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Power-Praktiker-Workshop Zwangsvollstreckung: Ausgewählte Praxisthemen in der Gerichtsvollziehervollstreckung mit dem neuen Formular

Donnerstag 03.04.2025 (09:00 - 12:15 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 3,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Anwalt in eigener Sache, Mitarbeiter

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Gütliche Erledigung
-    sinnvolle der Antragstellung
-    Gestaltungsmöglichkeiten des Gläubigers
-    Gerichtsvollzieherkosten berechtigt?
-    Isolierte gütliche Erledigung statt Kombi-Auftrag
-    aktuelle Rechtsprechung hierzu
Vermögensauskunft
-    mit oder ohne Sachpfändung – wann ist was sinnvoll?
-    Der Schuldner ist unbekannt verzogen – trotzdem VAK möglich und sinnvoll?
-    Folgeanträge im Falle des Nichterscheinens des Schuldners zur VAK
-    Ist nach Abgabe der Vermögenauskunft wirklich Schluss mit der Zwangsvollstreckung, wie erkläre ich das mit Mandanten?
-    Langzeitüberwachung aus Sicht der Kanzlei wirklich empfehlenswert?
Erneute Vermögensauskunft:
-    Praktische Anwendungsfälle
-    Anforderungen der Rechtsprechung an die Glaubhaftmachung
-    Vorteile gegenüber der Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft
Drittauskünfte:
-    Aktuelle BGH-Entscheidungen zu den Drittauskünften
-    Aus den Drittauskünften ergibt sich Verfügungsberechtigung auf Drittkonto – was nun?
-    Schwärzungen und Streichungen bei den Drittauskünften zulässig
-    Wie aktuell sind Drittauskünfte
-    Unter welchen Voraussetzungen können Drittauskünfte beantragt werden
-    Drittauskünfte vs. Haftbefehl – oder gar beides gleichzeitig?
Probleme in der täglichen Praxis mit dem Gerichtsvollzieher
-    Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher den Auftrag nicht zeitnah ausführt
-    Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher Aufträge ablehnt oder zu hohe Kosten erhebt?
Verhaftungsauftrag
-    aktuelle Rechtsprechung zum Erlass eines Haftbefehls
-    Pfändungs- und Verhaftungsauftrag gebührenrechtlich interessant?
-    sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten
Wegnahmeauftrag an den Gerichtsvollzieher
-    Was ist das und wie geht das?


Referent / Referentin

Harald Minisini
gepr. Rechtsfachwirt


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