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Rückgriff auf Angehörige im Pflegefall

Dienstag 14.05.2024 (12:30 - 18:00 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Erbrecht, Sozialrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Sozialhilferegress bei Übergabeverträgen und Erwerb „von Todes wegen“

Mit dem seit 01.01.2020 geltenden Angehörigenentlastungsgesetzes tritt die unterhaltsrechtliche Haftung der Kinder im Falle der Pflegebedürftigkeit der Eltern in den Hintergrund.
Hierdurch werden die Träger von Sozialleistungen vermehrt versuchen auf lebzeitigen Zuwendungen oder Erwerb von Todes wegen zuzugreifen.
Im Rahmen des Vortrages werden die sozialrechtlichen Grundlagen für den Rückgriff sowie die Besonderheiten bei der Zuwendung von Vermögen zu Lebzeiten erörtert. Ebenfalls werden die Konstellationen und Handlungsmöglichkeiten erörtert, in den eine im Sozialleistungsbezug stehende Person Vermögen von Todes wegen erwirbt.
Gliederung:
Sozialhilferechtliche Grundlagen
Übergabeverträge und Versorgungsrechte vor dem Hintergrund des Sozialhilferegresses
Zugriff auf Erbrechtliche Ansprüche
Rückgriff gegen Erben
Das Behindertentestament

Profil
Thomas Littig, Fachanwalt für Erbrecht, Mitautor diverser Fachbücher im Erbrecht, zahlreiche Veröffentlichungen im Fachgebiet Erbrecht
 


Referent / Referentin

Thomas Littig
Fachanwalt für Erbrecht, Mitautor diverser Fachbücher im Erbrecht, zahlreiche Veröffentlichungen im Fachgebiet Erbrecht


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