Familienrecht zum Jahresanfang 2026
Donnerstag 26.02.2026 (09:00 - 17:30 Uhr)
Freitag 27.02.2026 (09:00 - 17:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Familienrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Der Tod im Familienrecht (26.02.26, 09:00-13:00 Dr. h.c. Edith Kindermann)
Das Familienrecht enthält viele Regelungen beim Tod eines Beteiligten, die teilweise ein sofortiges Handeln erforderlich machen können. Zu dem ist in den Blick zu nehmen, ob und welchen Hinterbliebenen durch den Tod Rechtspositionen zuwachsen, aus denen diesen in gerichtlichen Verfahren Beteiligungsrechte erwachsen.
Im Einzelnen werden u.a. behandelt:
- Regelungen im Unterhaltsrecht bei Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, im Abstammungs-, Kindschafts-, Versorgungsausgleichs-, Güterrecht
- Steuerliche Fragestellungen, z.B. in Bezug auf Zusammenveranlagung, Nachteilsausgleich aus dem Realsplitting
- Krankenversicherung (gesetzlich / privat)
- Lebensversicherung (ggf. der Wettlauf von Erben und Bezugsberechtigten)
- Erbrecht (Ehescheidung und gesetzliches oder gewillkürtes Erbrecht; Widerruf letztwilliger Verfügungen bei einem Auftrag zur Änderung der Erbfolge)
Familienrecht aktuell – Rechtsprechung für die anwaltliche Praxis (26.02.26, 13:30-17:30 Prof. Dr. Tim Jesgarzewki)
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen müssen in der Mandatsführung stets Beachtung finden. Das familienrechtliche Mandat beginnt oftmals bereits mit der Vorbereitung der Trennung. Die Arbeit mit dem Mandanten ist dabei mindestens genauso wichtig wie die spätere Verfahrens- und Prozessführung. Das Seminar beleuchtet daher aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung in allen Bereichen des Familienrechts. Der Fokus des Seminars sind prozess- und verfahrensrechtliche Aspekte aus spezifischer Anwaltssicht Gegenstand sind unterhalts- und vermögensrechtliche Fragestellungen genauso wie Themen rund um die Ehewohnung und den Hausrat und das weitere Güterrecht. Keinesfalls zu kurz kommen zudem aktuelle Entscheidungen rund um das Kindschaftsrecht.
Erfolgreiche Vertretung im Familienrecht: Sozialrechtliches Praxiswissen (27.02.26, 09:00-13:00 Dr. Anexandra Reichel)
Das Familienrecht und das Sozialrecht sind eng miteinander verbunden. Die komplexen Wechselwirkungen zwischen diesen Rechtsgebieten erschweren häufig die vollständige Erfassung der daraus resultierenden Probleme und Fragestellungen. Das Seminar „Erfolgreiche Vertretung im Familienrecht: Sozialrechtliches Praxiswissen“ soll Ihnen dabei helfen, das Problembewusstsein zu schärfen und typische Konstellationen mit sozialrechtlichem Bezug in der familienrechtlichen Praxis besser zu verstehen.
In der Praxis treten immer wieder Schwierigkeiten bei der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe (VKH) oder bei der Aktivlegitimation auf. Auch die Einreichung von Anträgen und deren Begründungen gestaltet sich oft herausfordernd, insbesondere im Hinblick auf die sozialrechtlichen Besonderheiten. In diesen Fällen wird eine schlüssige Antragstellung zur Herausforderung. Das Seminar zeigt auf, welche Probleme bei Verfahrenskostenhilfeanträgen und Sozialleistungsbezug auftreten können, welche Besonderheiten bei Rückübertragungsverträgen und der Aktivlegitimation zu beachten sind und welche Fehler bei der Antragstellung vermieden werden sollten.
Ziel des Seminars ist es, Sie in der Schnittstellenproblematik zu unterstützen, Probleme frühzeitig zu erkennen, korrekte Unterhaltsberechnungen unter Berücksichtigung sozialrechtlicher Aspekte durchzuführen und daraus resultierend schlüssige Anträge mit fundierter Begründung zu formulieren.
Seien Sie dabei und erweitern Sie Ihr Praxiswissen für eine erfolgreiche Vertretung im familienrechtlichen Kontext!
Neues im Unterhaltsrecht (27.02.26, 13:30-17:30 Dr. Alexander Schwonberg)
In diesem Teil des Seminars werden die zentralen Entscheidungen zum Unterhaltsrecht aus dem Jahr 2025 angeführt. Dabei stehen neben dem Kindes- und Ehegattenunterhalt auch die Entwicklungen und Diskussionen zum Elternunterhalt im Mittelpunkt. Fragen zur Einkommensermittlung sowie zu den ehelichen Lebensverhältnissen i.S.v. § 1578 BGB sollen an aktuellen Fallbeispielen illustriert werden. Auch die Fragen der Begrenzung des Ehegattenunterhalts nach § 1578b BGB werden angesprochen.
Soweit sich bereits absehen lässt, in welche Richtung mögliche Reformen zum Unterhalt verlaufen könnten, sollen auch diese – ggf. auf der Basis entsprechender weiterer Entwürfe des BMJ – aufgezeigt werden.
Referent / Referentin
Dr. h.c. Edith Kindermann
Fachanwältin für Familienrecht, von 2019 bis 2025 Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Vorsitzende des Ausschusses RVG und GK des DAV
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht
Dr. Alexandra Reichel
Richterin am Amtsgericht Hamburg
Dr. Alexander Schwonberg
Vors. Richter am OLG Celle,
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 520,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Familienrecht zum Jahresanfang 2026
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