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Was ändert sich im Migrationssozialrecht?

Freitag 11.09.2026 (09:00 - 11:45 Uhr)

Seminarart: Online | Seminardauer: 2,50 h (nach §15 FAO)

Fachgebiet: Migrationsrecht, Sozialrecht

Allgemeine Informationen zum Seminar:

Im Seminar werden Grundfragen und aktuelle Entwicklungen zum Thema

- des Was ändert sich im Migrationssozialrecht?

erörtert.

Im Überblick werden die Leistungsberechtigten (§ 1 AsylbLG), die Grundleistungen (§ 3, § 3a AsylbLG), die Analog-Leistungen (§ 2 AsylbLG), die Leistungseinschränkungen (§ 1a, § 11 Abs. 2a AsylbLG), die Leistungen bei Krankheit (§ 4, § 6, § 6a AsylbLG), die Zuständigkeiten (§ 10a, § 11 Abs. 2 AsylbLG) sowie Fragen der Einkommens- und Vermögensanrechnung, der Sicherheitsleistung und der Verpflichtung Dritter (§ 7, § 7a, § 8 AsylbLG) diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die verwaltungsrechtliche Umsetzung der im Jahre 2024 erfolgten Gesetzesänderungen (Stichworte u.a.: Bezahlkarte, Lesitungseinschränkungen in Dublin-Fällen nach $ 1 Abs. 4 AsylbLG) sowie die von der Bundesregierung für 2025 vorgesehenen Änderungen des AsylbLG durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Stichwort: Überführung der Ukraine-Flüchtlinge in das AsylbLG, Referentenentwurf liegt vor) und deren gerichtliche Kontrolle.
Diskutiert wird unter Berücksichtigung aktueller Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Landessozialgerichte.


Referent / Referentin

Franz-Wilhelm Dollinger
Richter am Bundesverwaltungsgericht


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