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Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!

Medizinische Sachverständigengutachten

Donnerstag 30.10.2025 (09:00 - 14:30 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Medizinrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Medizinische Sachverständigengutachten spielen in Prozessen eine herausragende Rolle. In nahezu allen Rechtsgebieten – vom Renten-, Schwerbehinderten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bis zur Unfallversicherung – entscheiden oft medizinische Sachverständige über den Ausgang des Verfahrens. Auch außerhalb des Sozialgerichtsprozesses benötigt das Gericht die Expertise medizinischer Sachverständiger (z.B. im Medizinrecht, Versicherungsrecht etc.). In dieser Situation ist es für den beratenden Rechtsanwalt unumgänglich, nicht nur die Essentialia eines „guten“ Gutachtens zu kennen, sondern seine Kenntnisse sind bereits bei der „richtigen“ Gutachterauswahl gefragt. Hinzu kommen Fragen der Mandanten, ob sie Begleitpersonen zur Untersuchung mitnehmen dürfen, ob und wie sie einer Gutachterauswahl widersprechen können (Stichwort: Befangenheit des Gutachters) und ob sie auch selbst Gutachten in Auftrag geben können (z.B. Antragsrecht nach § 109 SGG). Und wenn das Gutachten vorliegt: welche Fehler müssen wie gerügt werden (Stichwort: Revisionsverfahren bzw. Nichtzulassungsbeschwerden)? Was ist prozesstaktisch sinnvoll? All diese Fragen werden in dem Seminar eingehend erörtert und anhand der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Dabei wird auch auf das Thema eingegangen, wie medizinische Gutachter auf Mandanten mit Migrationshintergrund reagieren und welche Konsequenzen sich hieraus für den Prozess ergeben können.


Referent / Referentin

Dr. Christian Link
Präsident des Sozialgerichts Mannheim und für das Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenversicherungsrecht und da-mit auch für Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren zuständig. Er war über Jahre hinweg aber auch in den Gebieten SGB III und VII (Arbeitslosen- und Unfallversicherungsrecht) tätig. Von 2006 bis 2008 war er an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet und von 2019 bis 2025 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg.


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