Zeugenvernehmung und Aussagewürdigung
Dienstag 09.12.2025 (09:00 - 14:30 Uhr)
Seminarart: Online | Seminardauer: 5,00 h (nach §15 FAO)
Fachgebiet: Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Anwalt in eigener Sache
Allgemeine Informationen zum Seminar:
In diesem Seminar erlernen Fachanwältinnen und -anwälte für Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht, den Nutzen des Zeugenbeweises sowohl allgemein als auch im konkreten Einzelfall auf Basis wahrnehmungs- und gedächtnispsychologischer Prinzipien für ihre praktische Arbeit kompetenter einzuschätzen.
Um einordnen zu können, was von einer Zeugenaussage zu halten ist, ist es erforderlich, zu verstehen, was ein Zeuge potentiell überhaupt wahrgenommen haben könnte. Ob es um die Sicht eine mutmaßliche Opferzeugin geht, die emotional involviert ist, oder einen Spaziergänger am Straßenrand, der seinen Blick aufgrund des lauten Knalls auf die verunfallten Wagen richtet: Dies einzuschätzen, erlernen die Teilnehmer anhand der grundsätzlichen Funktionsweise der menschlichen Wahrnehmung und dem Gedächtnis, woraus sich ergibt, wie eine Erinnerung entsteht (Informationsaufnahme, -speicherung und -abruf) und welche Fehlerquellen ein Erinnerungsbild bereits verzerren können, bevor überhaupt eine Interaktion mit einer Vernehmungssperson aus Polizei oder Justiz stattgefunden hat.
Auf dieser Basis geht es im nächsten Schritt darum, wie eine analysefähige Zeugenaussage gewonnen werden kann, also, wie eine sachgerechte Vernehmung aussieht und welche klassischen Verhaltensfehler durch den Vernehmer dazu führen können, dass die Aussage nicht mehr sinnvoll gewürdigt werden kann – ein Anlass, rechtzeitig dieses Vorgehen zu monieren! Nicht selten fehlt es selbst bei erfahrenen Richterinnen und Richtern an der nötigen Übung darin, ihren eigenen suggestiven Einfluss bei der Befragung zu minimieren. Im Lehrprogramm wird auch und das damit in einem direkten Zusammenhang stehende Phänomen der sog. Pseudoerinnerung problematisiert und auf typische Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen angewendet, wie sie u. a. bei verschiedenen Deliktsgruppen und Verkehrssituationen immer wieder auftreten.
Konnte eine qualitativ hinreichende Zeugenaussage gewonnen werden, kann sie zum Zweck der Lügendetektion einer inhaltsorientierten Aussageanalyse unterzogen werden. Die Teilnehmer lernen, was wissenschaftlich gesehen die Kriterien sind, die auf Lügen und Irrtümer bzw. auf eine wahre Aussage hinweisen, und was vielmehr dem Bereich der Mythen und Alltagshypothesen angehört. Hierbei erfolgt auch eine Aufklärung über vermeintliche Indikatoren wie Gestik, Mimik und andere körperliche Signale, die nach wie vor den Gerichten fälschlicherweise zur Begründung herangezogen werden.
Alle vermittelten Kenntnisse sind von hohem Wert, um Fehler bei der richterlichen Vernehmung und Beweiswürdigung zu erkennen und abzufangen. Die Veranstaltung berücksichtigt Beispiele und einschlägige Konstellationen für das straf-, verkehrs- und versicherungsrechtliche Mandat und bietet umfangreiche Gelegenheiten für Fragen und Diskussion.
Referent / Referentin
Dipl.-Psych. Ass. iur. Alica, LL.M. Mohnert
Diplom-Psychologin und Volljuristin, LL.M.,
Informationen zum Online-Seminar:
Gebühr: 230,00 € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung zum Online-Seminar
Zeugenvernehmung und Aussagewürdigung
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