Erbrecht
Angebote zum Selbststudium

Unser Angebot zum Selbststudium aus der Fachanwaltschaft Erbrecht.

Seit der Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen Anfang 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden FAO Fortbildungszeit nachweisen.
5 Stunden hiervon können seitdem im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.

Das gesetzliche Erbrecht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Weitere Informationen und Buchung

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Die neuen Angebote zum Selbststudium erscheinen im Laufe des Januars 2025.

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