Erbrecht
Angebote zum Selbststudium

Unser Angebot zum Selbststudium aus der Fachanwaltschaft Erbrecht.

Seit der Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen Anfang 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden FAO Fortbildungszeit nachweisen.
5 Stunden hiervon können seitdem im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.

Erbschafts und Steuerrecht 2024 (§15 FAO 5 Stunden)

Weitere Informationen und Buchung

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