Agrarrecht 2026
Donnerstag 12.02.2026 (09:00 - 17:30 Uhr)
Freitag 13.02.2026 (09:00 - 17:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Agrarrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Übergabevertrag (12.02.26, 09:00-13:00 Prof. Dr. Ludwig Kroiß)
Worum geht es?
Bei der lebzeitigen Übergabe von Immobilien und landwirtschaftlichen Betrieben sind drei Zielkonflikte zu lösen: das Interesse der übergebenden Person an ihre Absicherung, die Kontinuität bzw. der Erhalt des übergebenen Vermögens und die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit des Übernehmers/der Übernehmerin. Dabei sind auch sozial- und steuerrechtliche Faktoren zu beachten. Sie erhalten eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Gestaltungsinstrumente und Formulierungsbeispiele.
Was sind die Schwerpunkte?
- Hofübergabe
- Überlassung des Wohnhauses
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
- Wart und Pflege
- Leibrente/Reallast
- Leibgeding
- Nießbrauch
- Wohnungsrecht
- Gesetzliche und vertragliche Rückforderungsrechte
- Beteiligung Minderjähriger
- Gesetzliche Vertretung
- Gerichtliche Genehmigungen
- Pflichtteilsverzicht
- Erwachsenenadoption
Aktuelles zur Lebensmittelwerbung (12.02.25, 13:30- 17:30 Dr. Andreas Reinhard)
Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie Mandanten und Mandantinnen aus der Lebensmittel-Branche im Beratungsalltag kompetent begleiten. Dank eines systematischen Überblicks über den Bereich der Lebensmittelwerbung im Allgemeinen sowie über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, können Sie Problembereiche besser für Ihre Mandanten und Mandantinnen identifizieren.
Was sind die Schwerpunkte?
- Spezifisches Irreführungsverbot im Rahmen der LMIV
- Verbot von krankheitsbezogener Werbung
- Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (HCVO)
- Darstellung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis
- Handhabung des Mandats im Rahmen des Wettbewerbsrechts
Die Tierhaltung im Innenbereich (13.02.26, 09:00-13:00 Dr. Christian Halm)
ist ein Klassiker, der in immer neuen Varianten regelmäßig den in diesem Bereich tätigen Rechtsanwalt beschäftigt. In diesem Vortrag des erfahrenen Referenten, Fachanwalt für Agrarrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht, sowie Lehrbeauftragter für Agrarrecht an der Universität Hohenheim, wird die Rechtsprechung zur Tierhaltung in den unterschiedlichsten Gebieten - Reinen Wohngebieten - Allgemeinen Wohngebieten – Dorfgebieten - Mischgebieten -Gewerbegebieten sowie Gebieten nach § 34 BauGB, welche nicht einem qualifizierten Bebauungsplan unterliegen und zu den verschiedensten Tierarten (Hunde, Katzen, Hühner und anderes Geflügel, Vögel, Schafe, Ziegen, Schweine, Rinder, Pferde, Esel, Tiger etc.) dargestellt. Tierhalter sind dabei Hobbytierhalter, gewerbliche Tierhalter, Nebenerwerbslandwirte und Haupterwerbslandwirte.
Jagd- und Wildschadensrecht – Der Anwalt muss es „drauf haben“! (13.02.26, 13:30-17:30 Jürgen Reh)
Nicht nur der Anwalt mit agrarrechtlichen Mandanten sollte die Grundlagen des Jagd- und Wildschadensrechts kennen. Spezielle kurze Fristenregelungen, wichtige Rechtsprechung und der Weg zum schnellen Überblick über den entscheidungserheblichen Sachverhalt, darauf kommt es in der anwaltlichen Beratungspraxis beim Thema „Jagd- und Wildschadensrecht“ ganz besonders an. Der Seminarteil ist deshalb dazu gedacht, praxisorientiertes jagdrechtliches Grundlagenwissen zur Beratung und Betreuung von Mandanten aus der Land- und Forstwirtschaft und der Jägerschaft zu vermitteln. Typische Konfliktlagen werden vorgestellt und es wird aufgezeigt, wie diese rechtssicher und ökonomisch bearbeitet werden können. Fallstricke für den Mandanten und den beratenden Anwalt werden ebenso aufgezeigt, wie die richtigen Vermeidungsstrategien.
Referent / Referentin
Prof. Dr. Ludwig Kroiß
Präsident des Landgerichts a. D., Rechtsanwalt, Honorarprofessor an der Universität Passau, Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages, Kommentator und Autor vieler erbrechtlicher Werke
Dr. Andreas Reinhart
Der Referent ist Rechtsanwalt sowie Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München und der Uni Salzburg. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und anwaltlichen Vertretung von Unternehmen der Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetikbranche. Neben zahlreichen Zeitschriftenpublikationen ist er Herausgeber mehrerer Kommentare sowie des Praxishandbuchs "Kosmetische Mittel" (Behr´s Verlag).
Dr. Christian Halm
Fachanwalt für Agrarrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter für Agrarrecht an der Universität Hohenheim. Seit einigen Jahren ist er außerdem Mitglied im Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes zur Verleihung des Fachanwalts für Agrarrecht. Sein Fachwissen gibt Herr Dr. Halm seit vielen Jahren in zahlreichen einschlägigen Vorträgen und Veröffentlichungen weiter.
Jürgen Reh
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Geschäftsführer des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe und betreut in dieser Eigenschaft seit über 2 Jahrzehnten über 1600 Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in NRW
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 520,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Agrarrecht 2026
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