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Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!

Fehlerquellen und Taktik im familienrechtlichen Mandat

Mittwoch 10.04.2024 (09:00 - 11:45 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 2,50 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Familienrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Bei der anwaltlichen Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten sind nicht nur einzelne Rechtsbeziehungen zu regeln, sondern es muss eine Fülle von Fragestellungen mit recht komplexen Abhängigkeiten im Auge behalten werden. Geht es ins gerichtliche Verfahren, wird die Sache nicht einfacher, denn die Strukturen des familienrechtlichen Verfahrens sind durchaus kompliziert. Unterschiedliches Verfahrensrecht aus der ZPO und dem FamFG, vielfältige Wechselwirkungen aus dem Prozessrecht ins materielle Recht und umgekehrt bieten eine große Herausforderung für die anwaltliche Arbeit, aber auch zahlreiche Fallstricke mit einem erheblichen Fehlerrisiko bis hin zum Regress.
Hinzu kommt eine sehr dynamische Rechtsprechung und Rechtsentwicklung. Der Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte fällen regelmäßig zahlreiche Entscheidungen, die gravierende und nachhaltige Auswirkungen auf die praktische Arbeit des Anwalts haben.
Hier soll das Seminar Hilfestellung bieten. Es gibt nicht nur einen für den Praktiker zugeschnittenen Überblick über die jeweils aktuellen Entwicklungen im Familienrecht, sondern ordnet die zahlreichen Einzelfallentscheidungen in die Struktur des familiengerichtlichen Verfahrens ein, zeigt die Zusammenhänge, Wechselwirkungen und weiteren Auswirkungen auf und hilft so Praktikerinnen und Praktikern, trotzt der Fülle der Informationen einen klaren Überblick zu behalten. Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gelegt, mögliche Fehler, die in der Alltagsarbeit immer wieder vorkommen können, aufzuzeigen und zu vermeiden. So werden z.B. Fragen des Verzuges, der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen, Probleme des gerichtlichen Abänderungsverfahrens bis hin zur „Präklusionsfalle“, aber auch materiellrechtliche Fragen z.B. aus dem Bereich der „Regressfalle“ des § 1578b BGB behandelt.


Referent / Referentin

Dr. Wolfram Viefhues
Richter am AG Oberhausen


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