Insolvenzrecht zum Jahresende 2026

Donnerstag 19.11.2026 (12:30 - 18:00 Uhr)
Freitag 20.11.2026 (09:00 - 14:30 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 10,00 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Insolvenzrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

1.Voraussetzungen der Anmeldung von Insolvenzforderungen einschließlich der Anmeldung von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung und 

2.Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners und zur Restschuldbefreiung – beide jeweils 2,5 Stunden (19.11.26, 12:30-18:00 Prof. Dr. Gerhard Pape)

-       Folgende Themen sollen in dem Seminar zur Forderungsanmeldung behandelt werden:-    

-       Voraussetzungen für eine wirksame Anmeldung von Insolvenzforderungen

-       Fragen der Anforderungen an die Darstellung der Forderung, keine Schlüssigkeitsprüfung

-       Zurückweisung und Folgen unzulässiger Anmeldungen

-       Wiederholung unwirksamer oder zurückgenommener Anmeldungen  

-       Fallstricke bei der Forderungsanmeldung - Verjährungshemmung nur durch wirksame Anmeldungen 

-       Forderungsanmeldung und -prüfung vor der Aufnahme unterbrochener Prozesse 

-       Besonderheiten von Sammelanmeldungen

-       Anmeldung der Forderung durch Zessionare

-       Forderungsanmeldung im Nachlassinsolvenzverfahren

-       Anmeldung ausgenommener Forderungen in Verfahren mit Restschuldbefreiung

-       Weitere Einzelfragen des Forderungsfeststellungsverfahrens

Themen für Teil 2 - Freigabe der selbständigen Tätigkeit:

- Abgrenzung von der Fortführung der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter

— Begründung von Masseverbindlichkeiten

- Erklärung und Wirksamkeit der Freigabe 

- Rückgängigmachung der Freigabe 

 -Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse des Schuldners

- Abführungspflicht des Schuldners

— Bestimmung des anzuführenden Betrages

- Pflicht des Verwalters zur Beitreibung im eröffneten Verfahren 

- Zulässigkeit eines Sekundärinsolvenzverfahrens über das freigegebene Vermögen 

— Ausschluss weiterer Restschuldbefreiungsanträge

 Aktuelles Insolvenzsteuerrecht (20.11.26, 09:00-14:30 Prof. Dr. Jens Schmittmann und Holger Busch)

Die zutreffende steuerliche Behandlung von Sachverhalten im Insolvenzverfahren wird zunehmend komplexer, insbesondere da sich die Regelungen zum Teil in der Abgabenordnung und zum Teil in der Insolvenzordnung befinden. Zudem sind in zunehmendem Maße auch die Rechtsprechung des EuGH, des BFH und des BGH zu berücksichtigen. Die Referenten gehen nicht nur verfahrensrechtlichen Fragestellungen nach, sondern beleuchten auch aktuelle Probleme aus dem Umsatzsteuerrecht, dem Ertragsteuerrecht sowie dem steuerlichen Haftungsrecht. Insbesondere werden auch die mit dem Insolvenzplan, der Restschuldbefreiung und dem Sanierungsgewinn zusammenhängenden Themen praxisrelevant aufbereitet.  

Die Veranstaltung ist auf Grund des Zusammenspiels der aus der Finanzverwaltung und der Insolvenzverwaltung stammenden Referenten insbesondere auch zur Diskussion von Problemfällen geeignet. 

Gliederung: 

  • Einführung
  • Verfahrensrecht und Feststellungsverfahren nach § 251 Abs. 2 AO
  • Umsatzsteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung der Berichtigungstatbestände 
  • Einkommen- und Lohnsteuerrecht
  • Insolvenzplan, Restschuldbefreiung und Sanierungsgewinn
  • Haftung nach §§ 34, 69 AO unter Berücksichtigung von § 15b

Referent / Referentin

Prof. Dr. Gerhard Pape
Richter am Bundesgerichtshof a.D.,Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen,

Prof. Dr. Jens Schmittmann
Fachanwalt für Insolvenzrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Steuerberater

Holger Busch
Reg. Dir.


Informationen zum Online-Seminar:

Gebühr: 410,00 € (zzgl. MwSt.)

Detailseite als PDF Datei

Anmeldung zum Online-Seminar

Insolvenzrecht zum Jahresende 2026

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