Arzthaftungsrecht für den Kanzleigebrauch - Bewährtes aus der Kammerpraxis und Bedenkenswertes von den Obergerichten
Dienstag 18.11.2025 (12:30 - 18:00 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Medizinrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Seminarinhalt:
Prozessanwältinnen und -anwälte haben vor dem Landgericht tagtäglich mit der interessengerechten und korrekten Fassung von Klageanträgen, (zu) kurzen Fristen für die Beschaffung von (Vor- und Nach-)Behandlungsunterlagen, Stellungnahmefristen zum Beweisbeschluss und der Person der ärztlichen Sachverständigen sowie zum schriftlichen Sachverständigengutachten, der Befragung von Patienten und Behandelnden zum Inhalt von Aufklärungsgesprächen sowie von ärztlichen Sachverständigen, sowie mit teilweise anspruchsvollen Schadensberechnungen zu tun.
Zusätzlich zu diesem Alltagsgeschäft gilt es, die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats im Blick zu behalten, der sich zunehmend Spezialfragen zuwendet, deren praktische Bedeutung sich mitunter nicht bereits durch die Lektüre der Obersätze erschließt. Hier sollte man in jüngerer Zeit "mal gehört" haben beispielsweise von
- der Unterscheidung zwischen „grobem Behandlungsfehler“ und „grob fahrlässigem Handeln eines Arztes“ bei der Bemessung des Schmerzensgelds
- der Nichtverwirklichung des Risikos, dessen Nichtbeachtung einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lässt
- des Anspruchs des Patienten auf unentgeltliche Herausgabe einer Kopie der Behandlungsunterlagen
- Produkthaftung bei Hüftendoprothesen
- der Gerichtszuständigkeit beim Regress gegen den Durchgangsarzt
Referent / Referentin
Dr. Tim Neelmeier
Vorsitzender Richter einer Arzthaftungskammer am Landgericht Itzehoe
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 230,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Arzthaftungsrecht für den Kanzleigebrauch - Bewährtes aus der Kammerpraxis und Bedenkenswertes von den Obergerichten
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