Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!
Power-Praktiker-Workshop Zwangsvollstreckung: Ausgewählte Praxisthemen in der Gerichtsvollziehervollstreckung mit dem neuen Formular
Donnerstag 03.04.2025 (09:00 - 12:15 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 3,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Anwalt in eigener Sache, Mitarbeiter
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Gütliche Erledigung
- sinnvolle der Antragstellung
- Gestaltungsmöglichkeiten des Gläubigers
- Gerichtsvollzieherkosten berechtigt?
- Isolierte gütliche Erledigung statt Kombi-Auftrag
- aktuelle Rechtsprechung hierzu
Vermögensauskunft
- mit oder ohne Sachpfändung – wann ist was sinnvoll?
- Der Schuldner ist unbekannt verzogen – trotzdem VAK möglich und sinnvoll?
- Folgeanträge im Falle des Nichterscheinens des Schuldners zur VAK
- Ist nach Abgabe der Vermögenauskunft wirklich Schluss mit der Zwangsvollstreckung, wie erkläre ich das mit Mandanten?
- Langzeitüberwachung aus Sicht der Kanzlei wirklich empfehlenswert?
Erneute Vermögensauskunft:
- Praktische Anwendungsfälle
- Anforderungen der Rechtsprechung an die Glaubhaftmachung
- Vorteile gegenüber der Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft
Drittauskünfte:
- Aktuelle BGH-Entscheidungen zu den Drittauskünften
- Aus den Drittauskünften ergibt sich Verfügungsberechtigung auf Drittkonto – was nun?
- Schwärzungen und Streichungen bei den Drittauskünften zulässig
- Wie aktuell sind Drittauskünfte
- Unter welchen Voraussetzungen können Drittauskünfte beantragt werden
- Drittauskünfte vs. Haftbefehl – oder gar beides gleichzeitig?
Probleme in der täglichen Praxis mit dem Gerichtsvollzieher
- Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher den Auftrag nicht zeitnah ausführt
- Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher Aufträge ablehnt oder zu hohe Kosten erhebt?
Verhaftungsauftrag
- aktuelle Rechtsprechung zum Erlass eines Haftbefehls
- Pfändungs- und Verhaftungsauftrag gebührenrechtlich interessant?
- sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten
Wegnahmeauftrag an den Gerichtsvollzieher
- Was ist das und wie geht das?
Referent / Referentin
Harald Minisini
gepr. Rechtsfachwirt
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