Familienrecht zum Jahresende
Donnerstag 13.11.2025 (09:00 - 17:30 Uhr)
Freitag 14.11.2025 (09:00 - 17:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Familienrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Familienrecht aktuell – die wichtigsten Entscheidungen aus 2024/2025
(13.11.25, 09:00-13:00 Prof. Dr. Tim Jesgarzeswki)
Das Seminar stellt aktuelle Entscheidungen aus dem gesamten Familienrecht dar. Dabei wird vornehmlich die Praxisrelevanz für die Mandats- und Prozessführung des Fachanwalts beleuchtet und auf Haftungsfallen und andere Besonderheiten hingewiesen. Die Aufbereitung der Rechtsprechung folgt einzig nach dem Muster: Aus der Praxis für die Praxis. Aktualität garantiert!
Praktische Tipps für ein erfolgreiches Gewaltschutzverfahren
(13.11.25, 13:30-17:30 Agmal Hofyani)
Obwohl das Gewaltschutzgesetz nur 4 Paragraphen aufweist, bereitet die Anwendung in der Praxis gleichwohl rechtliche Schwierigkeiten. Einigen Anträgen auf Erlass eines Beschlusses nach dem GewSchG bleibt der Erfolg aus praktischen Gründen, insbesondere wegen unzureichender Glaubhaftmachung verwehrt. Das Seminar behandelt daher mit Fallbeispielen und Beispielen aus der Rechtsprechung die rechtlichen sowie verfahrenstaktischen Erwägungen, um einem Antrag auf Schutzweisungen oder einer Wohnungszuweisung besser zum Erfolg zu verhelfen. Natürlich können diese Überlegungen ebenso für eine wirksame Verteidigung hilfreich sein. Da die Gewaltschutzverfahren regelmäßig eilig sind, werden die Anforderungen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens besonders dargestellt.
Eltern-Kind-Bindung und wissenschaftlich solide Diagnostik im Kindschaftsverfahren:
(14.11.25, 09:00-13:00 Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M.)
In Kindschaftssachen kommen regelmäßig psychologische Sachverständige zum Einsatz, deren gutachterliche Empfehlungen den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich prägen. Ein besonders häufiger Aspekt der Begutachtung betrifft die Bindung des Kindes zu seinen Eltern.
Aufgrund seiner hohen Relevanz sollte das Gutachten daher zutreffende Schlüsse ziehen und entsprechende Empfehlungen aussprechen. Für die Juristen im Raum ist es aufgrund des gänzlich anderen Berufsausbildungsweges im Vergleich zu Psychologen allerdings typischerweise in der Regel nicht augenfällig, wenn die Entstehung des Gutachtens nicht nach wissenschaftlichen Methoden verlaufen ist und/oder die Schlüsse sich nicht aus der Datenerhebung ergeben. Ein unplausibles Gutachten sollten Sie erkennen und gezielt monieren, um negative Folgen wie einen Bindungsabbruch oder im Gegenteil eine ungewollte Kontaktforcierung für das betroffene Kind abzuwenden, und dem Gericht aufzeigen zu können, inwiefern das unpassende Vorgehen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit problematisch auf die Kindesentwicklung auswirken kann.
Diese Fortbildung vermittelt Ihnen methodische Grundprinzipien psychologischer Diagnostik. Um zu verstehen, wie ein Sachverständiger die Bindungen eines Kindes feststellt, liegt auf diesem Thema ein Schwerpunkt der Veranstaltung, einschließlich einer klaren Darstellung, was die unterschiedlichen Bindungsstile ausmacht und welche Prognosen sich daraus für die Entwicklung des Kindes ableiten lassen. Des weiteren lernen Sie, einige zu Unrecht beliebte Verfahren als ungeeignet für eine familienpsychologische Begutachtung zu erkennen, die im Extremfall den Nutzen eines Gutachtens gänzlich aufheben können. Dieser Fortbildungsanteil eignet sich auch für Anwälte, die als Verfahrensbeistände tätig werden.
Die Scheidungsimmobilie
(14.11.25, 13:30-17:30 Dr.h.c.Edith Kindermann)
Die Scheidungsimmobilie nimmt für die betroffenen Eheleute häufig eine zentrale Stelle in ihrer Auseinandersetzung und in den Planungen für die Zukunft ein. In den Blick zu nehmen sind Regelung zur Nutzung einerseits und Regelungen hinsichtlich des Eigentums andererseits. Zudem sind mit den Phasen der Trennung und der Zeit nach Rechtskraft einer Scheidung unterschiedliche Zeiträume und dafür relevante Regelungen in Blick zu nehmen. Die sachgerechte Beratung der Eheleute im Zusammenhang mit den Gestaltungen kann sich hierbei nicht auf die bürgerlichrechtlichen und familienrechtlichen Regelungen beschränken, sondern muss auch steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte mit in den Blick nehmen. Schwerpunkte des Seminars sind
- Nutzungsansprüche und –regelungen inkl. der Regelung damit einhergehender Kosten
- während der Dauer der Trennung (bei Scheidungsabsicht und ohne eine solche)
- nach einer rechtskräftigen Scheidung
- Bewertung und Berücksichtigung der Nutzungsmöglichkeit und Kostenregelung beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Ausgleich von Finanzierungs-, Arbeits- und Materialaufwand der Ehegatten und/oder Dritter für Vergangenheit und Zukunft bei Alleineigentum oder Miteigentum in Fällen des gesetzlichen Güterstandes und abweichender vertraglicher Güterstände einschließlich Überlegungen zur vorsorgenden Rechtspflege
- Änderungen der bisherigen Eigentumszuordnung
- mit Bezug zu anderen familienrechtlichen Ausgleichssystemen (z. B. Wohnwertanrechnung beim Unterhalt; zur Vermögensauseinandersetzung in Verbindung mit einer Vereinbarung zum Versorgungsausgleich)
- Aspekte bei der Gestaltung des „Übergabevertrages“ zwischen den Ehegatten und in Bezug auf Dritte (u. a. Auswirkungen auf Mietverträge; Aspekte bei Photovoltaikanlagen; die Trennungsfalle des § 23 EStG; zeitliche Aspekte mit Blick auf die Grunderwerbsteuer)
Referent / Referentin
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht
Agmal Hofyani
Richter am Amtsgericht Lüneburg, dort am Familiengericht und in der Mediationsabteilung tätig, Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes und früherer Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Referendare im Zivilrecht
Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica, LL.M. Mohnert
Diplom-Psychologin und Volljuristin, LL.M.,
Dr. h.c. Edith Kindermann
Fachanwältin für Familienrecht, von 2019 bis 2025 Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Vorsitzende des Ausschusses RVG und GK des DAV
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 520,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Familienrecht zum Jahresende
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