Familienrecht zum Jahresende
Donnerstag 12.11.2026 (09:00 - 17:30 Uhr)
Freitag 13.11.2026 (09:00 - 17:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 15,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Familienrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Kompakt: Unterhalts- und Umgangsregelungen ( 12.11.2026, 09:00 - 13:00 Cornelia Herrmann)
In der familienrechtlichen Beratungspraxis und auch in Mediation, müssen wir immer häufiger Fragen beantworten wie, „welches Betreuungsmodell kommt für unsere Familie in Betracht und ist auch durchsetzbar und welche Auswirkungen haben die verschiedenen Betreuungsmodelle auf den Unterhalt?“
In immer mehr Familien tragen beide Elternteile zum Familienunterhalt bei und nach der Trennung werden die Kinder zunehmend abwechselnd betreut. Entsprechend den Bedürfnissen von Kindern und Eltern betreuen die Eltern mit gleichen Anteilen (paritätisches Wechselmodell) oder ein Elternteil betreut überwiegend (atypisches Wechselmodell) während der andere auch im Alltag präsent ist und mehr als nur einen Wochenend- und Ferienumgang (Residenzmodell) pflegt. Wohl auch aufgrund dieser Veränderungen hat der BGH in den letzten Jahren seine Rechtsprechung angepasst und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bedarf der Kinder von der Lebensstellung beider Elternteile ableitet. Die Dogmatischen Strukturen sind geblieben, doch die Methoden der Unterhaltsberechnung haben sich verändert. Zunehmend wird diskutiert, dass die Erwerbsobliegenheit des betreuenden und weniger verdienenden Ehegatten, schon lange vor Ablauf des Trennungsjahres beginnt, weil auch zum Unterhalt der Kinder beitragen muss.
Die Referentin geht auch auf die Reformbestrebungen, insbesondere die Reformentwürfe zum Unterhaltsrecht und zum Kindschaftsrecht ein, die das Bundesjustizministerium am 9.Dezember 2024 veröffentlicht hat, denn sie werden weiterhin diskutiert und werden die Rechtsprechung im Familienrecht beeinflussen.
Die Referentin stellt die aktuelle Rechtsprechung zum Umgangsrecht und zum Wechselmodell vor und die Auswirkungen des jeweiligen Betreuungsmodell auf das Unterhaltsrecht unter besonderer Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BGHs.
Aus dem Unterhaltsrecht
- Der Bedarf des Kindes und sein Barunterhaltsanspruch: Wir berechnen alle Varianten:
a) Residenzmodell
b) erweitertem Umgang/im atypischen Wechselmodell
c) Wechselmodell - Mehrbedarf
- Verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere zur Vertretung des Kindes
- Ehegattenunterhalt unter besonderer Berücksichtigung des von den Eltern praktizierten Betreuungsmodells
a) Berechnung – neue BGH Rechtsprechung
b) Erwerbsobliegenheit und Vertrauen in die eheprägende Rollenverteilungen - Die Folgen der Umgangsregelung in Bezug auf öffentliche Leistungen
Aus dem Kindschaftsrecht
- Verfahrensrechtliche Frage
a) Amtsverfahren - Umgangsrecht
b) Antragsverfahren – Sorgerecht - Die Entwicklung der Kindeswohlkriterien durch die Rechtsprechung
a) Kindeswille und Bindung – ein Blick auf die Entwicklungspsychologie
b) Kontinuität - Approximation Rule
c) Erziehungsfähigkeit und mangelnde Bindungstoleranz
d) Förderungsfähigkeit und Fremdbetreuung
e) Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten
f) Sonstige - Stand der wissenschaftlichen Diskussion und der Reformen
- Rechtsprechungsübersicht
Top-Entscheidungen und Mandatspraxis (12.11.26, 13:30-17:30 Prof. Dr. Tim Jesgarzewski)
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen müssen in der Mandatsführung stets Beachtung finden. Das familienrechtliche Mandat beginnt oftmals bereits mit der Vorbereitung der Trennung. Die Arbeit mit dem Mandanten ist dabei mindestens genauso wichtig wie die spätere Verfahrens- und Prozessführung. Das Seminar beleuchtet daher aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung in allen Bereichen des Familienrechts. Der Fokus des Seminars sind prozess- und verfahrensrechtliche Aspekte aus spezifischer Anwaltssicht Gegenstand sind unterhalts- und vermögensrechtliche Fragestellungen genauso wie Themen rund um die Ehewohnung und den Hausrat und das weitere Güterrecht. Keinesfalls zu kurz kommen zudem aktuelle Entscheidungen rund um das Kindschaftsrecht.
Erwerbsobliegenheiten im Unterhaltsrecht (13.11.2026, 09:00-13:00 Agmal Hofyani)
Das Seminar betrachtet das in Unterhaltsverfahren oftmals strittige Thema Erwerbsobliegenheiten aus verschiedenen Blickwinkeln mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung. Erörtert werden insbesondere die Pflichten eines Unterhaltspflichtigen, die Frage nach der Zumutbarkeit eines Jobwechsels und die Anforderungen an Erwerbsbemühungen. Zugleich wird thematisiert, welche Folgen geringe Bemühungen des Unterhaltsberechtigten haben können, er also seine Bedürftigkeit selbst zu verschulden hat. Dargestellt werden ferner die von Rechtsprechung akzeptierten Gründe für Arbeitslosigkeit, wie etwa Kinderbetreuung und Krankheit, sowie die Berechnung des fiktiven Einkommen.
Ehegattenunterhaltsvereinbarung (13.11.2026, 13:30-17:30 Dr.h. c. Edith Kindermann)
Ehegattenunterhaltsvereinbarungen begegnen uns als vorsorgende Gestaltungen oder als Mittel zur Konfliktlösung. Je nach dem Anwendungsfall stellt sich die Frage stellt, ob der gesetzliche Unterhalt ausgestaltet oder durch eine vertraglich Regelung ersetzt, ob gesetzliche Ansprüche verstärkt oder abgeschwächt werden sollen und in welche Rechtsfolgen eine Vereinbarung in anderen familienrechtlichen Ausgleichsmechanismen oder in anderen Rechtsgebieten haben kann, z.B. im Steuerrecht.
Im Einzelnen werden u.a. behandelt:
- Der „Baukasten“: Anspruchsgrundlage, Unterhaltsbestandteile (Elementar, Mehrbedarf, Vorsorge für Alter/Invalidität und Krankheit), Geschäftsgrundlage, Dauer, Abänderbarkeit,
- Trennungsunterhalt (u.a. Grenzen zulässiger Gestaltung aus § 1614 BGB)
- Nachehelicher Unterhalt (Gestaltungsvarianten – laufender Unterhalt oder Abfindung – Vorsorge für den Tod des Unterhaltspflichtige)
- Formfragen
- Kosten für anwaltliche, notarielle oder gerichtliche Tätigkeit.
Referent / Referentin
Cornelia Herrmann
Fachanwältin für Familienrecht, Bochum
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht
Agmal Hofyani
Richter am Amtsgericht Lüneburg, dort am Familiengericht und in der Mediationsabteilung tätig,
Dr. h.c. Edith Kindermann
Fachanwältin für Familienrecht
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 520,00 € (zzgl. MwSt.)
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Familienrecht zum Jahresende
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