Rechtsprechung aktuell und Interessenabwägung im Mietrecht und Rückgabe und Verjährung
Freitag 14.05.2027 (09:00 - 17:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 7,50 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Miet- und WEG-Recht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Rechtsprechung aktuell und Interessenabwägung im Mietrecht (14.05.27, 09:00-13:00 Dr. Carsten Brückner)
1.Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu „gewinnbringenden Untervermietung“
In seinem Urteil vom 28.1.2026 – VIII ZR 228/23 – hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung zur Untervermietung von Wohnraum weiterentwickelt. Mit der Entscheidung ist eine bedeutende Klarstellung für eines der Tatbestandsmerkmale der Untervermietung von Wohnraum vorgenommen worden.Die Entscheidung gibt Anlass, die Voraussetzungen der Gebrauchsüberlassung von Wohnraum zu überprüfen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Anwendung umzusetzen.
Klärungsbedürftig ist, ob dem Bundesgerichtshof überhaupt eine klare Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale des § 553 BGB gelingt und die die Rechtsprechung zur Untervermietung frei von Widersprüchen ist.
Das Seminar nimmt eine dogmatische Einordnung des Urteils vor und erarbeitet die sich daraus ergebenden Folgen für die Praxis der Untervermietung, insbesondere für die Antragstellung des Mieters beim Vermieter, der Umfang des Informationsinteresses des Vermieters und Reaktionsmöglichkeiten auf ein vertragswidriges Verhalten der Parteien.
● Regelungen zur Gebrauchsüberlassung
● Voraussetzungen für die Überlassung von Wohnraum
● Tatbestandsmerkmale des § 553 BGB
● Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung
● Erlaubniserteilung zur Untervermietung
● Auswirkungen der Untermiete auf das Hauptmietverhältnis
● Rechtsprechung zur Untervermietung
● Praxisvorschläge für Antrag, Prüfung und Genehmigung
● Schicksal des Untermietzuschlags
● und mehr.
2. Interessenabwägung im Mietrecht
Die Regelung des § 553 BGB ist nicht die einzige, die eine Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien vorsieht. Bei genauerer Betrachtungsweise findet an vielen Stellen eine Interessenabwägung statt. Dabei ist auffällig, dass die Abwägung und sein Ergebnis nicht nur von den Interessen, sondern auch vom Umfang des Vortrages im Prozess maßgeblich abhängig ist.
Das Seminar nimmt eine Auswahl von Interessenabwägungen in der Wohnraummiete vor.
Rückgabe und Verjährung (14.05.27, 13:30-17:30 Dr. Klaus Lützenkirchen)
Anhand von praktischen Fällen werden zunächst die Grundsätze für die Anwendung der §§ 546, 548 BGB dargestellt. Dabei werden auch die wesentlichen Unterschiede zwischen Rückgabe und Rückerhalt herausgearbeitet. Schließlich erhalten die Teilnehmer praktische Hinweise für die Situationen, in denen der jeweils andere Vertragsteil eine Mitwirkung verweigert.
Referent / Referentin
Dr. Carsten Brückner
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin, Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, Autor des Wohnraummietrechtsratgebers „Der Wohnraumvermieter“ sowie des Handbuchs „Untermietung und andere Formen der Gebrauchsüberlassung“
Dr. Klaus Lützenkirchen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Lehrbeauftragter an der TH Köln, Lützenkirchen Rechtsanwälte Kanzlei für MietRecht, Köln, u.a. Hrsg. "Anwaltshandbuch Mietrecht"
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 300,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Rechtsprechung aktuell und Interessenabwägung im Mietrecht und Rückgabe und Verjährung
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