Verbesserungen im Arzthaftungsrecht
Mittwoch 03.06.2026 (09:00 - 11:45 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 2,50 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Medizinrecht
Allgemeine Informationen zum Seminar:
Seit einigen Jahren wird von verschiedenen Seiten bis hin zur Bundesregierung ein weiterer gesetzlicher Regelungsbedarf in dem Bereich der Patientenrechte gesehen. So soll es u.a. im BGB, in der ZPO und im SGB V erhebliche Änderungen geben, die sich gravierend auf das materielle und das prozessuale Arzthaftungsrecht auswirken können. Die von einer Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien, in der Herr Frahm mitgearbeitet hat, von Krankenversicherern und Patientenverbänden bis hin zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung in die Diskussion eingebrachten Vorschläge und ihre Realisierbarkeit werden in dieser Tagung näher dargestellt. Dabei geht es u.a. um die Einführung eines Härtefallfonds bei Schwerstschadensfällen, um eine Ausweitung der Beweiserleichterungen für Patientinnen und Patienten, um Änderungen beim Beginn der Verjährungsfrist, um erweiterte Möglichkeiten der Einsichtnahme in Unterlagen des Klinikträgers, um die Aufwertung von Schlichtungsverfahren, um das Bemühen um Qualitätssteigerungen bei medizinischen Sachverständigen, um eine verpflichtende Haftpflichtversicherung bei Medizinprodukte-Herstellern und um die Ausweitung ärztlicher Aufklärungspflichten.
Referent / Referentin
Wolfgang Frahm
Vors. Richter am Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht a.D., Schleswig, und u.a. Coautor: Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht – Leitfaden für die Praxis, 7. Aufl. 2020
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 69,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Verbesserungen im Arzthaftungsrecht
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