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Fehlervermeidung bei Vergleichen und Vereinbarungen im Familienrecht

Mittwoch 06.09.2023 (12:30 - 18:00 Uhr)

Seminarart: Präsenz | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Familienrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Die erfahrene Referentin erläutert typische Fallen bei Vergleichen und Vereinbarungen im Familienrecht und zeigt in der Praxis bewährte Lösungsmöglichkeiten, um diese Fehler zu vermeiden.

Dabei werden im ersten Teil Fallen bei Unterhaltsvereinbarungen (Abänderbarkeit, Bestimmtheit des Titels, vollstreckungsrechtliche Aspekte, Abfindungsregelungen, Verhältnis zum Gesamtschuldnerinnenausgleich und steuerrechtliche Risiken) Gegenstand der Veranstaltung sein.

Im zweiten Teil werden Fallen bei zugewinnausgleichsrechtlichen Mandaten (das Verhältnis schuldrechtlicher Ansprüche zwischen den Ehegatten zum güterrechtlichen Ausgleich, Doppelverwertungsverbot und Vorsorge bei unterhaltsrechtlicher Berücksichtigung einer Abfindung, steuerrechtliche Risiken bei Ausgleich durch Übereignung von Gegenständen) erörtert.

Der dritte Teil widmet sich typischen Fallen bei Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich (Ausgleich nach der Scheidung und Hinterbliebenenversorgung, Abänderung einer Vereinbarung nach § 227 Abs. 2 FamFG, Verzicht ohne Kompensationslösungen, Alternativregelungen über private Versorgungsträger, Überlegungen bei abweichendem Risikoschutz nach § 11 VersAusglG oder wenn aus anderen Gründen kein Invaliditätsschutz besteht).


Referent / Referentin

Edith Kindermann
Präsidentin des deutschen Anwaltvereins,Fachanwältin für Familienrecht und Notarin, Bremen


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