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Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) - Zentrale Änderungen im Asylrecht und Ausländerrecht ab 12. Juni 2026

Freitag 25.09.2026 (09:00 - 14:30 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Migrationsrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Mit der GEAS-Reform im Sommer 2026 ändert die Europäische Union umfassend das europäische Asylrecht und beeinflusst durch Anpassungsdruck auf den deutschen Gesetzgeber mittelbar auch das deutsche Asylrecht. An Stelle bisheriger umsetzungsbedürftiger Richtlinien hat die Europäische Union unmittelbar verbindliche Verordnungen erlassen, welche das nationale Asylrecht verdrängen und in weiten Teilen ersetzen. Das deutsche Asylgesetz wird daher mit Wirkung ab dem 12. Juni 2026 in vielen Bereichen umstrukturiert. Allerdings gilt das bisherige Asylrecht für „Altfälle“ weiter. Erst auf ab diesem Zeitpunkt eingereichte Asylanträge als sog. „Neufälle“ sind die Neuregelungen anwendbar. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Anwaltschaft und Verwaltungsgerichte werden daher zweispurig sowohl altes Asylrecht für "Altfälle" als auch neues Asylrecht für "Neufälle" anwenden müssen. 
Das Webinar eröffnet mit einem kurzen Überblick über die Grundlagen der GEAS-Reform (Regelungstechnik, Verbindlichkeit, Rechtsquellen) und zeigt die Änderungen bei wichtigen Asylverfahrensschritten sowohl im Asylerst- als auch im Asylfolge- und im Entzugsverfahren sowie jeweils auch im Rechtsschutz.


Referent / Referentin

Prof. Dr. Andreas Dietz
Vorsitzender Richter am VG Augsburg, Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg


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