Miet- und WEG - Recht 2025
Donnerstag 22.05.2025 (09:00 - 17:30 Uhr)
Freitag 23.05.2025 (09:00 - 17:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Miet- und WEG-Recht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Die Vorzüge des Vermieterpfandrechts (22.05.25, 09:00-13:00 Dr. Klaus Lützenkirchen)
Das Vermieterpfandrecht führt ein Schattendasein, obwohl es nicht selten gute Möglichkeiten eröffnet, den Vermieter zu befriedigen oder ihm zur schnelleren Durchsetzung seiner Ansprüche zu verhelfen. Mit diesem Ansatz wird anhand von Fällen dargestellt, wie der Vermieter das Vermieterpfandrecht sinnvoll einsetzen kann, um außergerichtlich seine Ziele zu erreichen.
Verfahrensrecht (22.05.25, 13:30-17:30 Barry Sankol)
Eine Reihe von besonderen prozessualen Grundsätzen in Wohnungseigentumssachen bedingen vertiefte Kenntnisse dazu, um sowohl auf Aktiv- als auch auf Passivseite einen Rechtsstreit mit Erfolg zu führen. Insbesondere für die Anfechtungsklage gilt es etwa, die Klagefristen zu beachten oder die „richtige“ Prozesspartei auszuwählen. Besonderheiten bei der Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses, dessen Fehlen eine Klage unzulässig macht, ergeben sich etwa bei der Anfechtung bestimmter Beschlüsse oder mangels Einhaltung vorprozessualer Formalien. Weitere Fragen prozessualer Natur stellen sich beispielsweise bei der Bemessung des Streitwertes oder der Beschwer bei einem Rechtsmittel.
Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die relevanten verfahrensrechtlichen Anforderungen und Fragestellungen in WEG-Verfahren und zeigt Lösungs- und Rettungswege für „Notfälle“ auf.
Inhalte:
Überblick über die Verfahrensarten in WEG-Sachen
Zuständigkeiten des WEG-Gerichts nach § 43 WEG
Allgemeines zu Beschlussklagen, § 44 Abs. 1 S. 1 WEG
Besonderheiten bei der Beschlussanfechtungsklage, insbesondere Klagefrist (§ 45 ZPO)
Anforderungen an eine Beschlussersetzungsklage, § 44 Abs. 1 S. 2 WEG
Voraussetzungen und Besonderheiten des Rechtsschutzbedürfnisses (bspw. „Verdachtsanfechtung“, Anfechtung von Absenkungsbeschlüssen, Verzicht auf Anfechtungsrecht, Vorbefassung)
Festsetzung des Streitwertes in WEG-Sachen (§ 49 GKG)
Rechtsmittel-Beschwer
Aktuelles Miet- und WEG-Recht (23.05.25, 09:00-13:00 Dr. Matthias Löffler)
Seminarbeschreibung folgt:
Bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter unter besonderer Berücksichtigung von Balkonkraftwerken; Update Gebrauchsüberlassung (23.05.25, 13:30-17:30 Dr. Carsten Brückner)
Der zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Zustand der Mietsache muss während der Mietzeit beibehalten werden. Daraus folgt nicht nur, dass der Vermieter verpflichtet ist, den zu Beginn der Mietzeit gegebenen Zustand im Falle von Veränderungen wiederherzustellen, sondern dass es dem Mieter auch nicht gestattet ist, ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen.
Das BGB-Mietrecht sieht einzelne Tatbestände vor, die es den Mietvertragsparteien erlauben, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Hierfür benötigt der Mieter stets die Erlaubnis des Vermieters, während der Vermieter die des Mieters nicht braucht. Geringere Veränderungen durch den Mieter werden unter den ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauch subsumiert.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind unterschiedlich und stets gut zu durchdenken. Die Verwendung von Steckersolaranlagen (sog. Balkonkraftwerken) ist nunmehr ausdrücklich im BGB-Mietrecht erwähnt und soll dem Mieter die Möglichkeit geben, sich wirtschaftlich zu entlasten.
Dieses Ziel verfolgt auch die Regelung des § 553 BGB. Diese erlaubt dem Mieter nicht nur die Erzielung von Einnahmen, sondern auch die Überlassung des Gebrauchs der Mietsache an einen Dritten, auf den der Vermieter keinen Einfluss hat.
Hierzu wartet die Rechtsprechung mit immer neuen Entscheidungen auf, bei denen eine Entwicklung im Umgang mit der schwierigen Materie feststellbar ist.
Inhalt
Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bei Beginn und während des Verlaufs des Mietverhältnisses
Erhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter oder den Mieter
Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und des Mieters
Voraussetzungen, Durchsetzung, Kostentragung
(Un)zulässige Veränderungen an der Mietsache
Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
Zulässige Veränderungen ohne Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
Zulässige Veränderungen nur mit Erlaubnis durch den Vermieter
Ansprüche des Vermieters bei unzulässigen Änderungen der Mietsache
Balkonkraftwerke im Mietrecht
Praxistipps zum Umgang mit stattgefundenen baulichen Veränderungen und zu vertraglichen Vereinbarungen
• Vermietung an Einzelpersonen oder an Personenmehrheiten
• Vermietung von Wohnungen und Teilen von Wohnungen
• Untervermietung von Wohnraum; Anfrage, Erlaubnis, Prüfungsvoraussetzungen, Reaktion des Vermieters
• Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen
• Untervermietung von Ein-Zimmer-Wohnungen und in angespannten Wohnungsmärkten
Referent / Referentin
Barry Sankol
Herr Barry Sankol ist Richter am Amtsgericht. Er ist Vorsitzender der WEG-Abteilungen und einer allgemeinen Zivilabteilung beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt vornehmlich im Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Miet- und Verfahrensrecht. Er ist langjäh-rig erfahrener Referent zu aktuellen wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen und Fachau-tor.
Dr. Matthias Löffler
Richter am Amtsgericht Hannover
Dr. Carsten Brückner
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin,Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland,Autor des Wohnraummietrechtsratgebers „Der Wohnraumvermieter“
Dr. Klaus Lützenkirchen
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Köln
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 520,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Miet- und WEG - Recht 2025
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