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Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!

Eilrechtsschutz im Sozialrecht - Tricks und Tücken

Dienstag 29.08.2023 (12:30 - 18:00 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Sozialrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt in sozialgerichtlichen Verfahren unvermindert eine große Bedeutung zu. Über alle Rechtsgebiete des Sozialrechts gesehen stellen diese rund 10 % aller erstinstanzlichen Eingänge. Dabei gilt es aus anwaltlicher Sicht viele Besonderheiten zu beachten, die entscheidend für den Erfolg des Verfahrens und – auch – eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind. Das Seminar beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunkten:

Im Einzelnen:

• Grundsätzliche Unterscheidung zwischen der Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels durch die Behörde oder durch das Gericht einerseits und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
• Risiken und Vorteile einstweiliger Rechtsschutzverfahren
• Voraussetzungen der Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels durch die Behörde oder durch das Gericht
• Voraussetzungen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
• Anwaltlicher Vortrag und Glaubhaftmachung, Mittel der Glaubhaftmachung
• Beschwerdeverfahren, Regelung des § 199 Abs. 2 SGG
• Rechtsnatur des Ausführungsbescheides, Wirkungen des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens
• Fallbeispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung)


Referent / Referentin

Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht NRW


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