Das Seminar hat bereits stattgefunden !!!
Update Disziplinarverfahren und -verteidigung
Donnerstag 08.05.2025 (12:30 - 18:00 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Seit dem April 2024 gilt ein neues Bundesdisziplinarrecht: die Disziplinarklage wurde für Bundesbeamt:innen abgeschafft, Entlassungen sollen erleichtert und der Rechtsschutz nachlaufend gewährt werden.
Parallel werden vor April eingeleitete Verfahren nach dem BDG a.F.
fortgeführt. Diesem Beispiel ist das Land Brandenburg bereits im September 2024 gefolgt, Hamburg und weitere Länder wollen ebenfalls davon Gebrauch machen.
Daher sind kurzfristig Grundzüge des (alten und neuen) Disziplinarrechts für die Beratung im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht zwingend notwendig.
Denn: auch nach erfolgreicher Strafverteidigung droht oft eine weitere Sanktion der Betroffenen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Hierauf folgen Arbeitslosigkeit und der allein verbleibende Anspruch auf Bürgergeld. Gleichzeitig drohen hohe Rückforderungen für im Verfahren erhaltene Bezüge. Entsprechend groß ist die Überraschung bei Betroffenen. Dem kann eine gute rechtsanwaltliche Beratung vorbeugen.
Der Referent führt anhand aktueller gerichtlicher Entscheidungen in das behördliche Verfahren und die Verteidigung ein. Dabei stehen die Auswirkungen der Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes und des Beamtenrechts, sowie die Übernahme in ersten Bundesländern im Mittelpunkt.
Referent / Referentin
Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Mediator, anwaltliches Mitglied (ständiger Beisitzer) im Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf und Gutachter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 ist er Mitglied im Rechtsausschuss der IHK zu Düsseldorf, seit 2022 Geschäftsführer des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht (difdi).
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