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Klassiker Familienrecht Hannover

Freitag 08.03.2024 (12:30 - 18:00 Uhr)
Samstag 09.03.2024 (09:00 - 14:45 Uhr)

Seminarart: Präsenz | Seminardauer: 10,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Familienrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Systematische Unterhaltsberechnung im Lichte der neuen Rechtsprechung des BGH
(08.03.2024, Cornelia Herrmann)

Die gesellschaftlichen Strukturen verändern sich und die Rechtsprechung muss diesem Wandel folgen. In den jungen Familien tragen immer häufiger beide Elternteile zum Familienunterhalt bei. Das klassische Residenzmodell wird häufig abgelöst durch eine Betreuung im atypischen Wechselmodell oder im paritätischen Wechselmodell.

Aufgrund dieser Veränderungen hat der BGH in den letzten Jahren seine Rechtsprechung angepasst und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bedarf der Kinder von der Lebensstellung beider Elternteile ableitet. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte Celle und Schleswig haben diesen Systemwandel schon 2022 in ihren Leitlinien umgesetzt.
Die Dogmatischen Strukturen sind geblieben, doch die Methoden der Unterhaltsberechnung haben sich verändert. Die Referentin stellt die die Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des BGHs auf das Unterhaltsrecht vor.

Gliederung
1. Neues und altes vom Kindesunterhalt
• Unterhaltsbedarf abgeleitet vom Einkommen beider Elternteile
• Kindesunterhalt im Residenzmodell
• Kindesunterhalt beim Wechselmodell
• Kindesunterhalt beim atypischen Wechselmodel
• Haftung für Mehr- und Sonderbedarf
• Volljährigenunterhalt
• Großelternhaftung und Enkelunterhalt
2. Trennungs- und nachehelicher Unterhallt
• Die Scheidungsimmobilie im Unterhalt
• Bedarfsdeckende Zahlungen
• Trennungsunterhalt – und irgendwann ist Ende
• Krankenvorsorgeunterhalt
• Altersvorsorgeunterhalt – Altbekanntes neu aufgelegt
3. Unterhalt nach § 1615l BGB
4. Neues vom Unterhaltsvorschuss

Selbstständige und Unternehmer in der Ehescheidung (09.03.2024, Mathias Volker)

Der Referent beleuchtet die sich anlässlich Trennung und Scheidung ergebenden Beratungssituationen. Dabei stehen nicht nur die materiell-rechtlichen Brennpunkte, sondern auch außergerichtliche Optionen und verfahrensbezogene Überlegungen im Fokus. Im Güterrecht liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf allgemeinen und aktuellen Fragestellungen zur Unternehmens- und Grundstücksbewertung. Zum Versorgungsausgleich werden je nach Aktualität Besonderheiten typischer Anwartschaften angesprochen. Im Unterhalt stehen die Gewinnermittlung und die Bedarfsermittlung bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen im Vordergrund. Im Kontext eines jeden Bereiches stehen nicht nur Fallbeispiele, sondern auch Überlegungen zum Umgang mit Vereinbarungen anlässlich Heirat, Trennung oder Scheidung mit den sich anschließenden Auswirkungen auf weitere Rechtsinstitute (z.B. Ehegatteninnengesellschaft oder Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten). Ebenso werden Fragen, Optionen und Risiken anlässlich der Verfahrensführung (z.B. Auskunft, Wahl der Verfahrensart, Verjährung) reflektiert.

Gliederung:

Kernbereichslehre
Ausschluss des Zugewinnausgleichs
„Aufleben“ anderer Rechtsinstitute bei Gütertrennung
Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich:
Grundsätzliches, Vorhersehbares und Unvorhersehbares
Besonderheiten zum Auskunfts- und Beleganspruch
Wertermittlungsanspruch: sinnvolle „Vorprüfung“ oder Geldvernichtung?
„Allzweckwaffe“ vorzeitiger Zugewinnausgleich?
Versorgungsausgleich – was tun?
Unterhalt im Ehevertrag
Besonderheiten bei der Prüfung des Unterhaltsanspruchs
Sittenwidrigkeit bei Zusammenwirken aller Regelungen im Ehevertrag
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten der Überprüfung von Eheverträgen
Nacheheliche „Restansprüche“: Vorsicht Verjährung!


Referent / Referentin

Cornelia Herrmann
Fachanwältin für Familienrecht, Bochum

Mathias Volker
VROLG Celle, Lehrbeauftragter a.d. Georg-August-Universität, Göttingen


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