckpunkte zur Modernisierung des Unterhaltsrechts veröffentlicht, am 16. Januar 2024 wurden die Eckpunkte für eine Reform des Kindschaftsrechts und Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht vorgelegt und am 23. Juli 2024 folgte der Gesetzentwurf Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften. Dieser letzte Gesetzentwurf sieht die schon lang geforderte Anhebung der Vergütung für Verfahrensbeistände vor.
Die Reformen werden nicht nur in Kreisen der Justiz diskutiert, sondern vor allem in der Tagespresse. Und so beschäftigen schon jetzt die Betreuungsmodelle in allen Varianten, vom Residenzmodell über das atypische/asymmetrische bis zum paritätischen Wechselmodell die Gerichte. Wir zeigen die Veränderungen auf, die mit den neuen Gesetzen kommen werden und wie die Rechtsprechung schon jetzt auf die geänderten Betreuungsmodelle reagiert.
Seit dem 1. Februar 2018 ist die Instanbul Konvention geltendes Recht in Deutschland. Die deutschen Gesetze zum Umgang müssen jetzt unter Berücksichtigung der Istanbul Konvention ausgelegt werden. So hat sich in der Rechtsprechung zum Umgangsausschluss und zur Umgangsbeschränkung bei häuslicher Gewalt seit 2018 einiges verändert. Auch die aktuellen Gesetzesvorhaben sehen Veränderungen im Hinblick auf die Vorgaben der Istanbul Konvention vor.
Mehr noch als der Rechtsanwalt muss der Verfahrensbeistand den gesellschaftlichen Wandel und die damit einhergehende Änderung der Rechtsprechung und der Gesetze im Blick haben.
Im zweiten Teil des Seminars werden die psychologischen Hintergründe, die in Bezug auf das Umgangsrecht relevant sind, beleuchtet und das Vorgehen im Rahmen einer Begutachtung dargestellt. Zudem werden spezielle Problemkonstellationen thematisiert, hierbei wird sowohl auf entwicklungs- als auch familienpsychologische Aspekte fokussiert.
Mit diesen Themen ist unser Seminar sowohl als Fortbildung für Verfahrensbeistände als auch als Fortbildung für Fachanwälte für Familienrecht geeignet, die zugleich einen Einblick in Aufgaben und die Arbeitsweise des Verfahrensbeistands erhalten.
Themen
Was kommt: Aktuelle Gesetzgebungsverfahren
Aufgaben und Arbeitsweise des Verfahrensbeistands
Rechtsprechungsübersicht Umgang
Umgang - vom Residenzmodell bis zum Wechselmodell
Das atypische und das paritätische Wechselmodell und ihre Folgen
Auswirkung der Istanbul Konvention auf die Rechtsprechung
Die Umgangsbeschränkung
Der Umgangsausschluss
Alle Themen aus psychologischer Sicht
Begutachtung bei Fragen zum Umgang – Psychologische Begutachtungskriterien
Ermittlung des Kindeswillens unter Berücksichtigung entwicklungspsychologischer Aspekte
Besondere Problemkonstellationen:
Umgang bei ablehnendem Kindeswillen
Umgang bei (Verdacht auf) sexuellem Missbrauch
Umgang bei häuslicher Gewalt
Umgang mit Kind in Dauerpflege
Umgang mit inhaftiertem Elternteil
Wie viel Umgang in welchem Alter?
Das Wechselmodell aus psychologischer Sicht
Referenten:
Frau Dr. Tanja Dannappel, Diplom-Psychologin und Mediatorin
Frau Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Referent / Referentin
Cornelia Herrmann
Fachanwältin für Familienrecht, Bochum
Dr. Tanja Dannappel
Diplompsychologin u. Mediatorin
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