BFSG in der anwaltlichen Praxis – Anforderungen, Risiken und Umsetzung
Mittwoch 18.02.2026 (09:00 - 11:45 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 2,50 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Informationstechnologierecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juni 2022 verabschiedet und tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Mit dem Gesetz kommen auf viele Mandant*innen – insbesondere im B2C-Bereich – neue Verpflichtungen zu, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bereits jetzt rechtlich fundiert und praxisnah begleiten sollten.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, ihre Mandant*innen im Umgang mit den neuen barrierefreiheitsrechtlichen Anforderungen rechtssicher zu beraten und typische Fallstricke in der digitalen Umsetzung zu erkennen.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
- Gesetzliche Grundlagen, Anwendungsbereich und Zielsetzung des BFSG
- Betroffene Produkte, Dienstleistungen und Branchen
- Ausnahmen, Fristen und Übergangsregelungen
- Technische Anforderungen (z. B. WCAG 2.1, DIN EN 301 549)
- Risikoabschätzung und Haftung im Mandat
- Typische Fehler und Best Practices bei der Umsetzung
- Live-Analyse digitaler Angebote mit Accessibility-Tools
- Checkliste für Kanzleien zur Mandatsprüfung
- Relevanz für wirtschaftlich tätige Vereine
- Sanktionen, Aufsichtsstrukturen, Schlichtungsverfahren
Die Schulung kombiniert rechtliche Grundlagen mit praktischen Umsetzungshilfen für Mandate im Umfeld von Website-Gestaltung, Online-Handel, Softwareentwicklung, Plattformdiensten, Telekommunikation oder digitalem Kundenservice betreuen.
Referent / Referentin
Karina Filusch, LL.M.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 99,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
BFSG in der anwaltlichen Praxis – Anforderungen, Risiken und Umsetzung
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