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Bau- und Architektenrecht zum Jahresende
Donnerstag 24.10.2024 (09:00 - 17:30 Uhr)
Freitag 25.10.2024 (09:00 - 17:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Bau- und Architektenrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht ( Dr. Wessel, 24.10.2024)
insbesondere aus den folgenden Bereichen:
Prozessrecht
Schwerpunkt Bauprozessrecht
Abnahme
Abgrenzung Werkvertrag von anderen Vertragstypen
Dienstvertrag
Kaufvertrag
andere Vertragstypen
Mängel und Mängelrechte
DIN
Bedeutung
Verbindlichkeit
Schadensersatz
Verbraucherbauvertrag
Abrechnung des Bauvertrags
Architekten-/Ingenieurvertrag
Vertragsschluss
Haftung
Belehrungs- und Aufklärungspflichten
HOAI
Gesamtschuldnerausgleich
Sicherheiten
Verjährung
Prozessuale Besonderheiten baurechtlicher Streitigkeiten (Thomas Manteufel, 24.10.2024)
Bauprozesse zeichnen sich durch besondere Komplexität aus. An ihnen sind häufig mehr als zwei Parteien beteiligt und es geht um komplexe technische oder baubetriebliche Sachverhalte. Prozessuale Fehler können schnell zum Anspruchsverlust führen.
Ohne ausreichenden Sachvortrag kommt es nicht zur Beweisaufnahme.
Eine formell oder materiell unzulässige Streitverkündung hemmt nicht die Verjährung. Der Umfang der Interventionswirkung der Streitverkündung für den späteren Regressprozess hängt vom Vortrag und Ausgang des Haftungsprozesses ab.
Das Seminar behandelt anhand grundlegender und typischer Fälle aus der Rechtsprechung zentrale Probleme des Bauprozessrechts. Schwerpunkt des Seminars sind
- Anforderungen an den Sachvortrag, insbesondere hinsichtlich technischer und baubetrieblicher Sachverhalte,
- Anspruchssicherung durch Verjährungshemmung und Streitverkündung,
- Besonderheiten der Interventionswirkung der Streitverkündung,
- prozessuale Instrumente zum Abschichten komplexer Bauprozesse,
- materielle und prozessuale Probleme zur Leistungskette.
Mängel und Schäden aus dem SV Alltag ( Herr Gieß, 25.10.2024)
Mängel und Schäden an und in Gebäuden sind regelmäßig Gegenstand von Miet- oder Baurechtsstreitigkeiten.
Um diese sachkundig bewerten zu können, werden technische Sachverständige von den Gerichten beauftragt.
Für Rechtsanwälte können Kenntnisse der Ursachen von typischen Mängeln und Schäden im gerichtlichen Streit verfahrensentscheidend sein.
Mit Praxisbeispielen erhalten die Teilnehmer ein erweitertes Praxiswissen über die Hintergründe, Entstehung/Vermeidung und Verursacher typischer Mängel und Schäden im Bauwesen. Mögliche Schwachstellen in Gutachten zu erkennen, bewerten und technisch richtig im Parteivortrag zu beschreiben.
Inhalte
Was ist ein Mangel - Was ist ein Schaden
Wo und warum „hakt“ es im Bauablauf
Mängel trotz regelkonformer Leistung
„Das haben wir schon immer so gebaut“ … und trotzdem falsch
„Noch nie Probleme in der Wohnung, bis der Mieter XY eingezogen ist“… immer der Mieter schuld?
Ca. 100 bebilderte Praxisbeispiele von Mängel und Schäden aus dem Sachverständigenalltag
Praxis: Wie und warum entstehen Mängel.
Praxis: Wie erkennt man Schwachstellen in Gutachten
Praxisfragen HOAI und Architektenrecht (Dr. Berger, 25.10.2024)
Übersichtsgliederung:
HOAI 2021 – Die wichtigsten Neuerungen
Die Entscheidungen EuGH „HOAI I“ und „HOAI II“
Neufassung der Ermächtigungsrundlage zur HOAI 2021
§ 7 HOAI 2021 – Honorarvereinbarungen
§ 2a HOAI 2021 – Honorartafeln und Basishonorarsatz
Honorarfreie Akquisition / „Zielfindungsphase“
Stufenverträge – Anwendungsfragen
Rechtliche Einordnung
Ausbildung der Stufen
(Teil-)Abnahmen, Verjährung
Welche HOAI-Fassung ist anwendbar?
Vertragsgestaltung
Das Planungssoll: Leistungsziele und Leistungsbilder
Honorarvereinbarungen, insb. beim Planen und Bauen im Bestand
DIN 276, Kostenobergrenzen, Toleranzspielräume?
„Planer-Nachträge – nach HOAI und BGB
§ 10 HOAI 2021
§ 650q Abs. 2 BGB
Einzeltage sind buchbar! Bitte im Bemerkungsfeld bei der Buchung über die Homepage angeben!
Referent / Referentin
Dr. Markus Wessel
Vors. Richter am OLG Celle, 14. Zivilsenat
Thomas Manteufel
Vors. Richter eines Bausenats am OLG Köln, Mitherausgeber und Mitautor diverser Fachbücher, Zeitschriften und Kommentare im Bau- und Architektenrecht
Andreas Gieß
ö.b.u.v. Sachverständiger des HWK, Sachverständiger für Schimmelpilze in Innenräumen, TÜV- Rheinland
Dr. Andreas Berger
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mönchengladbach,langjährig als Dozent ausgewiesen, Mitautor sowie Mitherausgeber zahlreicher Fachpublikationen.
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