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Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!

Frage- und Protokollierungsrecht - im Strafprozess

Mittwoch 06.03.2024 (12:30 - 18:00 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Strafrecht, Verkehrsrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Inhalt, Methode und Ziel
Kein Prozess ohne Frage- in fast jedem Prozess werden Zeugen befragt. Der Theorie der StPO nach (wie auch der ZPO etc.) ist die Frage dabei aber die absolute Ausnahme. Die Art und Weise der Befragung eines Zeugen ist nicht nur deshalb häufig beanstandungswürdig und– fähig. Und während der Ausübung des Fragerechts durch die Verteidigung kommt es kommt es oftmals zu unnötigen Diskussionen über die Sinnhaftigkeit oder Zulässigkeit von Fragen.
Kein Prozess ohne Protokoll – über jeden Prozess wird ein Protokoll erstelle, über den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung, die Beachtung von Förmlichkeiten, die Bezeichnung der verlesenen Urkunden, der im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge und der darauf ergangenen Entscheidungen. Hinzu kommen die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen oder gar der Wortlaut einer Aussage oder einer Äußerung. Die Verteidigung ist in diesem Zusammenhang prozessual in einer denkbar schlechten Situation. Zudem zeigen Studien, dass die Art und Weise der Protokollierung (von Vernehmungen) im Strafrecht tendenziell die Seite der Strafverfolger begünstigt, die Verteidigung schwächt.
Fehler des Gerichts im Zusammenhang mit der Befragung von Zeugen und der Ausübung des Fragerechts sowie der Protokollierung müssen aus Anwaltssicht daher erkannt und bewertet, ggf. kompensiert und durch geeignete Verfahrensanträge gerügt werden.
Ziel dieses Praktikerseminars ist, dass die Teilnehmer ihre Kenntnisse zur Zulässigkeit der Art und Weise der Befragung von Zeugen durch das Gericht vertiefen, das (eigene) Fragerecht künftig effektiv(er) ausüben und auch alle Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten der Protokollierung nicht nur von Zeugenaussagen beherrschen. Die Teilnehmer erhalten für die wichtigsten Situationen vor Gericht nicht nur die notwendige Theorie, sondern konkrete Handlungsanweisungen in Form von leicht umsetzbaren Mustern für die Hauptverhandlung. Den Teilnehmern wird ein ausführliches Skript zur Verfügung gestellt, das der Nachbearbeitung und Vertiefung dient.
Das Tagungsprogramm:
1. Fragerecht
- Frageberechtigte
- Frageadressat
- Zeitpunkt und Reihenfolge der Befragung
- Form, Inhalt und Umfang des Fragerechts
- Vorhalte
- Unterbrechung des Fragerechts des Anwalts
- Beanstandung von Fragen (des Anwalts)
- Beanstandungsrecht/-pflicht des Vorsitzenden
- Beanstandungsrecht der übrigen Prozessbeteiligten
- Unzulässige Fragen
- Missbräuchliche Beanstandung des (gerichtlichen) Fragerechts

2. Protokollierung
- Protokollierung der Hauptverhandlung
- Einflussnahmemöglichkeiten der Verteidigung
- Inhaltsprotokoll
- Wörtliche Protokollierung
- Festschreibung der Einlassung des Angeklagten
- Mitschriften des Verhandlungsinhalts
- Protokollierung von Vernehmungen
- Protokollierung von Falschaussagen/Straftaten
- Abschriften vom Protokoll, Fertigstellung


Referent / Referentin

Frank Maurer Dr.
Vorsitzender Richter am Landgericht


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