Arbeitsrecht zum Jahresanfang 2027
Mittwoch 17.03.2027 (12:30 - 18:00 Uhr)
Donnerstag 18.03.2027 (12:30 - 18:00 Uhr)
Freitag 19.03.2027 (09:00 - 14:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Arbeitsrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Teil-AU und Teil-KG (17.03.27, 12:30-14:30 Frank Kälble)
Seminarbeschreibung folgt:
Der arbeitsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch (17.03.27, 14:45-18:00 Gerhard Pfeiffer)
Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist bisweilen der „Rettungsanker“ für die erfolgreiche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz ausgesprochener Kündigung. Er soll verhindern, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch dann, wenn seine Kündigungsschutzklage Erfolg hat, vor dem Werkstor bleibt.
Deshalb ist es für die anwaltliche Arbeitnehmerberatung unumgänglich, die verschiedenen Grundlagen der Weiterbeschäftigung und ihre forensische Durchsetzung rechtssicher zu kennen. Aber auch für die anwaltliche Beratung auf Arbeitgeberseite ist es oftmals erforderlich, im Interesse auch des Betriebsfriedens die Abwehr, insbesondere bei vollstreckungsrechtlicher Androhung, titulierter Weiterbeschäftigungsansprüche erfolgreich zu gestalten.
Im Seminar wird strukturiert das Recht der Weiterbeschäftigung auf der Grundlage der dazu ergangenen einschlägigen Rechtsprechung dargestellt.
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvereinbarung (18.03.27, 12:30-14:30 Dr. Claudia Hahn)
Seminarinhalt:
• Zustandekommen einer Trennungsvereinbarung, Anspruch oder Wunsch?
• Entscheidungsgrundlagen für das dem Mittel der Wahl: Kündigung, Abwicklungsvereinbarung oder Aufhebungsvertrag?
• notwendiger Inhalt und sinnvolle Ergänzungen
• Risiken und Fallstricke
• nachträgliche Reue
• nachvertragliche Wettbewerbsverbote
• Long Term Incentives und die Auswirkungen der Aufhebungsvereinbarung darauf
Rechtsprechungsupdate (18.03.027, 14:45-18:00 Prof. Dr. Tim Jesgarzewski)
Das Seminar ist auf die Analyse ausgewählter Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte ausgerichtet. Dabei wird der Fokus stets auf die Praxisrelevanz gelegt. Alle Entscheidungen werden analysiert und für die arbeitsrechtliche Praxis und Mandatsbearbeitung aufbereitet. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Vertragspraxis, die Führung des anwaltlichen Mandats und die arbeitsgerichtliche Prozesstaktik gelegt. Die Entscheidungen sind nach Praxisrelevanz ausgewählt und betreffen gleichermaßen das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht. Top-Aktualität ist garantiert.
Zwangsvollstreckung im Arbeitsrecht – für Praktiker von Praktiker (19.03.27, 09:00-11:00 Stefan Geiselmann)
Die Zwangsvollstreckung im Arbeitsrecht gilt als rechtlich schwierig.
Zwangsvollstreckungsverfahren aus einem Bruttolohnurteil, Ansprüche auf Erteilung eines Zeugnisses und der Weiterbeschäftigungsanspruch stellen auch erfahrene Praktiker vor Probleme.
Auch gilt es im Erkenntnisverfahren, im Rahmen der Formulierung eines Vergleichs, auf eine ausreichende „Bestimmtheit“ zu achten.
KI im Arbeitsverhältnis – rechtliche Grundlagen, Chancen und Risiken (19.03.27, 11:15-14:30 Christian Vollrath)
Beschreibung:
In diesem Vortrag beleuchten wir, wie Künstliche Intelligenz (KI) das Arbeitsverhältnis beeinflusst – von der Einstellung über die Arbeitsbewertung bis hin zur Überwachung und Entlohnung. Ziel ist es, eine praxisnahe rechtliche Orientierung zu geben und Handlungsoptionen für Unternehmen und Arbeitnehmer aufzuzeigen.
Inhalte:
- Überblick über relevante Rechtsbereiche (Arbeitsrecht, Datenschutz, Mitbestimmung)
- Einsatzfelder von KI am Arbeitsplatz: Recruiting, Leistungsbeurteilung, Monitoring, Personalentwicklung
- Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei KI-Anwendungen
- Transparenz, Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen
- Datenschutz und Datensicherheit: Verarbeitung von personenbezogenen Daten, KI-Überwachung, Profiling
- Diskriminierungs- und Gleichbehandlungsrisiken: Vermeidung unfairer Entscheidungen durch Algorithmen
- Mitbestimmung und betriebliche Auswirkungen; Betriebsvereinbarungen
- Haftung und Rechtsfolgen bei KI-Fehlern oder -Verstößen"
Referent / Referentin
Frank Kälble
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Gerhard Pfeiffer
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Dr. Claudia Hahn
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Autorin und Kommentatorin von Fachliteratur. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Beratung liegt in der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen.
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht
Stefan Geiselmann
Dipl.-Rechtspfleger. AG Ulm
Christian Vollrath
Direktor des ArbG Bochum
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 520,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Arbeitsrecht zum Jahresanfang 2027
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